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Einer der Autoren des HRG: Prof. Michael Stolleis (Foto: Christiane Birr, MPI)
Nachgefragt bei: Prof. Dr. Michael Stolleis

Stolleis: „Nicht auf den unvergleichlichen Genuss zu verzichten, ein Buch aufzuschlagen”

ESV-Redaktion Philologie
07.07.2016
Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG) informiert über die Entwicklungsgeschichte des deutschen Rechts und erläutert zahlreiche Rechtsbegriffe. Warum es auch im Wikipedia-Zeitalter seine Berechtigung hat und wie er das HRG am liebsten nutzt, darüber gab einer der Autoren, Michael Stolleis, im Interview mit der ESV-Redaktion Auskunft.


Sie gehören zu den Stammautoren des HRG. Für die erste Auflage haben Sie 39 Artikel verfasst, in der zweiten Auflage sind Sie mit derzeit 36 Artikeln dabei, darunter zuletzt so umfangreiche wie „Literatur und Recht“, „Methode der Rechtsgeschichte“ oder „Nationalsozialistisches Recht“. Warum haben Sie erneut diese mühevolle Recherche- und Schreibarbeit auf sich genommen?

Michael Stolleis: Lexikonartikel sind eine hervorragende Gelegenheit, Fachwissen sprachlich so zu verdichten und mit Literaturhinweisen zu versehen, dass auch Laien etwas davon haben. Gewiss ist das manchmal mühsam, aber deshalb lernt man selbst am meisten dabei. Spannend ist es, den Wandlungsprozess der Stichworte und Artikel zu beobachten – ein Spiegelbild der Veränderungen des Fachs. Als Motiv zählt natürlich nicht die Honorierung, sondern wesentlich auch die freundschaftliche Verbundenheit mit den Herausgebern beider Auflagen des HRG.

Verwenden Sie das HRG eigentlich auch selbst?

Michael Stolleis: Ja, natürlich. Es steht in Reichweite meines Schreibtischs und wird ständig benutzt, vor allem bei Fragen, die außerhalb meiner Kompetenz liegen, aber auch um fremde oder eigene Artikel mit Notizen zu versehen, die vielleicht „irgendwann einmal“ nützlich werden könnten.

Finden Sie, dass so ein Nachschlagewerk im heutigen Wikipedia-Zeitalter noch zeitgemäß ist?

Michael Stolleis: Viele Lexika sind schon zur ausschließlich digitalisierten Form übergegangen. Traditionelle Enzyklopädien und Nachschlagewerke haben ihr Erscheinen in Papierform eingestellt. Ziemlich sicher wird und muss künftig alles im Netz erscheinen. Die elektronische Recherche hat gewiss ihre großen Vorteile, man kann auf sie heute nicht mehr verzichten. Das HRG gibt es inzwischen ja auch als digitale Datenbank, in der man übrigens – im Gegensatz zu manch anderen Websites – stets gesicherte und zitierfähige Informationen findet. Aber ich möchte doch, solange ich lesen kann, nicht auf den unvergleichlichen Genuss verzichten, ein Buch aufzuschlagen, um darin – in gemütlicher Lesehaltung – zu versinken.

Was schätzen Sie am HRG besonders?

Michael Stolleis: Die Lektüre der jeweils neuesten Lieferung.

 
Zur Person
Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis hatte bis zu seiner Emeritierung eine Professur für Öffentliches Recht und Rechtsgeschichte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main inne. Von 1991 bis 2009 war er zudem Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte. Er hat so große Standardwerke wie die vierbändige „Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland“ verfasst, aber auch „Geschichten“ zur Rechtsgeschichte, zuletzt in „Margarethe und der Mönch“ (2015). Für seine wissenschaftliche Arbeit erhielt er zahlreiche Auszeichnungen, zuletzt die Aufnahme in den Orden „Pour le mérite“.

Der Band
Soeben ist die 24. Lieferung des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG) erschienen und kann gerne hier bestellt werden. Sie ist zugleich die abschließende Lieferung des gebundenen Bandes III, der im August 2016 ausgeliefert wird. Damit ist die Hälfte des auf 48 Lieferungen mit insgesamt über 5.000 Stichwörtern geplanten Lexikons erschienen. Für dessen fachliche Qualität garantiert die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtshistorikern mit Philologen, Historikern und Theologen, die von den engagierten Herausgebern zur Mitarbeit gewonnen werden konnten. Nahezu 600 renommierte Autoren haben bisher an der 2. Auflage des Werks mitgewirkt. Einer von ihnen ist Michael Stolleis.


(ESV/va)

Programmbereich: Rechtsgeschichte