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Reform der Erbschaftsteuer kann endlich in Kraft treten (Foto: www.BilderBox.com)
Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerreform: Letzte Hürde genommen

ESV-Redaktion Steuern
14.10.2016
Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss bei der Erbschaftsteuer geeinigt. Nun hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dieser Lösung zugestimmt.
Kurz vor Ablauf einer letzten, vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist einigten sich Vertreter von Union, SPD, Grünen und Linken im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss, der anschließend vom Bundestag bestätigt und dem nun auch vom Bundesrat zugestimmt wurde.

Festlegung der Kriterien zur Unternehmensbewertung

Die Vermittler einigten sich im Ausschuss bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen.

Auch soll gegenüber dem Gesetzesbeschluss die Möglichkeit für eine Steuerstundung eingeschränkt werden. Diese soll künftig statt für zehn nur noch für sieben Jahre möglich und zudem nur im ersten Jahr zins- und tilgungsfrei sein. Danach ist eine 6-prozentige Verzinsung und eine jährliche Tilgung in Höhe von je einem Sechstel vorgesehen.

Luxusgegenstände nicht steuerbegünstigt

Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfungen vor. So soll es keine Wiedereinführung der so genannten Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke wie beispielsweise von Brauereien.

Nach der Zustimmung durch den Bundestag und nunmehr auch durch den Bundesrat kann damit das Gesetz mit Wirkung zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Weiterführende Literatur
Der StBVV-Praxiskommentar von Meyer/Goez/Schwamberger ist das ideale Werk zum schnellen Nachschlagen bei den typischen Praxisfragen zur Vergütung der Steuerberater. Die 8. Auflage bringt Sie u.a. zu allen Änderungen durch die StBVV-Novelle 2016 auf den neuesten Stand, beispielsweise zur Vergütungsvereinbarung und zu den Informationspflichten.

(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht