Buch
Informationsrechte, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz im Umweltrecht
Aarhus-Handbuch
Produktdetails
XLIV, 535 Seiten, mit Tabellen und Übersichtsgrafiken, 15,8 x 23,5 cm, kartoniert
ISBN
978-3-503-11630-0
Erscheinungstermin
18. Dezember 2009
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In der dänischen Stadt Aarhus wurde 1998 ein völkerrechtlicher Vertrag unterzeichnet, der jeder Person Rechte in Angelegenheiten des Umweltschutzes gewährleistet. Diese Rechte umfassen den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an behördlichen Verfahren und die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen. Auf europäischer und nationaler Ebene der meisten Vertragsstaaten existieren inzwischen rechtliche Regelungen zur Umsetzung dieser Konventionsverpflichtungen.
Dieses Buch informiert fundiert und ausführlich über die Rechte, die den Bürgern und Umweltverbänden in Deutschland in Umweltangelegenheiten durch internationales und europäisches Recht sowie Bundes- und Landesrecht zustehen. Das neue Naturschutz- und Wasserrecht wird ebenso berücksichtigt wie die Änderungen der Konvention hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen.
Nichtjuristen finden in diesem Praxiswerk zu jedem Kapitel einführende Erläuterungen, Grundbegriffe und Strukturen werden verständlich erklärt. Der Jurist findet in praxisorientierter Darstellung die maßgeblichen Informationen, die er für die Rechtsberatung oder Entscheidungsfindung benötigt.
Das „Aarhus-Handbuch“ richtet sich vor allem an Umweltverbände, Rechtsanwälte, Behörden, Gerichte, Wirtschaftsverbände, Unternehmen und jeden interessierten Bürger.
Alle Verfasser sind anerkannte Spezialisten auf dem Gebiet des Umweltrechts und insbesondere in den Bereichen der Umweltinformation, Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umweltrechtsbehelfe.
Auszug aus der Präambel der Aarhus-Konvention:
„… in der Erkenntnis, dass jeder Mensch das Recht hat, in einer seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt zu leben, und dass er sowohl als Einzelperson als auch in Gemeinschaft mit anderen die Pflicht hat, die Umwelt zum Wohle gegenwärtiger und künftiger Generationen zu schützen und zu verbessern;
in Erwägung dessen, dass Bürger zur Wahrnehmung dieses Rechts und zur Erfüllung dieser Pflicht Zugang zu Informationen, ein Recht auf Beteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten haben müssen, und in Anbetracht der Tatsache, dass sie in dieser Hinsicht gegebenenfalls Unterstützung benötigen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können …“
Dieses Buch informiert fundiert und ausführlich über die Rechte, die den Bürgern und Umweltverbänden in Deutschland in Umweltangelegenheiten durch internationales und europäisches Recht sowie Bundes- und Landesrecht zustehen. Das neue Naturschutz- und Wasserrecht wird ebenso berücksichtigt wie die Änderungen der Konvention hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen.
Nichtjuristen finden in diesem Praxiswerk zu jedem Kapitel einführende Erläuterungen, Grundbegriffe und Strukturen werden verständlich erklärt. Der Jurist findet in praxisorientierter Darstellung die maßgeblichen Informationen, die er für die Rechtsberatung oder Entscheidungsfindung benötigt.
Das „Aarhus-Handbuch“ richtet sich vor allem an Umweltverbände, Rechtsanwälte, Behörden, Gerichte, Wirtschaftsverbände, Unternehmen und jeden interessierten Bürger.
Alle Verfasser sind anerkannte Spezialisten auf dem Gebiet des Umweltrechts und insbesondere in den Bereichen der Umweltinformation, Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umweltrechtsbehelfe.
Auszug aus der Präambel der Aarhus-Konvention:
„… in der Erkenntnis, dass jeder Mensch das Recht hat, in einer seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt zu leben, und dass er sowohl als Einzelperson als auch in Gemeinschaft mit anderen die Pflicht hat, die Umwelt zum Wohle gegenwärtiger und künftiger Generationen zu schützen und zu verbessern;
in Erwägung dessen, dass Bürger zur Wahrnehmung dieses Rechts und zur Erfüllung dieser Pflicht Zugang zu Informationen, ein Recht auf Beteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten haben müssen, und in Anbetracht der Tatsache, dass sie in dieser Hinsicht gegebenenfalls Unterstützung benötigen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können …“
Von Prof. Dr. jur. Sabine Schlacke, Professur für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt deutsches, europäisches und internationales Umweltrecht, Verwaltungsrecht, Direktorin der Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht (FEU), Universität Bremen, Mitglied des wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderung (WBGU), Prof. Dr. jur. Christian Schrader, Hochschule Fulda, Rechtsfragen der Technikentwicklung (Verfassungs-, Umwelt- und Technikrecht) und Prof. Dr. jur. Thomas Bunge, Direktor und Professor beim Umweltbundesamt a. D., Honorarprofessor der Technischen Universität Berlin
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