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EuGH stoppt anlasslose Vorratsdatenspeicherung (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union/EuGH)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus Luxemburg, Kassel, München, Hamm und Mannheim

ESV-Redaktion Recht
23.12.2016
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht, meint der EuGH. Weitere wichtige Entscheidungen befassen sich mit einer Verletztenrente, der Finanzierung einer zweiten MPU, mit der Haftung eines Krankenhauses für Behandlungsfehler und mit den Messwerten eines Blitzers.

EuGH: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Die Mitgliedstaaten der EU dürfen Betreiber von elektronischen Kommunikationsdiensten nicht dazu verpflichten, ohne Anlass Daten auf Vorrat zu speichern. Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 21.12.2016 entschieden. Nach Auffassung der Richter aus Luxemburg verbietet das Unionsrecht eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten.
 
Danach dürfen die Mitgliedstaaten zwar vorbeugend eine gezielte Vorratsspeicherung vorsehen, wenn dies allein der Bekämpfung schwerer Straftaten dient. Allerdings dürfen die Daten nur für eine bestimmte Zeit oder Region gespeichert werden. Ebenso ist die Speicherung der Daten von einem bestimmten Personenkreis möglich, wenn dies bei der Bekämpfung schwerer Straftaten helfen kann. Eine ganz allgemeine und flächendeckende Datenspeicherung ist aber ausgeschlossen. Zwar hat sich der EuGH ausschließlich zu schwedischen und britischen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Dennoch wird der Richterspruch aus Luxemburg auch Folgen für das deutsche Recht zur Vorratsdatenspeicherung haben.
 
Pressemeldung des EuGH zum Urteil vom 21.12.2016 – AZ: C-203/15 und C-698/15

Auch interessant: 

Weiterführende Literatur
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BSG: Verletztenrente darf nicht wegen neuer Beinprothese herabgesetzt werden, die durch Mikroprozessor gesteuert wird

Bezieht jemand eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, kann die Rente nicht deshalb herabgesetzt werden, weil der Verletzte eine neue Beinprothese erhalten hat, die mikroprozessorgesteuert ist. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 20.12.2016 entschieden.

Der Kläger erlitt als Schüler 1998 einen Unfall. Dieser führte zur Amputation des linken Beins im Bereich des Oberschenkels. Der Unfallversicherungsträger versorgte ihn mit einer Prothese und bewilligte ihm zunächst eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 70 Prozent. Im März 2006 erhielt der Kläger dann ein sogenanntes C-LeG. Dabei handelt es sich um eine mikroprozessorgesteuerte Oberschenkelprothese. Der beklagte Unfallversicherungsträger gewährte daraufhin nur noch eine Verletztenrente, die einer Erwerbsminderung von 60 Prozent entspricht. Durch die Versorgung mit der neuen Prothese sei eine deutliche Funktionsverbesserung des linken Beines eingetreten, so der Unfallversicherungsträger.

Der 2. Senat des Bundessozialgerichts schloss sich dieser Auffassung nicht an. Durch die Versorgung mit einer mikroprozessorgesteuerten Oberschenkelprothese wäre keine so große Änderung eingetreten, die zu einer niedrigeren Rente führt, so die Richter aus Kassel.

Quelle: Medieninformation Nr. 28/16 vom 20.12.2016 - Az: B 2 U 11/15 R

Weiterführende Literatur
Der Handkommentar, Bereiter-Hahn, Gesetzliche Unfallversicherung, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, gewährt Ihnen schnellen Zugriff auf alle relevanten Gesetzestexte, die praxisnahen Kommentierungen und auf wichtige Entscheidungshilfen. Die gut verständlichen und überzeugenden Erläuterungen orientieren sich maßgeblich an der Rechtsprechung, berücksichtigen aber stets auch die wesentlichen Meinungen der Literatur.

LSG München: Jobcenter muss keine Kosten für zweite MPU übernehmen

Nach einem Beschluss des Landessozialgerichts München vom 25.11.2016 muss das Jobcenter einem Bezieher von Hartz-IV-Leistungen nicht die Kosten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis als Eingliederungsleistung finanzieren. Dem Kläger wurde 2009 der Führerschein entzogen. 2012 teilte er dem damals zuständigen Jobcenter mit, dass eine MPU zur Neuerteilung des Führerscheins negativ verlaufen sei. Die Kosten für die damalige MPU hatte das Jobcenter übernommen.

