
LSG Darmstadt: Schäden an Lendenwirbelsäule können auch bei Kombinationsbelastungen als Berufskrankheit anzuerkennen sein
Berufsgenossenschaft: Kein Zusammenhang zwischen berufsbedingter Belastung und Wirbelsäulenschaden
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LSG Darmstadt: Maßgebend ist die Kombinationsbelastung verschieder Einwirkungen
- Grundsätzlich getrennte Betrachtung: Demnach sind die in der Berufskrankheitenliste aufgeführten Krankheiten zwar grundsätzlich getrennt zu betrachten, denn jede bildet einen eigenen Versicherungsfall.
- Bestimmte Krankheiten können Tatbestände für mehrere Berufskrankheiten erfüllen: Allerdings können bestimmte Krankheitsbilder durch unterschiedliche berufliche Einwirkungen verursacht werden. Damit kann auch nur eine Krankheit die Voraussetzungen für mehrere Berufskrankheiten erfüllen.
- Gleichzeitige Anerkennung mehrerer Berufskrankheiten: Dem LSG zufolge müssen diese dann auch nebeneinander anerkannt werden. Hierbei ist eine einheitliche Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festzusetzen.
- Richtwert für Lebensdosis durch Kombinationsbelastung erfüllt: Im Streitfall litt der Kläger an einer bandscheibenbedingten Erkrankung der unteren Lendenwirbelsäule (LWS). Diese war nach der Überzeugung der Richter aus Darmstadt hinreichend wahrscheinlich auf die physikalischen Einwirkungen auf den Kläger während seines Berufslebens zurückzuführen. Demnach lagen besonders intensive Belastungen vor. Anhaltspunkte sah das Gericht insoweit in dem Erreichen des Richtwertes für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren. Dieser Wert könne durch schweres Heben und Tragen von Lasten, auch Ganzkörperschwingungen, aber auch durch die Kombination beider Belastungsarten erreicht worden sein.
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