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Bundesländer: Datenschutz-Anpassungen an DS-GVO in der Schlussphase (Foto: Birgit Korber/Fotolia.com)
Datenschutzreform in den Bundesländern

Umsetzung der DSGVO: Neues aus Bayern und Nordrhein-Westfalen

ESV-Redaktion Recht
02.08.2018
Wirksame Länderregelungen finden sich zwar in fast allen Bundesländern. In NRW hat der Landesgesetzgeber aber nun zum zweiten Mal das NRW DSAnpUG-EU berichtigt. Auch in Bayern sieht man noch Nachholbedarf. Der jüngste Reformvorschlag aus dem Freistaat hat  bundesgesetzliche Änderungen im Visier.
Unklar ist nach Auffassung der Bayerischen Landesregierung vor allem die Klagebefugnis von Verbänden bei datenschutzrechtlichen Verstößen. Hier sieht die Landesregierung eine Kollision mit den Regelungen des UWG. Auch missbräuchlichen Abmahnungen bei geringfügigen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben möchte die Regierung in München entgegenwirken. Darüber hinaus will ein kürzlich veröffentlichter Ministerratsbeschluss den bayerischen Weg zu einer verträglichen Anwendung der DSGVO aufzeigen. Mehr dazu lesen Sie hier:

DSGVO-Anpassung in den Bundesländern 02.08.2018
Bayern will Anpassungen an DSGVO nachbessern
Der Freistaat Bayern will die Anpassungen des deutschen Bundesgesetzgebers an die DSGVO nachbessern. Unklar ist nach Auffassung der Landesregierung vor die Klagebefugnis von Verbänden bei datenschutzrechtlichen Verstößen. Zudem skizziert ein Ministerratsbeschluss den bayerischen Weg zu einer verträglichen Anwendung der DSGVO. mehr …

Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte des Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der landesrechtlichen Regelungen an die DSGVO bereits im Mai 2018 abgeschlosssen. Allerdings hat der Gesetzgeber das neu geschaffene NRW DSAnpUG-EU breits zwei Mal geändert. Mehr dazu finden Sie hier: 

DSGVO-Anpassung in den Bundesländern 01.08.2018
Datenschutzreform in Nordrhein-Westfalen erneut nachgebessert - Update
In Nordrhein-Westfalen (NRW) galt das Procedere zur Anpassung der landesrechtlichen Regelungen an die DSGVO zunächst als abgeschlosssen. So ist der Gesetzentwurf zur Anpassung an die DSGVO und zur Umsetzung in Kraft getreten. Allerdings wurde das sogeannte NRW DSAnpUG-EU breits zwei Mal geändert. mehr …

In Kraft getretene Länderregelungen - ein Überblick

  • Baden-Württemberg: Landesdatenschutzgesetz (LSDG) als Art. 1 des Gesetzes zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts und sonstiger Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679,  Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2018, 173, ausgegeben am 20.06.2018
  • Berlin: Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG (Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung),  verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Gesetze an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Berliner Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - BlnDSAnpUG-EU) vom 13. Juni 2018 (GVBl. S. 418)
  • Brandenburg: In Brandenburg wurde das Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 8. Mai 2018  in den GVBl. Nr. 7, S. 1 ff. verkündet. Zum neuen Gesetz geht es hier.
  • Bremen: In der Hansestadt Bremen findet sich das Bremische Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung in den Brem. GBl. Nr. 38 S. 131 wieder.
  • Hessen: Im Bundesland hat das Hessische Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit vom 3. Mai 2018 inzwischen den Landtag passiert und in den GVBl. S. 82 ff. seinen Niederschlag gefunden. Kern der Regelung ist das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz. Das Gesamtregelwerk finden Sie hier.
  • Nordrhein Westfalen (NRW): In NRW ist das „Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Nordrhein-Westfälisches Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – NRWDSAnpUG-EU)“ im Gesetz- und Verordnungsblatt Ausgabe 2018 Nr. 12 vom 24.5.2018, Seite 243 bis 268 verkündet worden. Das benannte Gesetz finden Sie hier. In Ausgabe 2018, Nr. 14 vom 21.06.2018, Seite 278 wurden die §§ 21,26 und 32 des NRWDSAnpUG-EU berichtigt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in Nr. 18 GV.NRW vom 27.07.2018 unter anderem in § 8 Absatz 4 nach den Wörtern „auf die“ das Wort „die“ gestrichen.
  • Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz hat das Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz verabschiedet, das in den GVBl. Nr. 6  S. 93 zu finden ist.
  • Sachsen-Anhalt: In diesem Bundesland ist bisher lediglich das „Gesetz zur Organisationsfortentwicklung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und zur Änderung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt“ vom 21.02.2018. in Kraft getreten. Das Regelwerk wurde am 28.02.2018 in den GVBl. des Landes verkündet. Mehr dazu finden sie hier. 
  • Thüringen: Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) als Art. 1 des Thüringer Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Thüringer DatenschutzAnpassungs- und - Umsetzungsgesetz EU - ThürDSAnpUG-EU –  vom 6. Juni 2018, ausgegeben zu Erfurt, den 14. Juni 2018, GVBl. 2018, 229.

Mehr zum Thema:

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Fachausschuss verabschiedet Anpassung von Landesdatenschutzrecht in Berlin an DS-GVO
Die DS-GVO gilt seit dem 25.05.2018. Dementsprechend haben auch zahlreiche deutsche Bundesländer ihre landesrechtlichen Datenschutzvorschriften inzwischen an die EU-Vorgaben angepasst – allerdings nicht so in Berlin. Immerhin ist der Landesgesetzgeber inzwischen tätig geworden. mehr …

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Die bisherigen Entwicklungen

DSGVO-Anpassung in den Bundesländern 09.10.2017
Bayern: Gesetzentwurf für neues Bayerisches Datenschutzgesetz in Kraft
Die DSGVO sowie die Richtlinie (EU) 2016/680 verpflichten nicht nur den Bund zur Anpassung seiner datenschutzrechtlichen Regelungen, sondern auch die Länder. Nachdem Sachsen-Anhalt und Brandenburg den Auftakt gemacht haben, hat nun auch Bayern mit der Anpassung seiner landesrechtlichen Vorschriften begonnen. mehr …

Anpassung von Landesrecht an die DS-GVO 27.09.2017
Neues Datenschutzrecht in Brandenburg
Nachdem Sachsen-Anhalt vor dem Hintergrund der DS-GVO zunächst die Regeln des Landesdatenschutzbeauftragten reformieren will, zieht nun Brandenburg nach. Einem Gesetzentwurf der Landesregierung zufolge sollen alle öffentliche Stellen, für die das BbgDSG gilt, dem Anwendungsbereich der DS-GVO unterstehen. mehr …

DSGVO-Anpassung in den Bundesländern 19.01.2018
Datenschutzreform in Hessen abgeschlossen
Die Anpassungen der landesrechtlichen Datenschutzregelungen an die EU-Vorgaben sind auch in Hessen abgeschlossen und haben in den GVBl. S. 82 ff. ihren Niederschlag gefunden. Kern der Regelung ist das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz. mehr …

DSGVO-Anpassung in den Bundesländern 06.02.2018
Neues Datenschutzrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist aus dem Gesetzentwurf für ein neues Landesdatenschutzgesetz inzwischen eine gultige Fassung geworden. Danach werden die Regelungen des Landesdatenschutzes in 11 Artikeln an die aktuellen EU-Vorgaben angepasst. mehr …

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Datenschutzreform in Sachsen
Zur Anpassung des sächsischen Datenschutzrechts an die neuen EU-Vorgaben hat die Sächsische Staatsregierung dem Landtag den Entwurf für ein „Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die DS-GVO“ vorgelegt. Dieses Anpassungsgesetz muss bis zum 25.05.2018 beschlossen werden. mehr …

Anpassung von Landesrecht an die DS-GVO 08.09.2017
Sachsen-Anhalt: Position des Landesdatenschutzbeauftragten reformiert
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des geltenden Datenschutzrechts veröffentlicht. Der Entwurf soll in einem ersten Schritt zum 01.01.2018 die Organisation des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt an die Vorgaben der DSGVO anpassen. mehr …

DS-GVO-Anpassung in den Bundesländern 07.02.2018
Thüringens Landesregierung beschließt Anpassung des Landesdatenschutzrechts an EU-Recht
Am 16.01.2018 hat die Landesregierung das Thüringer Datenschutz- und Umsetzungsgesetz EU – kurz ThürDSAnpUG-EU – beschlossen. Damit hat der Freistaat den Weg für die Übersendung an den Landtag frei gemacht. mehr …

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  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Ausfüllbare Vorlage zu Art. 35 DS-GVO - Für Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Die Vorlage empfiehlt sich dann, wenn das Erhebungsverfahren aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für den betroffenen Kunden oder Mitarbeiter zur Folge hat.
  • Datenschutzhinweise für den Fernabsatz: Editierbare Vorlage und Checkliste zu Art. 13 DS-GVO: Checkliste und Erläuterungen, welche Datenschutz-Informationen Unternehmen nach DS-GVO zu erteilen haben.
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Editierbare Vorlage und Checkliste zu Art. 30 DS-GVO: Unternehmen, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, sind zur Dokumentation dieser Datenverarbeitung verpflichtet. Sie haben dieses Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen.
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(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht