Zahlt die Versicherung für einen Schaden, mindert dies die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Keine wirtschaftliche Belastung bei Schadensübernahme durch Versicherung
Die Richter des Finanzgerichts Münster wiesen die hiergegen erhobene Klage mit Urteil vom 6. April 2016 (AZ: 13 K 136/15 E) ab.Um die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen, ist Voraussetzung eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin durch die Handwerkerkosten, so die Richter. Dies war im Streitfall aber nicht gegeben, da die Versicherung der Klägerin die Handwerkerkosten erstattet hatte.
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Eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin ergibt sich nach Auffassung der Richter des Finanzgerichts auch nicht aus den im Voraus gezahlten Beiträgen. Diese stellen keine alternative Form des Ansparens von Mitteln dar, vergleichbar der Anlage auf einem Sparbuch. Zum Einen werden die Beiträge auch für den vereinbarten Anspruch auf eine Schadensregulierung gezahlt, der unabhängig von der Gesamthöhe der eingezahlten Beiträge entsteht. Zum Anderen ist beim Versicherten die Gesamtheit der Beitragszahlungen, wenn kein Schadensereignis eintritt, bei Versicherungsende vollständig verloren. Aus diesem Grunde kann die Zahlung der Versicherung auch nicht – wie beispielsweise die Rückzahlung einer Lebensversicherung – rechtlich als die Leistung aus einem angesparten Vermögen des Versicherten angesehen werden.
Weiterführende Literatur |
Das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch des BMF bündelt alle für die steuerliche Veranlagung 2015 relevanten Gesetze und Informationen in einer verlässlichen Sammlung. So nützlich wie unverzichtbar für alle, die einkommensteuerliche Anwendungsfragen in ihrer täglichen Rechts- und Beratungspraxis beantworten. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht