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Wie weit driften die EU und Großbritannien auseinander? (Foto: Delphotostock/stock.adobe.com)
Brexit

Austritt vollzogen – Was ändert sich?

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
03.02.2020
Das Vereinigte Königreich mit Großbritannien und Nordirland ist seit diesem Monat nicht mehr EU-Mitglied. Doch vorerst bleibt fast alles beim Alten.
Auf den ersten Blick ändert sich kaum etwas, denn im Austrittsabkommen ist ein Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 geregelt. Eine Verlängerung ist möglich. Innerhalb der Übergangszeit wollen EU und UK ein Handelsabkommen schließen, um einen harten Schnitt zu verhindern. Obwohl also UK nicht mehr in der EU ist, bleibt das EU-Recht vorerst weiter gültig. Wie es nach Ablauf des Übergangszeitraums weitergeht, ist noch zu regeln.

Steuerliche und zollrechtliche Wirkungen

Im Übergangszeitraum unterliegen Warenlieferungen von der EU nach UK und umgekehrt weiterhin der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie. Im Austrittsabkommen sind nur Regelungen für eine Beförderung oder Versendung über den Zeitpunkt des Endes der Übergangsphase hinweg enthalten. In den PKF-Nachrichten 2/2020 wird aber darauf hingewiesen, dass die Fristen zur Rückerstattung von Mehrwertsteuern zu beachten sind – sie werden für das Jahr 2020 bis spätestens 31. März 2021 zu stellen sein.

Auch bezüglich Dienstleistungen ergeben sich – soweit ersichtlich – keine Änderungen. Ebenso finden die zollrechtlichen Unionsvorschriften weiterhin Anwendung. Das Freihandelsabkommen zwischen den EU-Staaten gilt auch im Hinblick auf UK. Unsicherheiten bestehen bei der Ursprungsbegründung, für die von Bedeutung ist, dass UK formal die EU verlassen hat.

Infos des Zolls zu diesem Thema finden Sie hier.

Vorbereitungen empfehlenswert

Für die Zeit nach der Übergangsregelung hat die Beratungsgesellschaft Deloitte vier Szenarien beleuchtet und im aktuellen Brexit-Briefing unter dem Titel „Beyond Brexit - Scenarios for the Future of Europe 2035“ veröffentlicht. Deloitte rät, sich bereits in der Übergangszeit mit Vorbereitungen für künftige Geschäfte und mit Geschäftsverlegungen zu beschäftigen. Die Szenarien im Einzelnen:
  1. Neustart und Beschleunigung („Reset & Acelerate“): In diesem Szenario haben die Verhandlungen zu einer schnellen und klaren Einigung geführt, was die weitere wirtschaftliche Verflechtung beidseits des Ärmelkanals betrifft: Beide Seiten kooperieren eng und gehen die nötigen Investitionen an. Ein digitaler Masterplan hat den Übergang in ein Europa ermöglicht, das digital-ökonomisch im globalen Wettbewerb mithalten kann.
  2. Gutes altes Europa („Good Old Europe“): Hier führt ein langer und mühsamer Weg zu einer verbindlichen und umfassenden Brexit-Einigung. Ein solcher Prozess zieht Kapazitäten für wichtige andere Zukunftsfragen ab. Immerhin gibt es in diesem Szenario noch viele Möglichkeiten für Europa, sich zu spezialisieren und einen Platz in der digitalen Welt zu finden.
  3. Europa als Maßstab („Benchmark Europe“): Dieser Ausblick geht von einem unzureichend gestalteten Brexit und einem Erstarken des populistischen Nationalismus aus. Das Verhältnis zwischen EU und UK ist nachhaltig beschädigt. Immerhin wird der Brexit als Weckruf verstanden und für eine radikale Modernisierung der digitalen Agenda genutzt.
  4. Überleben („Staying Alive“): Dieses Szenario skizziert eine ungewisse EU-Zukunft. In den wirtschaftlichen Beziehungen mit UK bestehen Kontroversen. Beide Seiten sind Konkurrenten, die sich durch fehlende gemeinsame Standards bremsen. Die Abhängigkeit von globalen Playern wächst.
Weitere Infos finden Sie hier.

Sozialrecht der Europäischen Union

Autor: Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer

Für ein soziales Europa

Angesichts einer wachsenden Zahl mobiler Bürgerinnen und Bürger unterliegt das europäische Sozialsystem – und mit ihm verbundene grenzübergreifende Regelungen – einer rasanten Entwicklung. Die 7. Auflage dieses bewährten Lehrbuchs trägt dem Rechnung.

Neben der Erläuterung der wichtigsten Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere auch neueste Initiativen, Gesetzesänderungen, Entscheidungen und Stellungnahmen sorgfältig berücksichtigt. Im Fokus stehen u.a. die Themen:
  • Tatbestandsgleichstellung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 883/2004 als elementares Gestaltungselement europäischer Sozialrechtskoordination
  • Aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtliche Stellung von Migrant(inn)en
  • Mögliche Entwicklungsperspektiven der europäischen Integration: „Weißbuch über die Zukunft Europas“ und „Europäische Säule sozialer Rechte“
Mit Rechtsprechungsverzeichnis

(ESV/fab)

Programmbereich: Management und Wirtschaft