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BSG entscheidet über Rentenabschläge bei Regelaltersrente und Bemessungsgrundlage beim Elterngeld (Foto: Archiv)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus Erfurt, Kassel und Celle

ESV-Redaktion Recht
14.12.2017
BSG äußert sich zu Rentenabschlag bei Regelaltersrente und zur Bemessungsgrundlage beim Elterngeld. Befristung des Arbeitsvertrages von Maskenbildnerin kann gerechtfertigt sein, so das BAG. Über den Anspruch einer blinden MS-Patientin auf einen Blindenhund entschied das LSG Niedersachsen-Bremen.

BSG: Kein Abschlag von Regelaltersrente nach Erstattungszahlungen eines Haftpflichtversicherers

Versicherte, die vorzeitig Altersrente bezogen haben, müssen bei der Regelaltersrente grundsätzlich einen Abschlag hinnehmen. Nach dem Gesetzeswortlaut von § 187a Absatz 1 SGB VI können Rentenminderungen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze entstehen, jedoch nur durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Anspruch auf eine abschlagsfreie Regelaltersrente hat der Versicherte aber auch dann, wenn ein Haftpflichtversicherer dem Rentenversicherungsträger wegen eines Unfalls des Versicherten die vorzeitige Rente erstattet hat. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) aktuell entschieden und sich damit den Entscheidungen der beiden Vorinstanzen angeschlossen. Das BSG stützte seine Rechtsaufassung auf eine analoge Anwendung von § 77 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 SGB VI.

Quelle: PM des BSG vom 13.12.2017 zur Entscheidung vom selben Tag - AZ: B 13 R 13/17 R

Abschlag der Altersrente bei Unfall 13.12.2017
BSG: Rentenabschlag auch nach Erstattungszahlungen eines Haftpflichtversicherers?
Versicherte, die vorzeitig Altersrente bezogen haben, müssen bei der Regelaltersrente einen Abschlag hinnehmen. Gilt das aber auch dann, wenn ein Haftpflichtversicherer dem Rentenversicherungsträger wegen eines Unfalls des Versicherten die vorzeitige Rente erstattet hat? Hierüber hat das Bundessozialgericht aktuell entschieden. mehr …

Vorsorge statt Nachsorge
Die Fachzeitschrift rv Die Rentenversicherung berichtet als Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V. über alle wichtigen aktuellen Entwicklungen im Rentenrecht. Sie finden dort innovative Fachbeiträge,  Informationen aus Gesetzgebung und Praxis, Rechtsprechung der Bundes- und Instanzgerichte oder Entscheidungsbesprechungen. Testen Sie doch einmal rv kostenlos und unverbindlich.

BSG zur Berücksichtigung von Provisionen für Bemessung des Elterngeldes

Provisionen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Bemessungszeitraum vor der Geburt eines Kindes zahlen, erhöhen nur unter bestimmten Voraussetzungen die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) über diese Frage entschieden und dabei maßgeblich auf die Gestaltung im Arbeitsvertrag abgestellt. Der Arbeitgeber hatte die Provisionen auf Grundlage der Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer verbindlich als „sonstige Bezüge“ zur Lohnsteuer angemeldet. Die Provisionen des Arbeitnehmers wurden im Oktober und im Dezember des Bemessungsjahres ausgezahlt. Hierin sah das Bundessozialgericht jedoch keine „laufende Zahlung“ im Sinne von § 2c Absatz 1 Satz 2 BEEG. Diese Regelung wurde mit Wirkung zum 01.01.2015 geändert. Nach Auffassung des 10. Senats des BSG hat der Gesetzgeber damit auf die bis dahin anderslautende Rechtsprechung des BSG reagiert.

Quelle: PM des BSG vom 14.12.2017 zum Urteil vom selben Tag - AZ: B 10 EG 7/17 R u.a.

