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Unter den Augen Justitias - unser Wochenüberblick (Foto: Erwin Wodicka und AllebaziB/Fotolia.com)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus Frankfurt, Celle und Mainz

ESV-Redaktion Recht
22.06.2017
Kein Schmerzensgeld für minderwertige Brustimplantate, sagt der BGH. Wann Radfahrer für Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot haften, entschied das OLG Frankfurt. Weitere wichtige Entscheidungen betreffen die Sozialversicherungspflicht von Gastspielkünstlern an Theatern und die Einordnung des Preisgelds eines Künstlers als Einkommen.


BGH: Kein Schmerzensgeld wegen minderwertiger Brustimplantate

Laut Sachverhalt hatte sich die deutsche Klägerin 2007 Silikonbrustimplantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) einsetzen lassen. 2010 stellte die zuständige französische Behörde fest, dass PIP minderwertiges Industriesilikon verwendete. Daraufhin ließ sich die Klägerin auf ärztlichen Rat ihre Implantate entfernen. Von dem Beklagten, dem TÜV Rheinland, verlangte sie hierfür unter anderem ein Schmerzensgeld von mindestens 40.000 Euro. Für die Frage des Schadenersatzes kam es darauf an, ob der TÜV als benannte Aufsichtsstelle verpflichtet gewesen wäre, auch unangemeldete Qualitäts-Audits beim Hersteller durchzuführen. Diese Frage hat der BGH nun verneint. Unangemeldete Kontrollen, so der BGH, wären nur in Betracht gekommen, wenn dem TÜV Hinweise auf die Qualitätsminderungen vorgelegen hätten. Der TÜV hingegen sah sich selbst als Betrugsopfer. In der Tat legte der Hersteller PIP dem TÜV gefälschte Qualitätsnachweise vor. Die Richter aus Karlsruhe hatten die Sache zwischenzeitlich dem EuGH vorgelegt.

Quellen: PM des BGH zum Urteil vom 22.06.2017 - AZ: VII ZR 36/14 – Spiegel Online vom 22.06.2017 unter Berufung auf dpa

Sicherheitsvorschriften für Medizinprodukte eingehend erläutert
Der ergänzbare Praxiskommentar, Sicherheitsvorschriften für Medizinprodukte, Kommentar zum MPG und zur MPBetreibV mit weiteren Vorschriften, Texten und Arbeitshilfen, begründet von Matthias Nöthlichs, bearbeitet von Dr. Uwe Kage, Rechtsanwalt, richtet sich an alle, die für die Sicherheit von Medizinprodukten im Gesundheitswesen verantwortlich sind. Das Werk erläutert die relvanten Gesetzesmaterialien aus praktischer Sicht.

OLG Frankfurt: Radfahrer haftet bei Verstoß gegen Rechtsfahrgebot

Ein Fahrradfahrer befuhr mit etwa 10 bis 12 km/h einen Fahrrad-Schutzstreifen in der Innenstadt von Frankfurt a.M., allerdings in der Gegenrichtung. Beim Überqueren dieses Schutzstreifens wurde der Kläger als Fußgänger von dem Radfahrer erfasst. Hierbei zog sich der Kläger unter anderem einen schmerzhaften Gelenkbruch zu. Das Landgericht Frankfurt hatte dem Kläger unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Zu Recht, wie das OLG Frankfurt befand. Danach ist der Unfall auf ein ganz überwiegendes Fehlverhalten des Fahrradfahrers zurückzuführen, weil der Radfahrer beim Befahren des Fahrrad-Schutzstreifens das Rechtsfahrgebot missachtet hat.

Quelle: PM des OLG Frankfurt a.M. vom 19.06.2017 zum Urteil vom 09.05.2017 – AZ: 4 U 233/16

VRSdigital.de
Die Rechtsprechungsdatenbank zum Verkehrsrecht, VRSdigital.de, herausgegeben von Rechtsanwalt Volker Weigelt, ist die Entscheidungssammlung mit Entscheidungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts. Sie finden hier die relevante Rechtsprechung seit 1980. Alle Entscheidungen im Volltext ermöglichen schnelle und aktuelle Recherchen in den Standardbereichen des Verkehrsrechts und den themenverwandten Schnittstellen. 

LSG Niedersachsen-Bremen zur Sozialversicherungspflicht von Gastspielkünstlern an Theatern

Nach Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen sind Künstler am Staatstheater Braunschweig vom ersten Probentag bis zum letzten Vorstellungstag sozialversicherungspflichtig. Das Staatstheater hatte die betreffenden Künstler nur für die Probenphase und die Premiere als sozialversicherungspflichtig angesehen. Für die anschließenden Aufführungen hätten weder die nötige Betriebseingliederung noch eine Weisungsgebundenheit bestanden. In dieser Zeit konnten die Künstler auch für andere Häuser tätig werden. Diese Auffassung teilte das LSG nicht. Danach haben sich die Künstler mit dem Gastspielvertrag auch zu den Aufführungsterminen nach der Premiere verpflichtet. Dies sei eine Art Dienstbereitschaft. Das Recht des Theaters, darüber hinaus nur noch gemäß Absprache mit den Künstlern weitere Vorstellungen zu verlangen, könne nicht über die permanente Bereitschaft zur Arbeitsleistung hinwegtäuschen, so die Richter aus Celle.

Quelle: PM LSG Niedersachsen-Bremen vom 12.06.2017 zum Urteil vom 17.05.2017 - AZ: L 4 KR 86/14

Sozialrecht für Profis
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SG Mainz: Preisgeld eines Künstlers ist Einkommen

Geld in Form eines Kunstpreises ist Einkommen im Sinne des SGB II und muss daher auf die Höhe des ALG-2 Anspruchs angerechnet werden. Dies hat das Sozialgericht Mainz (SG) kürzlich entschieden. Der Kläger hatte mit seinem Kunstwerk aus gebrauchten Kaffeemaschinenkapseln am Wettbewerb eines privaten Kunstvereins teilgenommen. Damit erhielt er einen Sonderpreis von 300 Euro. Das Jobcenter rechnete den Betrag als Einkommen an. Nach Auffassung des Klägers, ist der Preis aber eine Würdigung seines künstlerischen Schaffens. Dieser müsse, wie auch Ehrenpreise oder Leistungen der Katastrophenhilfe anrechnungsfrei bleiben. Das SG folgte der Meinung des Jobcenters. Vorliegend sei es wahrscheinlich, dass der Verein rechtlich verpflichtet war, das Preisgeld auszuzahlen, da er die Preisgelder öffentlich ausgelobt hatte. Auch eine grob unbillige Anrechnung, so das SG weiter, scheide aus. 

Quelle: PM des SG Mainz vom 13.06.2017 zum Urteil vom 09.06.2017 – AZ: S 15 AS 148/16

Das Erläuterungswerk für die Praxis
Der Kommentar Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch (SGB) II: Grundsicherung für Arbeitsuchende, wendet sich an Praktiker in der Sozialverwaltung und den Kommunen, an die Anwaltschaft, an die Gerichte sowie an die Sozialpartner. Er enthält alle notwendigen Informationen rund um die aktuellen Regelungen und zeigt auch die Zusammenhänge des SGB II zum übrigen Sozialrecht auf.
 
(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht