Buch
SGG
Sozialgerichtsgesetz Kommentar
Produktdetails
XVI, 1168 Seiten, 14,4 x 21 cm, fester Einband
ISBN
978-3-503-11471-9
Erscheinungstermin
27. Februar 2009
Programmbereich
Reihe / Gesamtwerk
Aus der Reihe "Berliner Kommentare"
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Der Berliner Kommentar SGG – Kommentierungen von höchster Qualität
Der SGG Kommentar aus der erfolgreichen Reihe „Berliner Kommentare“ unterstützt Sie insbesondere durch seine auf das wirklich Wichtige konzentrierten und gut verständlichen Ausführungen. In der Praxis garantiert Ihnen dies die nötige Sicherheit!Ausgewertet werden nicht nur das SGG und die sozialrechtliche Rechtsprechung und Literatur, sondern insbesondere auch die Rechtsprechung zu Parallelvorschriften der ZPO, der VwGO etc. Dies verdeutlicht die komplexe Materie erheblich.
Das Autorenteam, dem u. a. Richter aller Instanzen angehören, gewährleistet kompetente Kommentierungen.
Top aktuell: Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer, Kommentierung des § 202 Satz 2 SGG
Die Kommentierung können Sie hier kostenlos herunterladen!
Zum Hintergrund: Die Neuregelungen des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜberlVfRSchG) haben große Verunsicherung in der Praxis ausgelöst.
Dr. Tilman Breitkreuz, Richter am Sozialgericht und Mitherausgeber des Berliner Kommentars zum SGG, kommentiert die aktuellen Neuregelungen des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜberlVfRSchG) unter dem Blickwinkel des sozialgerichtlichen Verfahrens.
Herausgegeben von Dr. Tilman Breitkreuz, Richter am Sozialgericht, z. Zt. Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, und Dr. Wolfgang Fichte, Richter am Bundessozialgericht
Bearbeitet von Dr. Nina Arndt; Walter Böttiger, Richter am Sozialgericht, z. Zt. Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg; Dr. Tilman Breitkreuz, Richter am Sozialgericht, z. Zt. Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht; Dr. Wolfgang Fichte, Richter am Bundessozialgericht; Dr. Matthias Knecht, Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht in München; Dr. Andrea Kühl, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen; Dr. Martin Kühl, Vizepräsident des Sozialgerichts Aachen; Dr. Friso Ross, Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht in München; Daniela Schulze-Hagenow, Richterin am Sozialgericht; Lutz Wehrhahn, Direktor des Sozialgerichts; Michael Wolff-Dellen, Richter am Sozialgericht
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