Am 24.06.2015 beantragte der Kläger nach Umzug bei der zuständigen Beklagten erneut die Übernahme der Kosten für eine MPU und für Maßnahmen zur Erlangung seines Führerscheins. Bei Vorlage eines Führerscheins mit eingetragener Kennzahl 95 könne er bei einer Spedition als Kraftfahrer anfangen. Diesen Antrag lehnte der Beklagte ab. Zu Recht, wie das LSG München im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens befand. Nach summarischer Prüfung habe der Kläger zwischenzeitlich auch im Lagerbereich gearbeitet. Daher sei er hierfür gut qualifiziert und hätte gute Berufschancen auch außerhalb der Transportbranche. Für die Forderung des Klägers fehle es daher bereits an der wirtschaftlichen Notwendigkeit, so das LSG.

LSG München, Beschluss vom 25.11.2016 – L 11 AS 733/16 B PKH

Weiterführende Literatur
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OLG Hamm: Erstkrankenhaus haftet auch für grobe Behandlungsfehler in weiterer Klinik

Wird in einem Krankenhaus die Anomalie eines Magens fehlerhaft operiert, kann dieses auch für die Folgen haften, die die Patientin durch eine grob ­fehlerhafte Revisionsoperation in einer anderen Klinik erleidet. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) mit Urteil vom 15.11.2016 entschieden.

Die Klägerin litt an erheblichen Magenbeschwerden aufgrund eines Upside-Down-Stomach in Form einer großen Fornixkaskade. Diese ließ sie im April 2009 im beklagten Krankenhaus in Recklinghausen operieren. Hierbei wurden die Nähte fehlerhaft gesetzt, so dass der Magen erneut abkippte und sich verdrehte.

Daher führte die Klinik Herne die notwendige Revisionsoperation im Juni 2009 durch. Hierbei löste der Operateur die bei der Erstoperation fehlerhaft fixierten Nähte. Allerdings befestigte er den Magen der Klägerin auch nicht, so dass die bestehende Abkippung des Magens nicht behoben wurde. Dies blieb längere Zeit unbehandelt und löste bei der Klägerin eine Magenblähung aus, die wiederum eine Magenteilresektion notwendig machte.

Als Folge hieraus kam es zu einer Magentransportschädigung und zu Wundheilungsstörungen. Dies machte später wiederholte stationäre Behandlungen und Operationen notwendig. Das OLG Hamm sah auch das Erstkrankenhaus in Recklinghausen in der Haftung für die Folgeschäden und hat die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts (LG) Bochum abgeändert.

OLG Hamm, Urteil vom 15.11.2016 - 26 U 37/14
 
Weiterführende Literatur
Die Rechtsprechungssammlung AHRS, Arzthaftpflicht-Rechtsprechung III, Stand 2016, herausgegeben von Eva Ohlsberg, enthält als Gesamtwerk alle seit 1949 ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen sowie rechtskräftige, schwer zugängliche Entscheidungen der unteren Instanzen. Die Entscheidungen werden von Richtern aus den Spezialsenaten für mit hoher medizinischer Fachkompetenz ausgewählt und aufbereitet. Teil III dieses Klassikers beinhaltet Entscheidungen ab 1.1.2000. Sowohl die einzelnen Teile als auch das Gesamtwerk sind auch als CD-ROM erhältlich.

AG Mannheim: Poliscan Speed Blitzer misst nicht immer nach Bauartzulassung

Das Geschwindigkeitsmessegerät Poliscan Speed wird vielfach für Kontrollen im Straßenverkehr eingesetzt und misst Geschwindigkeiten mit Lasertechnik. Das AG Mannheim hat nun in seinem Beschluss vom 29.11.2016 festgestellt, dass die Messwertbildung nicht immer der Bauartzulassung entspricht.

Das Gerät des Herstellers Vitronic wird sowohl als mobile Anlage als auch als Tower eingesetzt. In dem Fall vor dem vom Amtsgericht (AG) Mannheim wich die Bildung der Messwerte von den Vorgaben der Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) ab. Danach muss die Messung im Bereich von 20 bis 50 Metern Entfernung erfolgen. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass das Gerät auch Messwerte außerhalb dieses Bereiches berücksichtigt hatte. Aufgrund dessen hat das AG Mannheim das Verfahren eingestellt.

Weiterführende Literatur
Die Datenbank VRSdigital.de, Die Rechtsprechungsdatenbank zum Verkehrsrecht, herausgegeben von Rechtsanwalt Volker Weigelt, Berlin, ist die Entscheidungssammlung mit Entscheidungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts. Sie finden hier die relevante Rechtsprechung seit 1980. Alle Entscheidungen im Volltext ermöglichen schnelle und aktuelle Recherchen in den Standardbereichen des Verkehrsrechts den themenverwandten Rechtsgebieten. Hierzu gehören unter anderem das Recht der Verkehrshaftpflicht, das KFZ-Vertragsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Recht der Ordnungswidrigkeiten oder das Verkehrsverwaltungsrecht.
 
(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht