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Aktuelle Anweisungen aus der Finanzverwaltung zur Umsatzsteuer im Überblick (Foto: hd-design/Fotolia.com)
Verwaltungsanweisungen-Übersicht

Neues aus der Finanzverwaltung zur Umsatzsteuer

ESV-Redaktion Steuern
21.08.2017
Das Bundesfinanzministerium hat sich in aktuellen Schreiben u.a. mit der zeitlichen Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG und mit der Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand befasst.

Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG und die Rücknahme des Verzichts

Mit Schreiben vom 2. August 2017 hat das BMF zu den Urteilen des BFH vom 19. Dezember 2013 - V R 6/12 und V R 7/12, wonach die Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG möglich ist, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder auf Grund eines Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 AO noch änderbar ist Stellung genommen. Des Weiteren hat es sich hierin zum Urteil des BFH vom 21. Oktober 2015 - XI R 40/13 geäußert, nach dem der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG nur in dem dieser Grundstückslieferung zu Grunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden kann und dass ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung unwirksam ist, auch wenn er notariell beurkundet wird.

BMF-Schreiben vom 2. August 2017 – III C 3 - S 7198/16/10001

Umsatzsteuer
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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 26. Juli 2017 zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG und der Anwendung des § 27 Abs. 19 UStG geäußert. Das Schreiben ersetzt das bisherige Schreiben vom 31. Juli 2014 und ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.

BMF-Schreiben vom 26. Juli 2017 – III C 3 - S 7279/11/10002-09 – IV A 3 - S 0354/07/10002-10

Umsatzsteuer und Immobilien
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Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk)

Das BMF erörtert mit Schreiben vom 24. Juli 2017 den Erwerb von Kraftfahrzeugen aus einem Zollverfahren, Verwendung von Kreditkarten für dienstliche Beschaffungen der amerikanischen Streitkräfte und Berechtigung zur Ausstellung einer Eigenbestätigung. Hiermit wird das bisherige Schreiben vom 22. Dezember 2004 in den Tz. 33, 64, 65 und 82 geändert.

BMF-Schreiben vom 24. Juli 2017 – III C 3 - S 7492/07/10008 :017

Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand

Mit Schreiben vom 27. Juli 2017 hat das BMF zur Rechtsprechung des BFH zur Anwendung von § 2 Abs. 3 UStG Stellung genommen. Es geht darin insbesondere auf die vor der Umsetzung dieser Rechtsprechung durch Einfügung des § 2b UStG zum 1. Januar 2017 ausgeführten Leistungen und auf die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG ein.

BMF-Schreiben vom 27. Juli 2017 – III C 2 - S 7106/0 :002

Besteuerung von Kommunen
Verkehrsbetriebe, Kindergärten, Immobilienverwaltung: Die öffentlichen Aktivitäten der Städte und Gemeinden – ob als Regiebetrieb, Eigenbetrieb oder GmbH organisiert – haben steuerliche Konsequenzen. Sabine Seibold-Freund informiert Sie grundlegend über alle wesentlichen Aspekte der Besteuerung von Kommunen. Typische Sachverhalte werden anhand von Fallstudien mit praktikablen Lösungsvorschlägen veranschaulicht. Aktuelle Entwicklungen, etwa zum steuerlichen Querverbund und der verstärkten Umsatzbesteuerung von öffentlichen Aufgaben, greift die Neuauflage umfassend auf.

(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht