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Der PinG-Podcast jetzt als Buch

Corona im Rechtsstaat – im Gespräch mit Niko Härting

16.09.2021

(Berlin, 16. September 2021) Hält das Grundgesetz in Krisenzeiten stand? Funktioniert die Gewaltenteilung eigentlich noch? Wer hat das Sagen: die Wissenschaft, die Parlamente, die Medien? Diesen spannenden Fragen widmet sich das neue Buch „Corona im Rechtsstaat“. Im Austausch zwischen Prof. Niko Härting und seinen über 30 prominenten Gesprächspartnern entsteht ein vielstimmiges Kaleidoskop einer beispiellosen Krisenlage.
Wer hätte sich vor Corona vorstellen können, es schon bald mit Grundrechtseingriffen zu tun zu bekommen, die es zumindest im Westen Deutschlands so seit 1949 nicht gab? Oder wie schnell sich das gesamte gesellschaftliche Leben herunterfahren lässt? Den Verlauf der gesellschaftlichen Diskussion zeichnet Corona im Rechtsstaat, herausgegeben von Prof. Niko Härting und Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz, eindrucksvoll nach.

Das Buch zum PinG-Podcast

Die vielseitigen Perspektiven, die zunächst in der ersten Staffel des PinG-Podcasts „Corona im Rechtsstaat“ von März bis Dezember 2020 zu hören waren, durchleuchten dabei auch viele Nebenfolgen der Krise kritisch – auf den Datenschutz, auf ökonomische und soziale Folgen, auf leere Theater und Hörsäle. Die Gespräche und weitere Folgebeiträge des Podcasts der Zeitschrift Privacy in Germany lassen sich jederzeit unter
www.PinGdigital.de/info/#podcast nachhören.


„Corona im Rechtsstaat“ können Sie direkt beim Erich Schmidt Verlag unter www.ESV.info/20593 oder überall im Buchhandel bestellen.

Die Herausgeber

Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt in Berlin, Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin), gründete 1996 HÄRTING Rechtsanwälte. Er ist Mitglied in mehreren Fachausschüssen des Deutschen Anwaltvereins sowie Gründer und Herausgeber der Zeitschrift Privacy in Germany (PinG).

Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz, seit 2010 Inhaber einer Professur für Öffentliches Recht an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Staatsrecht und im Verwaltungsrecht.