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Einige Entscheidungen bieten reichlich Diskussionsstoff (Foto: ojoimages und AllebaziB/Fotolia.com)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus Berlin, Weimar, Heilbronn und Hannover

ESV-Redaktion Recht
30.05.2017
KG Berlin verwehrt Eltern Zugriff auf Facebook-Profil ihrer verstorbenen Tochter. Kein Verkauf von Rostbratwürsten über Zaun eines Autobahnparkplatzes, so das OVG Thüringen. Hartz-IV-Empfänger dürfen weiter gegen Jobcenter vollstrecken - und keine Ballonfahrten mehr über dem Steinhuder Meer.




KG Berlin verwehrt Eltern Zugriff auf Facebook-Nutzerkonto ihrer verstorbenen Tochter

Eltern dürfen nicht auf das Facebook-Profil ihrer verstorbenen Tochter zugreifen. Dies hat das Kammergericht (KG) Berlin am 31.05.2017 entschieden. Nach Auffassung der Berliner Richter steht einem solchen Anspruch der Eltern das Fern­melde­geheimnis entgegen. Dies schützt auch die Daten der Personen, die mit der verstorbenen Tochter gechattet hatten. Die Vorinstanz hatte dies anders gewertet und das Profil als „digitalen Nachlass” der Tochter gesehen, auf den die Eltern als Erben Zugriff haben. Das KG hat die Revision aber zugelassen. [Quelle: Berliner Tagesspiegel am 31.05.2017 mit Hinweis auf dpa - Mehr zum Thema].

Privatsphäre im Zeitalter digitaler Vernetzung
Das Buch Zukunft der informationellen Selbstbestimmung behandelt den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter digitaler Vernetzung. Was können Staat und Recht leisten? Wo müssen die Bürger als Datensubjekte selbst agieren? Wie lassen sich Innovationen fördern und Daten zum Allgemeinwohl nutzen, ohne dass dabei die Grundrechte der Datensubjekte leiden? Diesen Fragen stellt sich die unabhängige Stiftung Datenschutz als Herausgeberin mit Band 1 der Schriftenreihe DatenDebatten.

OVG Thüringen: Kein Bratwurstverkauf über Zaun von Autobahnraststätte

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Thüringen hat den Klägern wegen einer fehlenden formellen Erlaubnis verboten, ihre Bratwüste über den Zaun auf dem Parkplatz Rodaborn West an der Bundesautobahn A9 zu verkaufen. Die Kläger betreiben eine Gastronomie im Gebäude der ältesten Autobahnraststätte Deutschlands. Das Gebäude gehört jedoch nicht mehr zum Gelände des angrenzenden Autobahnparkplatzes. Die Richter aus Weimar sahen in dem Verkauf eine nicht genehmigte straßenrechtliche Sondernutzung.[Beschluss OVG Thüringen vom 22.05.2017 - AZ: 1 ZKO 468/16].

Die schnelle und aktuelle Recherche im Verkehrsrecht
Die Rechtsprechungsdatenbank zum Verkehrsrecht, VRSdigital.de herausgegeben von Rechtsanwalt Volker Weigelt, Berlin, ist die Entscheidungssammlung mit Entscheidungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts seit 1980. Alle Entscheidungen im Volltext ermöglichen schnelle und aktuelle Recherchen in den Standardbereichen des Verkehrsrechts den themenverwandten Rechtsgebieten. 

SG Heilbronn: ALG-2-Empfänger dürfen Zwangsvollstreckung bei Jobcenter fortsetzen

Nach einem kürzlich ergangenen Beschluss des Sozialgerichts (SG) Heilbronn dürfen zwei ALG-2-Empfänger ihre Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss gegen das Jobcenter Heilbronn fortsetzen. Grundlage der Vollsteckung war ein Vollstreckungstitel des SG Heilbronn über die Erstattung von Anwaltskosten der ALG-2-Bezieher nach § 198 Absatz 1 SGG in Verbindung mit § 769 Absatz 1 ZPO. Das Jobcenter hatte sich geweigert, die Kosten zu begleichen und rechnete mit angeblichen Erstattungsansprüchen auf. Ein erster Vollstreckungsversuch im Jobcenter durch eine Gerichtsvollzieherin war jedoch erfolglos. Anschließend beantragte die Behörde neben einer Vollstreckungsabwehrklage in einem parallelen Eilverfahren die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Das SG hat die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss jedoch nur in Höhe von 20 Euro einstweilig eingestellt. Im Übrigen darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden. [Quelle: PM SG Heilbronn vom 29.05.2017 zum Beschluss vom 27.04.017 - Az.: S 3 AS 1041/17 ER]

Das SGG – mit richterlicher Erfahrung für Praktiker kommentiert
Der SGG Sozialgerichtsgesetz Kommentar, herausgegeben von Dr. Tilman Breitkreuz, Richter am SG und Dr. Wolfgang Fichte, Richter am BSG, behandelt alle praxisrelevanten Problemstellungen und bietet die bestmögliche Unterstützung für rechtssichere Entscheidungen und verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten. Ein übersichtlicher und klar strukturierter Aufbau des Werkes ermöglicht Ihnen den schnellen Zugang zu den relevanten Fragen des sozialgerichtlichen Verfahrens.

VG Hannover: Keine Ballonfahrten über Steinhuder Meer

Ein Unternehmen wendete sich im Wege per einstweiligem Rechtsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Region Hannover. Das Unternehmen bot innerhalb des Vogelschutzgebietes „Steinhuder Meer” und außerhalb einer Zone von 500 Meter Breite um das Vogelschutzgebiet Ballonfahrten an. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hatte das Steinhuder Meer sowie die östlich und westlich angrenzenden Uferzonen mit Bekanntmachung das vom 28.07.2009 als Europäisches Vogelschutzgebiet „Steinhuder Meer” ausgewiesen. Hiergegen wendete sich das Unternehmen mit einem Eilantrag.  

Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat diesen Antrag jedoch abgelehnt. Grundlage der Untersagung sei Art. 4 Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie. Die überwiegenden Gründe würden dafür sprechen, dass die Ballonfahrten die Brut- und Zugvogelarten im Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen. [Quelle: Pressemitteilung VG Hannover vom 31.05.2017 zum Beschluss vom selben Tag - AZ: 4 B 1741/16].

Praxisorientierte Kommentierungen für die tägliche Rechtsanwendung
Der Berliner Kommentar BNatschG, herausgegeben von Frenz/Müggenborg, liefert Ihnen für die tägliche Rechtsanwendung praxisorientierte Erläuterungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Zudem behält das Werk die landesrechtlichen Regelungen sowie die Bedeutung des EU-Rechts im Auge. Ebenso sind umweltpolitische Hintergründe des Naturschutzrechts sind in die Kommentierung mit eingeflossen. Vor allem in Kapitel 5 widmet sich das Werk dem Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten,ihrer Lebensstätten und Biotope. 

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht