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Neue Hinweisgeberstelle für Whistleblower (Foto: Gernot Krautberger)
Whistleblowing

BaFin richtet Hinweisgeberstelle ein

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
08.07.2016
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang Juli eine zentrale Stelle für Whistleblower eingerichtet. Sie können dort Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen melden.
Die neue Hinweisgeberstelle dient als zentrale Stelle in der BaFin zur Entgegennahme von Hinweisen zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften.
 
Der Begriff des Aufsichtsrechts ist dabei umfassend zu verstehen: Einbezogen sind alle Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Vorschriften sowie Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA), für deren Einhaltung die BaFin zuständig ist.

Hohe Bedeutung von Whistleblowern

Bei der Identifizierung von Verstößen gegen das Aufsichtsrecht haben Whistleblower eine zentrale Bedeutung. Durch ihre Hinweise können sie das Fehlverhalten von einzelnen Personen oder von ganzen Unternehmen aufdecken. Dadurch lassen sich die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens eindämmen beziehungsweise zeitnah korrigieren.

Persönliche Sicherheit der Whistleblower

Der BaFin ist die Sicherheit der Hinweisgeber wichtig; es sollen keine Nachteile entstehen, wenn sie der BaFin ihre Identität zu erkennen geben. Als wichtigen Aspekt nennt die BaFin, dass die Identität der Whistleblower seitens der BaFin niemals an Dritte weitergegeben werde. Unabhängig davon besitzen Hinweisgeber die Möglichkeit, die BaFin anonym zu kontaktieren.

Hinweisgebern stehen für ihre Meldungen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:
  • schriftlich in Papierform oder auf elektronischem Wege,
  • telefonisch, mit oder ohne Aufzeichnung des Gesprächs
  • und mündliche Mitteilung gegenüber den Beschäftigten der BaFin.
Als Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Hinweisgeberstelle dient das mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz eingeführte § 4d Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG).

Hinweisgeberstelle ergänzt das Verbrauchertelefon

Die Hinweisgeberstelle ersetzt nicht das bestehende Verbrauchertelefon der BaFin, sondern richtet sich an Personen, die über ein besonderes Wissen zu Unternehmensinterna verfügen – etwa weil sie dort angestellt sind oder in einem Vertrags- oder Vertrauensverhältnis zu dem Unternehmen stehen.

Weiterführende Literatur
Das Buch Corporate Governance in der Finanzwirtschaft - Aktuelle Herausforderungen und Haftungsrisiken der beiden Herausgeber Dr. Michael Beyer und Prof. Dr. Reinhard Heyd stellt die optimale Gestaltung der Leitung und Kontrolle in Kreditinstituten und Versicherungen nach aktuellen regulatorischen, betriebswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Maßgaben dar. Dabei werden Grundsätze und Organisationsstrukturen einer Corporate Governance spezifisch aus der Sicht der Finanzwirtschaft erläutert sowie regulatorische Anforderungen an interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme dargestellt.

Auch interessant: KWG.digital - Hotline für Whistleblower

(ESV/ap)

Programmbereich: Management und Wirtschaft