BGH: Schadensersatzklage von Claudia Pechstein unzulässig
Wirksame Schiedsvereinbarung?
Pechstein schaltete daraufhin das Landgericht München I ein. Sie wendete sich vor allem gegen die Struktur des Verbandes. Dem CAS wirft sie vor, nicht neutral, sondern eher verbandsnah zu sein. Darüber hinaus sei sie gezwungen gewesen, sich dem Sportgericht mit einer Schiedsvereinbarung zu unterwerfen. Anderenfalls hätte sie bei großen Wettkämpfen nicht starten können. Diese Schiedsvereinbarung legt fest, dass für Dopingverfahren allein das Sportgericht zuständig ist und die Zivilgerichte ausgeschlossen sind. Die 44-jährige Sportlerin meint, dass diese Vereinbarung rechtswidrig sei.
Nachdem sich das Landgericht München I für diesen Fall unzuständig erklärte, hatte Pechstein vor dem OLG München Erfolg. Dieses Gericht vertrat die Auffassung, dass die Verbände ein strukturelles Übergewicht bei der Besetzung der Schiedsrichter des CAS haben. Daraufhin legte die ISU Revision zum BGH ein.
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BGH: Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung erfolgte freiwillig
Dem BGH zufolge ist die Schiedsgerichtsklausel also wirksam, obwohl die ISU als Weltverband und einziger internationaler Veranstalter eine marktbeherrschende Stellung hat und die Athleten nicht viel Einfluss auf die Besetzung der Schiedsgerichte haben.
Pechstein hat Verfassungsbeschwerde angekündigt
Die Hauptfrage, ob die Sperre durch die ISU rechtswidrig war, bleibt nach der BGH-Entscheidung nun vorerst ungeklärt. Pechstein war aufgrund der Sperre für die olympischen Winterspiele 2010 gesperrt. Hierdurch verlor sie zahlreiche Sponsoren. Zudem entstanden ihr durch mehrere medizinische Gutachten Kosten in erheblicher Höhe.Die Athletin hat angekündigt, dass sie Verfassungsbeschwerde einlegen will. Ein Anknüpfungspunkt hierfür wäre Art. 101 Absatz 1 Satz 2 GG. Danach darf niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Quelle: PM des BGH vom 07.06.2016 zum Urteil vom selben Tag vom – KZR 6/15
Update | 19.07.2022 |
Wende im Fall Claudia Pechstein? BVerfG kassiert BGH-Urteil | |
Im Juni 2016 hatte der BGH entschieden, dass Claudia Pechstein die Internationale Eislauf-Union (ISU) nicht in Deutschland auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen darf. Hintergrund war eine Dopingsperre, die die ISU gegen die fünfmalige Olympiasiegerin im Februar 2009 ausgesprochen hatte. Nun hat das BVerfG die BGH-Entscheidung kassiert. mehr … |
Im Wortlaut: Art 101 GG |
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden. |
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(ESV/bp)
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