Bemessung von Elterngeld 14.12.2017
BSG: Mehr Elterngeld durch Provisionen?
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern im Bemessungszeitraum vor der Geburt eines Kindes Provisionen. Unklar ist, wann diese Zahlungen die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld erhöhen. In einer aktuellen Entscheidung hat nun das Bundessozialgericht (BSG) über diese Frage entschieden. mehr …

Wegweisend
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LSG Niedersachsen-Bremen: Blinde MS-Patientin hat auch dann Anspruch auf Blindenhund, wenn sie gehbehindert ist

Die 73-jährige Klägerin hatte bisher einen Blindenlangstock und einen Rollator. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie einen Führhund, weil sie wegen ihrer Kombination aus Blindheit und Gehbehinderung Probleme beim Finden von Eingängen, Geschäften und bei der Straßenüberquerung hatte. Die beklagte Krankenkasse hielt die Versorgung mit einem Blindenhund für unwirtschaftlich. Zudem könne sie aufgrund der schweren körperlichen Erkrankungen gar keinen Hund führen, habe nicht die nötige Kondition und könne den Hund auch nicht adäquat versorgen.

Diese Argumente teilte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen nicht. Danach kommt es für die Versorgung mit einen Blindenhund auf die medizinische Notwendigkeit der Versorgung im Einzelfall an. Einem Gutachten zufolge war eine Kombination aus Rollator und Blindenhund technisch möglich und für die Klägerin auch machbar. Die Gutachter attestierten der Klägerin ebenso eine ausreichende körperliche Verfassung. Hiervon überzeugte sich das Gericht auch durch Gehversuche auf dem Gerichtsflur. Abschließend erinnerte das LSG die Krankenkasse an ihre Pflicht zur humanen Krankenbehandlung. Die Kasse hatte im Vorfeld des Verfahrens versucht, die Hundeschule von der körperlichen Ungeeignetheit der Klägerin zu überzeugen.

Quelle: PM des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.12.2017 zum Urteil vom 21.11.2017 - AZ: L 16/1 KR 371/15.

Rechtsgeschehen im Gesundheitswesen auf einen Blick
Die Zeitschrift Kranken- und Pflegeversicherung herausgegeben vom Erich Schmidt Verlag bietet eine ideale Kombination an Rechtsinformationen aus dem SGB V und SGB XI. Diese einzigartige Verbindung an Informationen aus dem ältesten und dem jüngsten Zweig der Sozialversicherung trägt den Herausforderungen Rechnung, die sich für das Gesundheitswesen in Zeiten des demographischen Wandels ergeben.

BAG zur Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin

Vereinbaren die Parteien in einem Arbeitsvertrag einer Maskenbildnerin die Ausübung einer überwiegend künstlerischen Tätigkeit, kann dies eine Befristung des Arbeitsvertrags rechtfertigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BSG) aktuell entschieden. Für den streitgegenständlichen Arbeitsvertrag sollten die tariflichen Bestimmungen des Normalvertrags Bühne gelten. Zusätzlich war eine Befristung bis zum 31.08.2014 vereinbart. Das Arbeitsverhältnis sollte sich um ein Jahr verlängern, wenn keine Nichtverlängerungsmitteilung nach § 69 NV Bühne erklärt wird. Die Klägerin wendete sich gegen eine solche Nichtverlängerungsmitteilung ihrer Arbeitgeberin zum 31.08.2017 mit einer Befristungskontrollklage. Diese Klage hatten die Vorinstanzen abgewiesen. Auch die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des BAG ist die Befristung wegen der Eigenart der Arbeitsleistung im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Kunstfreiheit des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt.

Quelle: PM des BAG vom 13.12.2017 zum Urteil vom selben Tag – AZ: 7 AZR 369/16

Vorschriften, Erläuterungen und Entscheidungen ideal kombiniert
Der Kommentar ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz ist die ideale Kombination aus Vorschriften, Erläuterungen und Entscheidungen. Einführungen zu jeder Vorschrift erleichtern das Verständnis. Wesentliche Entscheidungen werden mit Fundstelle auszugsweise den einzelnen Vorschriften zugeordnet. Die Autoren Dr. Friedrich H. HeitherDr. Ulrike Heither und Dr. Martin Heither sind durch ihre beruflichen Tätigkeiten bestens mit der Materie und den verfahrensrechtlichen arbeitsgerichtlichen Besonderheiten vertraut. 

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht