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BVerfG: Steuer auf Kernbrennelemente rechtswidrig (Foto: Klaus Eppele und AllebaziB/Fotolia.com)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus Karlsruhe, Düsseldorf, Berlin und Braunschweig

ESV-Redaktion Recht
06.06.2017
BVerfG kippt Brennelementesteuergesetz. Makler muss nicht auf Eigenschaft des Mietobjekts als ehemaliges Bordell hinweisen, meint das OLG Düsseldorf. VG Berlin sieht Vermietung von Wohnung zu Tagessätzen als Zweckentfremdung. Neues gibt es auch vom LG Brauschweig in Sachen Dieselgate.

BVerfG: Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig

Wie die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 07.06.2017 mitteilte, hat der Zweite Senat des Gerichts die Steuer auf Kernbrennelemente für verfassungswidrig erklärt. Dem Richterspruch zufolge hat der Bund nicht die notwendige Kompetenz für die Erhebung einer solchen Steuer. So hat der Bund insbesondere kein „freies Steuererfindungsrecht”. Vor allem, so der Senat weiter, ist die Kernbrennstoffsteuer keine Verbrauchssteuer im Sinne von Artikel 106 GG. Typischerweise würde eine solche auf den Endverbraucher umgelegt. Eine Umlage sei aber nicht geplant, was schon der Gesetzesbegründung zu entnehmen wäre. Der Bund muss nun die etwa 6,3 Milliarden Euro, die er von 2011 bis 2016 eingenommen hatte, an die betreffenden Kraftwerksbetreiber zurückzahlen. [Beschluss des BVerfG vom 13.04.2017 – AZ: 2 BvL 6/13].

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OLG Düsseldorf: Makler muss späteren Mieter nicht ungefragt über vorherige Nutzung des Mietobjekts als Bordell informieren

Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Der Kläger mietete ein Ladenlokal in der Nähe des Bahnhofs und wollte darin einen Frisörladen betreiben. Erst nach Abschluss des Mietvertrages erfuhr er, dass die gemieteten Räume vorher ein Bordell waren. Weder der Vermieter noch der Makler hatten den Kläger darauf hingewiesen. Da sich der Mieter getäuscht fühlte, erklärte er die Anfechtung des Maklervertrages und weigerte sich die Courtage zu zahlen. Zu Unrecht, wie das OLG Düsseldorf befand. Die Richter sahen in dem Verhalten des Maklers keine Täuschung. Vielmehr müsse der Mieter selbst aktiv werden, wenn dies für ihn Bedeutung hat. Zudem, so der Richterspruch weiter, war es nicht völlig überraschend, dass das Mietobjekt vorher ein Bordell war. [Quelle: PM DAV Mietrecht und Immobilien 18/17 vom 07.06.0217 zum Urteil des OLG Düsseldorf - AZ: 7 U 143/15].

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VG Berlin: Vermietung von Wohnung zu Tagessätzen ist Zweckentfremdung

Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin kürzlich in einem Eilverfahren entschieden. Der Antragsteller hatte 2015 drei möblierte Wohnungen an Asylantragsteller und Flüchtlinge vermietet. Hierfür hatten Sozialbehörden Mietkosten von bis zu 50,00 Euro pro Person und Übernachtung übernommen. In den betreffenden Wohnungen lebten teilweise bis zu acht Personen. Dies betrachtete das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf als Zweckentfremdung von Wohnraum. Es forderte den Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung dazu auf, die Wohnungen zweckentsprechend zu nutzen. Der hiergegen gerichtete Eilantrag des Vermieters war erfolglos. Nach Auffassung der 6. Kammer des VG Berlin werden Wohnungen auch dann zweckentfremdet, wenn der Vermieter mit den Bewohnern Verträge über mehrere Monate geschlossen hatte. [Quelle: PM VG Berlin vom 23.05.2017 zum Beschluss vom 10.05.2017 – AZ: 6 L 223.17].

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Abgasskandal: LG Braunschweig weist vier Klagen gegen VW ab

Die 11. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Braunschweig hat im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal, auch als Dieselgate bezeichnet, insgesamt vier Klagen gegen Volkswagen (VW) abgewiesen. In drei Fällen verlangten die Kläger die Feststellung, dass VW in seiner Eigenschaft als Hersteller des Motors vom Typ EA 189 verpflichtet ist, den Klägern Schadenersatz zu leisten. Hersteller der betreffenden Fahrzeuge war aber unter anderem Skoda. Die Kläger leiteten ihre Ansprüche aus umfassenden deliktsrechtlichen Gesichtspunkten her, darunter auch Aspekte aus dem UWG oder gar der Prospekthaftung. Die Braunschweiger Richter sahen aber aus keiner der vorgetragenen Grundlagen einen Anspruch gegen VW als Motorhersteller. 

Zu den Urteilen der 11. Zivilkammer des LG Braunschweig

Ein weiterer Kläger verlangte Lieferung eines Neufahrzeugs Zug-um-Zug gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug vom Typ „VW Tiguan” der ersten Generation aufgrund eines Kaufvertrages von der Beklagten erworben. Zustande kam dieser Vertrag über ein Autohaus als Vertreter der Beklagten. Die erste Modellreihe vom Typ „Tiguan” wurde allerdings von einer neuen Generation abgelöst. Auch diese Klage wies die 11. Kammer des LG ab. Die neue Modellgeneration, so das Gericht, sei deutlich aufgewertet worden. Auch unter Auslegung des Kaufvertrages wäre daher die Lieferung eines Neufahrzeuges nicht mehr vom Zweck des Gewährleistungsrechts umfasst.  

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Die Rechtsprechungsdatenbank zum Verkehrsrecht, VRSdigital.de, herausgegeben von Rechtsanwalt Volker Weigelt, Berlin, ist die Entscheidungssammlung mit Entscheidungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts. Sie finden hier die relevante Rechtsprechung seit 1980. Alle Entscheidungen im Volltext ermöglichen schnelle und aktuelle Recherchen in den Standardbereichen des Verkehrsrechts den themenverwandten Rechtsgebieten. Hierzu gehören unter anderem das Recht der Verkehrshaftpflicht, das KFZ-Vertragsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Recht der Ordnungswidrigkeiten oder das Verkehrsverwaltungsrecht.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht