Bereits mit den am 1. April 2008 in Kraft getretenen Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes! Die deutschen Sozialgerichte werden von Klagen überschwemmt. Eine Entlastung der Sozialgerichte verspricht man sich von der zum 1.April 2008 in Kraft getretenen Reform des Sozialgerichtsgesetzes – insbesondere durch die Straffung der Verfahren Einführung von Musterprozessen Einführung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Landessozialgerichts Anhebung der Berufungssumme sowie Änderungen im Widerspruchsverfahren.

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Buch

Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens

Systematische Gesamtdarstellung mit zahlreichen Beispielen und Mustertexten

5., neu bearbeitete Auflage 2008


Produktdetails

672 Seiten, 15,8 x 23,5 cm, fester Einband

ISBN

978-3-503-10694-3

Stand

5., neu bearbeitete Auflage 2008

Erscheinungstermin

18. Juni 2008

Programmbereich

Reihe / Gesamtwerk

Aus der Reihe "Berliner Handbücher"

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Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. neu bearbeitete Auflage (978-3-503-13633-9)

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Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. neu bearbeitete Auflage (978-3-503-08368-8)

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Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens – Systematische Gesamtdarstellung mit zahlreichen Beispielen und Mustertexten

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Bereits mit den am 1. April 2008 in Kraft getretenen Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes!

Die deutschen Sozialgerichte werden von Klagen überschwemmt. Eine Entlastung der Sozialgerichte verspricht man sich von der zum 1.April 2008 in Kraft getretenen Reform des Sozialgerichtsgesetzes – insbesondere durch die
  • Straffung der Verfahren
  • Einführung von Musterprozessen
  • Einführung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Landessozialgerichts
  • Anhebung der Berufungssumme sowie
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  • Welche Klageart ist die richtige, wie wird sie richtig erhoben?
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  • Anträge auf Einholung eines Gutachtens oder auf Übernahme der Kosten des Gutachtens
  • für eine isolierte Anfechtungs- oder eine Leistungsklage
  • für vorläufigen Rechtsschutz in Anfechtungs- sowie in Vornahmesachen
  • für eine Beschwerde gegen PKH-Beschluss
  • zum Mindestinhalt einer Klageschrift
  • u. v. m.

Vertrauen Sie auf dieses bewährte Standardwerk – und auf die hohe Fachkompetenz der erfahrenen Autoren!

Von Prof. Dr. Otto Ernst Krasney, Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.D., und Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht



 



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