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Deutscher Bundesrat: Kein Vermittlungausschuss beim NetzDG (Foto: Michael Pohl/ME-Verlag)
Gesetzgebungsübersicht

Neues vom Gesetzgeber

ESV-Redaktion Recht
02.08.2017
Die Datenschutznovelle wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Betriebsrentenstärkungsgesetz passiert den Deutschen Bundestag. Der Deutsche Bundesrat verzichtet beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auf Anruf des Vermittlungausschusses. Bundesverkehrsminister Dobrindt plant Verschärfung des „Mobilfunkparagrafen” für Autofahrer.



Änderung des Datenschutzrechts im Bundesgesetzblatt verkündet

Das „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der europäischen Datenschutzrichtlinie Polizei und Justiz” (DSAnpUG-EU) wurde am 05.07.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das DSAnpUG-EU wird als neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seinen wesentlichen Regelungen am 25.05.2018 – BGBl. 2017 Teil 1 Nr. 44 Seite 2097 - in Kraft treten. Damit will der Bundesgesetzgeber das deutsche Datenschutzrecht an die Vorgaben der europäischen DS-GVO anpassen.

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Umgestaltung gezielt einleiten 
Der Schaffland/Wiltfang, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), bietet fundierte Kommentierungen zur DS-GVO und zum BSDG. Letztere werden bis zur Neufassung des BSDG aktuell gehalten und dann sukzessive ergänzt bzw. ersetzt. Neben einer leicht verständlichen Synopse zum bisherigen und neuen Recht finden Sie auch Wertungen zu Auswirkungen der DS-GVO auf die künftige Rechtslage unter Beachtung des aktuellen Entwurf zum BDSG.

Betriebsrentenstärkungsgesetz passiert Deutschen Bundestag

Am 07.07.2017 hat der „Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze” – Betriebsrentenstärkungsgesetz - den Deutschen Bundestag passiert.

Die Reformkernpunkte
  • Vereinbarung reiner Betriebszusagen: Das heißt, der Arbeitgeber haftet nur für eigene Beitragszusagen
  • Sozialpartner entscheiden über Leistungen der durchführenden Einrichtungen 
  • Einführung von rechtssicheren Options- und Opting-Out-Systemen in Unternehmen und Betrieben 
  • Spezifische Fördermodelle für Geringverdiener 
  • Einfachere steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und Riester-Rente
 
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Steuerliche Förderungsmöglichkeiten im Blick
Der Kommentar, Staatliche Förderung der Altersvorsorge und Vermögensbildung, herausgegeben von Dr. Heinz-Gerd Horlemann, Dipl.-Finanzwirt (FH), erschließt Ihnen dieses komplexe Beratungsfeld mit fundierten Ausführungen und verschafft Ihnen einen umfassenden Einblick in eine Fülle steuerlich vorteilhafter Fördermöglichkeiten.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Bundesrat ruft nicht den Vermittlungsausschuss an

Der Deutsche Bundesrat hat am 07.07.2017 beschlossen, den Vermittlungsausschusses zum NetzDG nicht anzurufen. Im Zentrum der Refom stehen neue Pflichten der Betreiber von sozialen Netzwerken zur Bekämpfung strafbarer Inhalte im Netz. [BR-Drs. 536/17 Beschluss]

Die wesentlichen Betreiberpflichten
  • Kenntnisnahme von Nutzerbeschwerden durch private Netzwerkbetreiber
  • Beschwerdemanagement: Einführung von wirksamen Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte durch die Netzwerkbetreiber
  • Löschung oder Sperrung: Die Betreiber sollen dazu verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte zu löschen oder zu sperren. 
  • Berichtspflicht: Die Betreiber von sozialen Netzwerken müssen vierteljährlich über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte berichten. 

Mehr zum Thema: Bundesregierung will Hasskriminalität und strafbare Fake-News wirksamer bekämpfen

Haftungsrisiken minimieren
Der Kommentar zum Telekommunikations- und Multimediarecht, herausgegeben von Prof. Dr. Gerrit Manssen, Universität Regensburg, behandelt neben dem TK-Recht auch das TMG, das Signaturgesetz oder den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Um Haftungsrisiken zu minimieren, bietet das Werk einen guten Überblick über diese Rechtsmaterie. Dieser Praxis-Kommentar hat zudem den nötigen Tiefgang und ist eine seit Jahren anerkannte Orientierungshilfe.

Bundesverkehrsminister will „Mobilfunkpragrafen” verschärfen

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, den sogannten Mobilfunkparagrafen - § 23 Absatz 1 a StVO - zu ändern. Verboten ist gegenwärtig die Nutzung von Mobiltelefonen, solange der Fahrer das Gerät in der Hand halten muss. Künftig soll auch die Nutzung anderer Geräte während der Fahrt stark eingeschränkt werden. Erfasst werden sollen alle elektronischen Geräte, die zur Kommunikation, Information oder Organisation genutzt werden. Darunter fallen zum Beispiel Geräte der Unterhaltungselektronik, Berührungsbildschirme, Fernseher oder Audiorekorder, aber auch Navigationsgeräte oder Funkfernbedienungen. Wie Mobiltelefone, dürfen auch diese Geräte nicht mehr genutzt werden, wenn diese in der Hand gehalten oder aufgenommen werden müssen.

Aber auch dann, wenn die Geräte fest verankert sind, dürfen sie nur noch unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden: 
  • die Geräte verfügen über eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion 
  • oder zur Bedienung ist lediglich eine kurze Blickzuwendung erforderlich, die der Verkehrs-oder Wetterlage angepasst ist.
Die ursprüngliche Fassung des Ministeriums sah eine Blickzuwendung von maximal einer Sekunde vor. Der Deutsche Bundesrat hatte die Änderungen allerdings in seiner letzten Sitzung am 07.07.2017 nicht beraten, sondern diesen Beratungspunkt gestrichen. In einer neuen Entwurfsfassung lautet § 23 Absatz 1a nun wie folgt: 

Im Wortaut: § 23 Absatz 1a StVO-E - vgl. BR Drucksache 556/17 vom 12.07.17
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation,  Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-,Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Voraussichtlich wird diese Änderung den Deutschen Bundesrat am 22.09.2017 passieren.

Vorfahrt für aktuelle Entscheidungen
Die Rechtsprechungsdatenbank zum Verkehrsrecht, VRSdigital.de herausgegeben von Rechtsanwalt Volker Weigelt, Berlin, ist die Entscheidungssammlung mit Entscheidungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts. Sie finden hier die relevante Rechtsprechung seit 1980. Alle Entscheidungen im Volltext ermöglichen schnelle und aktuelle Recherchen in den Standardbereichen des Verkehrsrechts und seinen Nebengebieten.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht