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Kein Abzug für Handwerkerleistungen bei Erstattung der Aufwendungen durch Versicherung (Foto: juefraPhoto/Fotolia.com)
Einkommensteuer

Zahlt die Versicherung für einen Schaden, mindert dies die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

ESV-Redaktion Steuern
07.06.2016
Wenn die Versicherung den Schaden reguliert, ist die Zahlung der Versicherung bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen mindernd zu berücksichtigen.
Im Streitfall erlitt die Klägerin einen Wasserschaden, für dessen Beseitigung Handwerkerkosten in Höhe von insgesamt 3.224 Euro anfielen. Die Versicherung erstattete ihr die Aufwendungen. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin für die Handwerkerkosten die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG geltend. Das Finanzamt lehnte dies aufgrund der Regulierung des Schadens durch die Versicherung ab.

Keine wirtschaftliche Belastung bei Schadensübernahme durch Versicherung

Die Richter des Finanzgerichts Münster wiesen die hiergegen erhobene Klage mit Urteil vom 6. April 2016 (AZ: 13 K 136/15 E) ab.

Um die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen, ist Voraussetzung eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin durch die Handwerkerkosten, so die Richter. Dies war im Streitfall aber nicht gegeben, da die Versicherung der Klägerin die Handwerkerkosten erstattet hatte.

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Eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin ergibt sich nach Auffassung der Richter des Finanzgerichts auch nicht aus den im Voraus gezahlten Beiträgen. Diese stellen keine alternative Form des Ansparens von Mitteln dar, vergleichbar der Anlage auf einem Sparbuch. Zum Einen werden die Beiträge auch für den vereinbarten Anspruch auf eine Schadensregulierung gezahlt, der unabhängig von der Gesamthöhe der eingezahlten Beiträge entsteht. Zum Anderen ist beim Versicherten die Gesamtheit der Beitragszahlungen, wenn kein Schadensereignis eintritt, bei Versicherungsende vollständig verloren. Aus diesem Grunde kann die Zahlung der Versicherung auch nicht – wie beispielsweise die Rückzahlung einer Lebensversicherung – rechtlich als die Leistung aus einem angesparten Vermögen des Versicherten angesehen werden.

Weiterführende Literatur
Das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch des BMF bündelt alle für die steuerliche Veranlagung 2015 relevanten Gesetze und Informationen in einer verlässlichen Sammlung. So nützlich wie unverzichtbar für alle, die einkommensteuerliche Anwendungsfragen in ihrer täglichen Rechts- und Beratungspraxis beantworten.

(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht