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Erbschaftssteuer: Weltweite Unterschiede (Foto: khz/Fotolia.com)
Erben und Schenken

Doppelbesteuerung: Wenn Grenzen gefährlich werden

ESV-Redaktion
25.05.2015
Internationale Familienbande bringen es mit sich: Im Erbschaftsfall stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Problematisch kann dies bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen sein.
Erbschaft- und Schenkungsteuer werden in der Öffentlichkeit gerne diskutiert, auch Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht befassen sich regelmäßig damit. 4,63 Milliarden Euro entfielen 2013 darauf – das entsprach 0,75 Prozent am Gesamtsteueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland. Das bewege sich "in Richtung Bagatellsteuer", so der Duisburger Professor Volker Breithecker.

Und dennoch: Angesichts einer sich abzeichnenden Erbschafts- und Schenkungswelle, nimmt die Anzahl der von diesen Steuerarten Betroffenen zu. Gibt es dabei einen internationalen Bezug, so kann dies steuerlich kompliziert werden. Denn manche Länder kennen diese Steuerarten gar nicht, andere kennen sie, nennen sie aber anders – und knüpfen diese an andere Voraussetzungen.

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Doppelbesteuerung vermeiden

"Internationale unentgeltliche Vermögensübertragungen treffen zum Teil auf vollkommen unterschiedliche nationale Besteuerungskulturen solcher Erbschaften und Schenkungen und lösen damit Doppelbesteuerungstatbestände aus, die schwieriger als im Ertragssteuerbereich zu strukturieren und zu lösen sind", so Professor Breithecker.

Hier setzt das im Erich Schmidt Verlag erschienene Werk von Ann-Katrin Bechtold an, die sich mit der Vermeidung von Doppelbesteuerungen in diesem Kontext befasst hat. Dies tat Bechtold auch, weil aus politischen Gründen absehbar mit einem international einheitlichen Erbschafts- und Schenkungssteuersystem nicht zu rechnen sein wird. (ESV/map)

Literaturtipp

"Vermeidung von Doppelbesteuerung bei internationalen Erb- und Schenkungsfällen Überlegungen de lege ferenda für das deutsche internationale Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht" von Dr. Ann-Katrin Bechtold.

Programmbereich: Steuerrecht