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EU-Konsultation zur IFRS-basierten Rechnungslegung

12.08.2014
Das IFRS-Normenwerk hat sich zwar in weiten Bereichen als Standard der Rechnungslegung international aufgestellter Unternehmen bzw. Konzerne durchgesetzt, bewegt aber nach wie vor die Gemüter vieler Bilanzexperten, insbesondere wegen zu hoher Änderungsschwierigkeit der Normen.
Das IFRS-Normenwerk hat sich zwar in weiten Bereichen als Standard der Rechnungslegung international aufgestellter Unternehmen bzw. Konzerne durchgesetzt, bewegt aber nach wie vor die Gemüter vieler Bilanzexperten, insbesondere wegen zu hoher Änderungsschwierigkeit der Normen.

Die Europäische Kommission führt nun mit Stand 7. August 2014 (vgl. DRSC-Newsletter vom 11. August 2014) eine öffentliche Konsultation durch, um mehr über die Ansichten und Erfahrungen aller interessierten Parteien zur grundlegenden Verordnung 1606/2002 (IAS-Verordnung) zu erfahren. Die Ergebnisse dieser öffentlichen Konsultation werden in die Bewertung der Verordnung durch die EU-Kommission einfließen. Angesprochen sind alle interessierten Parteien – aus Handel, Öffentlichkeit, Hochschulen oder Nichtregierungsorganisationen, auch Privatpersonen. Vor allem aber sollen sich möglichst Wirtschaftsbeteiligte am Kapitalmarkt und Unternehmen, die Jahresabschlussrechnungen vornehmen oder sie zu Investitionszwecken verwenden (mit oder ohne IFRS), beteiligen. Die Ergebnisse der öffentlichen Umfrage sollen als Teil eines umfassenderen IFRS-Evaluierungsberichts dem Europäischen Parlament sowie dem EU-Rat vorgelegt werden.

Der Fragebogen soll online spätestens zum 31.10.2014 beantwortet werden (den Fragebogen und weitere Informationen finden Sie hier.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern