Erbschaftsteuerreform: Letzte Hürde genommen
Festlegung der Kriterien zur Unternehmensbewertung
Die Vermittler einigten sich im Ausschuss bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen.Auch soll gegenüber dem Gesetzesbeschluss die Möglichkeit für eine Steuerstundung eingeschränkt werden. Diese soll künftig statt für zehn nur noch für sieben Jahre möglich und zudem nur im ersten Jahr zins- und tilgungsfrei sein. Danach ist eine 6-prozentige Verzinsung und eine jährliche Tilgung in Höhe von je einem Sechstel vorgesehen.
Luxusgegenstände nicht steuerbegünstigt
Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfungen vor. So soll es keine Wiedereinführung der so genannten Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke wie beispielsweise von Brauereien.Nach der Zustimmung durch den Bundestag und nunmehr auch durch den Bundesrat kann damit das Gesetz mit Wirkung zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.
Weiterführende Literatur |
Der StBVV-Praxiskommentar von Meyer/Goez/Schwamberger ist das ideale Werk zum schnellen Nachschlagen bei den typischen Praxisfragen zur Vergütung der Steuerberater. Die 8. Auflage bringt Sie u.a. zu allen Änderungen durch die StBVV-Novelle 2016 auf den neuesten Stand, beispielsweise zur Vergütungsvereinbarung und zu den Informationspflichten. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht