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Reger Erfahrungsaustausch: Arbeitswelt-Tagung am Wannsee (Foto: Angela Kausche)
ESV-Akademie

Arbeitswelt 4.0: Lösbare arbeitsrechtliche Fragestellungen

ESV-Redaktion Recht
12.10.2017
Als Arbeitswelt 4.0 werden neue Formen der Arbeit bezeichnet: Mobile Arbeitsplätze und neue Arbeitszeitmodelle stellen Herausforderungen für das Arbeitsrecht dar. Lösungsansätze für die betriebliche Praxis standen im Mittelpunkt einer Tagung der ESV-Akademie am Wannsee in Berlin.
Sowohl das kollektive Arbeitsrecht als auch das Individualarbeitsrecht sind von der Arbeitswelt 4.0 betroffen. Beide Felder prägten die juristische Tagung der ESV-Akademie.

Mit den Rechtsanwälten Dr. Alexander Wolff und Dr. Matthias Köhler (beide Kanzlei Baker McKenzie) beleuchteten zwei langjährige Arbeitsrechtsexperten die aktuellen Fragestellungen. Wolff referierte im ersten Teil der Veranstaltung über die betrieblichen Strukturen in der Arbeitswelt 4.0, die Betriebsratsarbeit 4.0 sowie Leistungstransparenz und betriebliche Mitbestimmung im digitalen Zeitalter.

Während im klassischen Betrieb üblicherweise sächliche und immaterielle Betriebsmittel von einer einheitlichen Leitung ortsgebunden gesteuert werden, verändere das entgrenzte Arbeiten der Arbeitswelt 4.0 diese gewohnten Strukturen. Typische Organisationsstruktur in der Arbeitswelt 4.0 sei eine Matrix-Struktur, bei der fachliches und disziplinarisches Weisungsrecht auseinanderfallen.

Problematisch: Soziale Medien bei der Betriebsratsarbeit

Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang u.a. die Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung, für die dieses Auseinanderfallen des Weisungsrechts ebenfalls typisch ist. Die Entwicklung der so genannten sozialen Medien gewinne bei der Arbeit des Betriebsrats eine stetig wachsende Bedeutung. „Dem steht das Betriebsverfassungsgesetz aber nicht entgegen“, so Alexander Wolff. Dies gelte, sofern die grundsätzlichen Erwägungen beachtet würden wie der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, die Geheimhaltungspflicht und der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer.

Insbesondere sei zu bedenken, dass unbefugte Dritte auf Daten Zugriff nehmen könnten, so dass der Versand von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten durch den Betriebsrat via Social Media als rechtlich problematisch zu bezeichnen sei.

Kaum Anpassungen des Individualarbeitsrechts nötig

Im individualarbeitsrechtlichen Teil der Tagung standen die Themen agile Arbeit, alternative Beschäftigungsformen sowie Arbeitszeitgestaltung und innovativen Vergütungsformen. Rechtsanwalt Matthias Köhler machte deutlich, dass trotz vieler neuer Modelle zur Arbeitsorganisation die meisten Problemstellungen weiterhin mit den bekannten individualrechtlichen Vorschriften und Methoden gelöst werden könnten.

Insbesondere im Bereich des Arbeitszeitrechts müsse jedoch eine gesetzliche Anpassung der strengen Vorgaben erfolgen, um den neuen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Die Tagung war als anwaltliche Fortbildungsveranstaltung gemäß Paragraph 15 FAO gestaltet. 

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Einen aktuellen Überblick über die Veranstaltungen der ESV-Akademie finden Sie hier.

(ESV/lnk)

Programmbereich: Arbeitsrecht