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Aktuelle Entscheidungen auf dem Gebiet des Steuerrechts im Überblick (Foto: helmutvogler/Fotolia.com)
Aktuelle Steuerrechtsprechung

Neues aus der Finanzrechtsprechung

ESV-Redaktion Steuern
01.09.2017
Der BFH hat sich in aktuellen Entscheidungen u.a. mit der Möglichkeit der Übertragung einer 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte und der Pfändbarkeit einer Internet-Domain beschäftigt. Für die Beraterpraxis besonders von Bedeutung sind zudem die Urteile zu den Scheidungskosten ab 2013 und zur umsatzsteuerlichen Behandlung des sog. KWK-Bonus bei Biogasanlagen.

Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

Entgegen der Vorentscheidung des FG München vom 07.07.2014 (Az. 5 K 1206/14) hat der Bundesfinanzhof mir Urteil vom 22.06.2017 (Az. VI R 84/14) die Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte nicht zugelassen. Die Übertragung einer § 6b-Rücklage setzt u.a. voraus, dass die angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören (§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). Es ist nach der Entscheidung des BFH unionsrechtlich weder zu beanstanden, dass § 6b Abs. 2a EStG i.d.F. des StÄndG 2015 die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Steuer nur stundet, noch bestehen gegen den Stundungszeitraum von fünf Jahren Bedenken. Wurden nach § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG begünstigte Wirtschaftsgüter in einem Wirtschaftsjahr vor Inkrafttreten des StÄndG 2015 veräußert und die Steuererklärung vor dem 06.11.2015 bereits abgegeben, genügt ein Stundungsantrag „für“ das betreffende Wirtschaftsjahr. Der Steuerpflichtige ist auf Antrag so zu stellen, als habe er Stundung rechtzeitig beantragt.

BFH-Urteil vom 22.06.2017 – VI R 84/14

Die Betriebsaufspaltung
Die Betriebsaufspaltung ist eine flexible Gesellschaftsform für Unternehmen. Haftungs- und Steuervorteile machen sie besonders für den Mittelstand attraktiv. Doch per Gesetz ist sie nicht geregelt - umso mehr aber durch eine kaum überschaubare Rechtsprechung geprägt. Dr. Thomas Kaligin präsentiert Ihnen in dem Werk Die Betriebsaufspaltung einen umfassenden Überblick über die damit verbundenen Beratungsfragen und alle wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für die Wahl der Betriebsaufspaltung.

Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig

Die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber einer Internet-Domain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Haupt- und Nebenansprüche kann nach dem Urteil des BFH vom 20.06.2017 (Az. VII R 27/15; Vorentscheidung FG Münster vom 16.09.2015 (Az. 7 K 781/14 AO)) als ein anderes Vermögensrecht nach § 321 Abs. 1 AO Gegenstand einer Pfändung sein. Die Vergabestelle als Vertragspartner des mit dem Domaininhaber geschlossenen Domainvertrags ist Drittschuldner i.S. des § 309 Abs. 1 AO und damit nach § 316 AO erklärungspflichtig. Bei der Pfändung der sich aus einem Domainvertrag ergebenden Ansprüche hat die Vollstreckungsbehörde insbesondere in Hinblick auf den Wert und die Verwertbarkeit dieser Ansprüche den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

BFH-Urteil vom 20.06.2017 – VII R 27/15

Aktuelle Meldungen
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Entfallen der Geschäftsgrundlage bei tatsächlicher Verständigung

Mit dem nun veröffentlichten Urteil vom 11.04.2017 (Az. IX R 24/15) hat der BFH entschieden, dass die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren nach den Grundsätzen vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage ausnahmsweise entfallen kann, wenn ihr eine (irrtümlich) von beiden Parteien angenommene Geschäftsgrundlage von vornherein gefehlt hat oder wenn sie nachträglich weggefallen ist und einem der Beteiligten unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ein Festhalten an dem Vereinbarten nicht zuzumuten ist.

BFH-Urteil vom 11.04.2017 – IX R 24/15

Die Partnerschaftsgesellschaft
Die Partnerschaftsgesellschaft und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung bieten den Angehörigen der Freien Berufe attraktive Rechtsformalternativen mit maßgeschneiderten Lösungen für berufliche Zusammenschlüsse. Diese praktische Orientierungshilfe für die geeignete Rechtsformwahl vermittelt Freiberuflern und ihren Beratern alle für die Entscheidungsfindung wichtigen Aspekte. Wesentliche Erweiterungen in der 6. Auflage des Werkes Die Partnerschaftsgesellschaft finden Sie u.a. bei den berufsrechtlichen Regelungen der Sozietätsfähigkeit und zu den Haftungsfragen bei interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaften mbB. Eine Checkliste zur Ausgestaltung von Partnerschaftsgesellschaftsverträgen stellt Ihnen alle dabei relevanten Entscheidungsfragen praxisnah zusammen.

Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Nach dem Urteil des BFH vom 18.05.2017 (Az. VI R 9/16) fallen die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das 2013 neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten. Scheidungskosten sind danach Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG und dadurch vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse.

BFH-Urteil vom 18.05.2017 – VI R 9/16

Vergütungs- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren
Das Vergütungs- und Kostenrecht in finanzgerichtlichen Verfahren zu durchschauen, ist alles andere als einfach. Unrichtige oder unterlassene Kostenfestsetzungsanträge, falsche Streitwertermittlungen sowie die Erhebung unzulässiger Klagen kosten unnötig Geld und belasten das Verhältnis zum Mandanten. Walter Jost schafft mit dem Ratgeber zum Vergütungs- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren Abhilfe.

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

Nach dem Urteil des BFH vom 31.05.2017 (Az. XI R 2/14) ist der sog. KWK-Bonus nach § 8 Abs. 3 EEG 2004, den der Betreiber einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk von seinem Stromnetzbetreiber (zusätzlich) erhält, (ebenfalls) Entgelt für die Lieferung von Strom an den Stromnetzbetreiber. Er ist entgegen der Vorentscheidung des FG Niedersachsen vom 28.11.2013 (Az. 16 K 247/12) kein Entgelt des Stromnetzbetreibers für die (kostenlose) Lieferung von Wärme des Stromerzeugers an Dritte.

BFH-Urteil vom 31.05.2017 – XI R 2/14

Schätzungen im Steuerrecht
Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen kann empfindliche Steuerforderungen nach sich ziehen. Michael Brinkmann unterstützt Sie mit seinem Werk Schätzungen im Steuerrecht bei allen aktuellen Herausforderungen rund um die Schätzung – beispielsweise durch das sog. „Kassengesetz“. Er gibt Einblicke in einschlägige Methoden und zahlreiche Empfehlungen zur Vermeidung und Abwehr von Schätzungen. Die Neuauflage erläutert und vertieft u.a. wichtige Entwicklungen zur ordnungsgemäßen Kassenführung – insbesondere durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Ein Standardwerk und idealer Ratgeber mit vielen Beraterhinweisen, Beispielen und Mustern.

Typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen eines Ortes zur Aufnahme der beruflichen Tätigkeit

Typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen eines Ortes zur Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG ist nicht gleichzusetzen mit „regelmäßig oder üblicherweise“. Der Fernfahrer, der lediglich 2 - 3 Tage/Woche seine Fahrtätigkeit am Firmensitz seines Arbeitgebers beginnt und die übrige Zeit mehrtägige Fahrten unternimmt, sucht nicht typischerweise arbeitstäglich den Firmensitz seines Arbeitgebers zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit auf. Das hat das FG Niedersachsen mit Urteil vom 15.06.2017 (Az. 10 K 139/16) entschieden.

Urteil FG Niedersachsen vom 15.06.2017 – 10 K 139/16

Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2018
Das Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2018 bietet dem Praktiker eine kompakte Zusammenstellung der für den Erhebungszeitraum 2018 relevanten amtlichen Texte zur Lohnsteuer: EStG, EStDV, LStDV, LStR. Es enthält zudem wichtige Hinweise, die auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, auf Schreiben des BMF und auf Rechtsquellen außerhalb des Einkommen- und Lohnsteuerrechts Bezug nehmen. Genau auf die Bedürfnisse der täglichen Praxis ausgerichtet, erleichtert das Werk dem Steuerpflichtigen und seinem Berater die Argumentation gegenüber der Finanzverwaltung.

(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht