
Schmidt-Jortzig: „Über Datenhandelsordnung nachdenken”
Hans Georg Engelke: „DS-GVO ein zentraler Baustein bei der Vereinheitlichung des Datenschutzes”
Diese Runde eröffnete Hans Georg Engelke, Staatssekretär im BMI. Er hob die DS-GVO als zentralen Baustein bei der Vereinheitlichung des Datenschutzes in der EU hervor. Es wäre an der Zeit gewesen, diesen Harmonisierungsschritt zu gehen. Als wichtigste erreichte Punkte sieht er neben der Einführung des Marktortprinzips den Europäischen Datenschutzausschuss: „Dieser soll für eine einheitliche Rechtsanwendung sorgen”, so der Staatssekretär. Gewünscht hätte sich Engelke aber klarere Aussagen zu den Möglichkeiten und Grenzen bei Big Data Anwendungen.Newsletter Recht |
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Prof. Dr. Jürgen Kühling: „Deutschland first mover”
Prof. Dr. Jürgen Kühling hob anschließend hervor, dass Deutschland auf Bundesebene first mover bei der Schaffung des BDSG (neu) war. Das sei gut für Unternehmen, die nun bis zum 25. Mai 2018 Gelegenheit hätten zu prüfen, welche Anpassungen sie durch die DS-GVO und das BDSG (neu) vornehmen müssen: „Bei Lichte betrachtet halten sich jedoch die materiell-rechtlichen Änderungen im Vergleich zum derzeit bestehenden Recht in Grenzen”, führte er weiter aus.Schmidt-Jortzig: „Über Datenhandelsordnung nachdenken”
Es sei weltfremd zu glauben, dass alles einfacher würde, führte Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig anschließend aus. So werde auch der Datenschutz angesichts einer komplexen Welt immer komplizierter. Dies trage eventuell zum schlechten Imgage des Datenschutzes bei. So seien in Deutschland künftig neben der DS-GVO, dem BDSG sowie den Landesdatenschutzgesetzen zahlreiche bereichsspezifische Gesetze anzupassen, auf die das neue Datenschutzrecht ausstrahle.Als besonders problematisch sah Schmidt-Jortzig das Phänomen an, dass private Daten im Hintergrund einer Suchanfrage im Internet abgegriffen werden, und zwar ohne, dass der Suchende davon etwas mitbekomme - außer, dass er im Nachgang der Suche vermeintlich passende Kaufangebote zu seiner Suchanfrage erhalte. Hier sei der Datenschutz noch nicht gut genug aufgestellt. Er beobachte zudem einen Marktdruck, die vorhandenen Daten zu monetarisieren. Sensibel hierbei beurteile er den Bereich eHealth und Big Data. In diesem Zusammenhang regte er an, über eine „Datenhandelsordnung” nachzudenken.
Die Diskutanten |
Moderation: Frederick Richter, LL.M., Vorstand Stiftung Datenschutz Diskussionsteilnehmer:
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In der weiteren Diskussion ging es unter anderem darum, wie die Datenschutz-Grundverordnung zu bewerten ist oder wie junge Menschen mit Social Media umgehen. Einer Hauptdiskussionspunkte war die Datensouveränität. Wie Diskussion weiter verlief, lesen Sie hier.
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Chancen nutzen, Patientenrechte wahren |
Ob Telemedizin, datenbasierte Gesundheitsanalysen, Health-Apps oder mobile Geräte zur individuellen Gesundheitskontrolle – Gesundheitsdienste werden zunehmend mit Hilfe digitaler Dienste angeboten. Die rasante Entwicklung verspricht nicht nur enorme Qualitätssteigerungen in der Gesundheitsversorgung und neue Märkte im Gesundheitssektor. Sie wirft auch viele Fragen mit weitreichender Relevanz für den Datenschutz auf. Das Buch Big Data und E-Health erscheint als Band 2 der Reihe DatenDebatten der Stiftung Datenschutz. Das Werk trägt der fachlichen Vielfalt der Thematik Rechnung und gibt viele Impulse, wie E-Health-Innovationen gefördert und zugleich die Rechte und Interessen von Patienten gewahrt werden. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht