
Bundesrat stimmt Änderung des BDSG zu
Den Bundestag hatte das Gesetz bereits am 27.04.2017 passiert. Die Reform soll das deutsche Datenschutzrecht vor allem an die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) anpassen.
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist für Juni 2017 vorgesehen. In Kraft treten soll das neue BDSG am 25.05.2018, also gleichzeitig mit der DS-GVO. [Beschluss des Bundesrates].
Umstritten bleibt die Reform dennoch. Die Kritik entzündet sich vor allem daran, dass Befugnisse der Datenschutzbeauftragen eingeengt werden sollen. Zudem befürchten einige Skeptiker, dass das hohe datenschutzrechtliche Niveau in Deutschland nicht aufrechterhalten wird. Und letztlich erscheinen die neuen Regelungen vielen Kritikern sehr komplex und nur schwer verständlich.
- Reform des Bundesdatenschutzgesetzes passiert Deutschen Bundestag
- Neues zum Datenschutz
- Synopse zum bisherigen und neuen Recht
- Piltz: „Einige Regeln des neuen BDSG verstoßen gegen europäisches Recht”
- Nachgefragt bei Dr. Hans-Jürgen Schaffland und Gabriele Holthaus: „Die konkrete Ausgestaltung des neuen BDSG muss abgewartet werden”
- Nachgefragt bei Frederick Richter: „Die Praxistauglichkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung muss sich noch unter Beweis stellen”
Umgestaltung gezielt einleiten |
Der Schaffland/Wiltfang, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), erschienen am 03.04.2017, bietet fundierte Kommentierungen zur DS-GVO und zum BSDG. Letztere werden bis zur Neufassung des BSDG aktuell gehalten und dann sukzessive ergänzt bzw. ersetzt. Neben einer leicht verständlichen Synopse zum bisherigen und neuen Recht finden Sie auch Wertungen zu Auswirkungen der DS-GVO auf die künftige Rechtslage unter Beachtung des aktuellen Entwurf zum BDSG. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht