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Kommunales Kreditwesen – Haushaltsrechtliche Grundlagen - Schuldenmanagement -  Schuldenbremsen und Entschuldungshilfen
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Produktdetails

270 Seiten, 15,8 x 23,5 cm, fester Einband

ISBN

978-3-503-15665-8

Auflage

4., neu bearbeitete Auflage 2014

Erscheinungstermin

23. Mai 2014

Reihe / Gesamtwerk

Finanzwesen der Gemeinden, Band 05

Auflagen

Dieser Artikel ersetzt:
Kommunales Kreditwesen, 3., neu bearbeitete Auflage (978-3-503-09776-0)
Sofort lieferbar

Zahlungsweise

Rechnung, Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), SEPA-Lastschrift

Kommunales Kreditwesen

Haushaltsrechtliche Grundlagen - Schuldenmanagement - Schuldenbremsen und Entschuldungshilfen


Von Prof. Dr. Gunnar Schwarting, Beigeordneter a. D., Geschäftsführer des Städtetages Rheinland-Pfalz

Hochaktuelles Wissen für modernes kommunales Finanzmanagement

Kommunale Kreditfinanzierung hat nach wie vor eine außerordentliche Bedeutung als Beitrag für die kommunale Investitionstätigkeit. Seit Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2008 hat sich jedoch vieles gewandelt: Neue Regelungsvorschriften der internationalen Bankenaufsicht haben den herkömmlichen Kommunalkredit verändert. Ebenso die Einführung nationaler und internationaler Schuldenbremsen. Zudem hat der rasante Anstieg der Liquiditätskredite in vielen Kommunen zu erheblichen Verwerfungen innerhalb des kommunalen Sektors geführt. Derivatgeschäfte – vor 10 Jahren noch als interessante Möglichkeit des Zins- und Schuldenmanagements angesehen – werden inzwischen weitaus kritischer beurteilt. In nahezu allen Ländern hat sich zudem die Doppik etabliert.

Prof. Dr. Gunnar Schwarting trägt allen vorgenannten Veränderungen mit der nun vorliegenden Neuauflage gebührend Rechnung. Sein Standardwerk stellt für Sie alle rechtlichen und praktischen Grundlagen der Kreditfinanzierung zusammen. Darüber hinaus sind nun auch wichtige neue Instrumente, die zu einem modernen Finanzmanagement gehören, enthalten.

Der bewährte Aufbau wurde aus gutem Grund beibehalten. Im Anhang sind die Krediterlasse aus Schleswig-Holstein und Thüringen belassen worden. Ersterer wurde im September 2013 neu gefasst. Er dürfte damit der aktuellste im Bundesgebiet sein. Der Thüringer Erlass ist nicht nur der ausführlichste, sondern befasst sich auch sehr intensiv mit dem Einsatz von Derivaten. Alle übrigen Anhänge wurden im Hinblick auf die Aktualisierung der Darstellung geändert.
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