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Schneider: Kein Freund ganzheitlicher Beurteilungen (Foto: privat)
Nachgefragt bei: Dr. Gerald Schneider

Schneider: „Gefährdungsbeurteilung ist ein Erkenntnisinstrument ”

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
15.02.2017
Der Arbeitsschutzexperte Dr. Gerald Schneider schildert im Interview mit der ESV-Redaktion den Prozess von der Ermittlung der Gefährdungen bis zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen - und was in Betrieben dabei häufig falsch verstanden wird.
Was wird falsch gemacht bei der Gefährdungsbeurteilung in Betrieben?

Gerald Schneider: Das Wort „falsch” ist hier vielleicht überzogen, es erscheint mir aber unangemessen, eine hohe Zahl von Instrumenten mit z. T. ausgeklügelten Bewertungsmodi im Angebot zu haben, aber keine hinreichenden Qualitätsgrundsätze für die Maßnahmen festzulegen. Das Arbeitsschutzgesetz fordert wirksame Maßnahmen, nicht super ausgefeilte Beurteilungen.

Das ArbSchG listet dabei im § 4 wertvolle Qualitätskriterien. In vielen Handlungshilfen wird aber gar nicht darauf eingegangen. Gelegentlich habe ich das Gefühl, dass der eigentliche Beurteilungsakt zur l’art pour l’art gerät, ja, und Maßnahmen machen wir dann auch noch. Ich halte es aber auch für falsch - diesmal wirklich -, dass die Umsetzung der Maßnahmen als Teil der Gefährdungsbeurteilung aufgefasst wird, was sie definitiv nicht ist. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Erkenntnisinstrument, was uns hilft die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, hat aber mit der Maßnahmenumsetzung nur am Rande zu tun.

Was versteht man eigentlich unter ganzheitlicher Gefährdungsbeurteilung?

Gerald Schneider: Nun, ich mag den Begriff nicht. Das sind die üblichen Worthülsen aus früheren Jahrzehnten, als wir holistisch dachten – oder uns dies zumindest einbildeten. Ich persönlich wäre mit einer vollständigen Beurteilung zufrieden, die die Gefährdungen für die Mitarbeiter - und das hat auch mit Alter, Geschlecht etc. zu tun - beurteilt und daraus wirkungsvolle Maßnahmen ableitet und in eine Arbeitsschutzorganisation einspeist, die dies umsetzt und die Wirksamkeit regelmäßig checkt. Schlagworte mögen gut für die Hochglanzpräsentation sein, wir benötigen sie aber eigentlich nicht. In der Zeit, als jeder ein Querdenker sein wollte, meinte der frühere BDI–Präsident Heinz-Olaf Henkel, dass ihm jemand lieber wäre, der geradeaus denkt. Ähnlich ist meine Einstellung zu „ganzheitlichen Beurteilungen“.

Sie beschreiben in Ihrem Buch die Gefährdungsbeurteilung einerseits als betrieblichen Gesamtprozess und andererseits als individuellen Erkenntnisprozess. Seit unserem letzten Interview ist über ein Jahr vergangen. Hat sich aus Ihrer Sicht zwischenzeitlich in der Einstellung der Unternehmen etwas geändert?

Gerald Schneider: Ich fürchte, nein. Auch früher gab es Unternehmen, für die die Gefährdungsbeurteilung und die darauf aufbauende sichere Betriebsorganisation wichtig war und solche, die es machten, weil man muss und solche, die es nicht machten, weil man noch nicht erwischt worden war. Daran hat sich im Grunde nichts geändert. Mit einer Ausnahmen: Die psychischen Belastungen. Hier haben wir einen deutlichen Aufwärtstrend, der aber in Großunternehmen eine andere Dynamik hat als in kleinen Firmen. Aber dies ist im Grunde bei der „normalen“ Gefährdungsbeurteilung ähnlich gewesen.

Interessant ist allerdings, dass es ein verstärktes Bemühen um einen breit angelegten betrieblichen Gesundheitsschutz im Bereich BGM gibt, der allerdings die psychischen Belastungen stark betont, die übrigen Gefährdungsbeurteilungen aber eher selten zur Kenntnis nimmt. Im Moment arbeiten die Verantwortlichen zu einem großen Teil noch in getrennten Fachkreisen. Das muss sich ändern.

Woher kam Ihr Impuls, zur Gefährdungsbeurteilung ein Buch zu schreiben? Wo sahen Sie die Lücke?

Gerald Schneider: Es gab und gibt eine ganze Reihe von Handlungshilfen, die Gefährdungen beschreiben oder das Vorgehen bei der eigentlichen Beurteilung, z. B. durch Risikomatrizes, detailliert erläutern. Keine Frage, alles gut zu gebrauchen. Was mich stört, ist vor allem, dass in sehr vielen Fällen die z. T. völlig andere Vorgehensweise der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere vermittelt durch die technischen Regeln, deutlich unterrepräsentiert ist. Wenn man bedenkt, dass diese Regeln die Vermutungswirkung auslösen, ist dies ein unhaltbarer Zustand.

Darüber hinaus – und das mag für den einen oder anderen eine etwas puristische Sicht sein – wird die Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Maßnahmen in einen Topf geworfen. Ähnliches gilt für die Wirkungsprüfung. Beide Begriffe kommen in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes gar nicht vor, sondern sind § 3 zu den Organisationspflichten zugeordnet.

Das hat sogar schon dazu geführt, dass Aufsichtsbehörden die Ergebnisse der laufenden Wirkungsprüfungen nach § 3 in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. sehen wollten. Dabei sind es getrennte Dokumentationen. Offensichtlich ist auch bei einigen Vertretern von Aufsichtsbehörden der Zusammenhang nicht ausreichend bekannt.

Zur Person
Dr. Gerald Schneider ist seit 1998 Mitarbeiter der B·A·D GmbH Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, Bonn. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit befasst er sich mit den Schwerpunkten Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastungen, Biologische Risiken, Gefahrstoffe.

 

Zum Werk
Die Gefährdungsbeurteilung - Planung - Organisation - Umsetzung: Im Laufe der Jahre hat sich unter dem Eindruck neuer Technologien, neu erkannter Gefährdungssituationen sowie gestiegener arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse der Charakter der Gefährdungsbeurteilung verändert. Im Vordergrund steht weniger die isolierte Erfassung von Einzelgefährdungen, sondern vielmehr die Integration der Beurteilung in einen allgemeinen Organisationsrahmen von Schutzmaßnahmen, um Arbeit sicherer und gesundheitsförderlicher zu gestalten.

Daher unterscheidet sich diese Darstellung von vielen anderen, weil sie eine Neubewertung der einzelnen Teile der Gefährdungsbeurteilung vornimmt, moderne Erkenntniswege aufzeigt und insbesondere die Verschränkung zwischen Erkenntnisgewinn und betrieblicher Praxis besonders in den Fokus nimmt.

Es versteht sich sowohl als Hintergrundinformation als auch als Handlungshilfe für:
- Arbeitgeber/Führungskräfte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Betriebsräte
- Aufsichtspersonen

Programmbereich: Arbeitsschutz