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Trotz Zustimmung des Bundesrats - Die Datenschutzreform bleibt umstritten (Foto: niroworld/Fotolia.com)
Datenschutzreform

Bundesrat stimmt Änderung des BDSG zu

ESV-Redaktion Recht
15.05.2017
Der Deutsche Bundesrat hat dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz – EU (DSAnpUG-EU) - zugestimmt. Damit steht der umfassenden Umsetzung der Europäischen Vorgaben zum Datenschutzrecht vorerst nichts mehr im Weg.
Am 12.05.2017 hat der Deutsche Bundesrat unter Tagesordnungspunkt 10 seiner Plenarsitzung dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz – EU (DSAnpUG-EU) - zugestimmt. Das Gesetz enthält in Artikel 1 das neue Bundesdatenschutzgesetz. Das Ländergremium stimmte dem neuen BDSG in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung zu.

Den Bundestag hatte das Gesetz bereits am 27.04.2017 passiert. Die Reform soll das deutsche Datenschutzrecht vor allem an die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) anpassen.

Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist für Juni 2017 vorgesehen. In Kraft treten soll das neue BDSG am 25.05.2018, also gleichzeitig mit der DS-GVO. [Beschluss des Bundesrates].

Umstritten bleibt die Reform dennoch. Die Kritik entzündet sich vor allem daran, dass Befugnisse der Datenschutzbeauftragen eingeengt werden sollen. Zudem befürchten einige Skeptiker, dass das hohe datenschutzrechtliche Niveau in Deutschland nicht aufrechterhalten wird. Und letztlich erscheinen die neuen Regelungen vielen Kritikern sehr komplex und nur schwer verständlich. 

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Der Schaffland/Wiltfang, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), erschienen am 03.04.2017, bietet fundierte Kommentierungen zur DS-GVO und zum BSDG. Letztere werden bis zur Neufassung des BSDG aktuell gehalten und dann sukzessive ergänzt bzw. ersetzt. Neben einer leicht verständlichen Synopse zum bisherigen und neuen Recht finden Sie auch Wertungen zu Auswirkungen der DS-GVO auf die künftige Rechtslage unter Beachtung des aktuellen Entwurf zum BDSG.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht