Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Evakuierung in Krankenhäusern (Foto: Matthias Buehner)
Brandschutz

Evakuierung im Brandfall: Im Krankenhaus besonders schwierig

Michael Kolbitsch und Joerg Hensiek
08.03.2016
Nirgendwo ist die Räumung von Großgebäuden so problematisch wie in Krankenhäusern mit ihren vielen fluchtunfähigen Patienten. Daher gelten ganz besondere bauliche Vorschriften.
Es müssen den widrigen Umständen angepasste Evakuierungsmaßnahmen eingesetzt werden, um die Gesundheit der Patienten durch Räumungen aufgrund eines Gebäudebrands nicht noch zusätzlich zu belasten.

Wenn sich in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Brand- und andere Schadensfälle ereignen, kann schnell eine bedrohliche Situation für Patienten, Besucher und Personal entstehen. Die Maßnahmen, die zur Räumung und Evakuierung der Pflegeeinrichtung getroffen werden müssen, sind noch aufwändiger als bei anderen Gebäuden vergleichbarer Größenordnung. Dieser Artikel informiert schwerpunktmäßig über die Anforderungen an Räumung und Evakuierung von Pflegeeinrichtungen mit dem Fokus auf die Situation in Krankenhäusern im Falle eines Brandereignisses, den baulichen Voraussetzungen dort und insbesondere den organisatorischen Ablauf von Rettungsmaßnahmen. Zunächst aber geht er auf die spezifische Problemsituation von Krankenhäusern ein, die Räumungen und Evakuierungen erschweren.

Krankenhäuser, Seniorenheime und andere Pflegeeinrichtungen stellen aus der Sichtweise des Brandschutzes ein besonderes Problemfeld dar. Durch die hohen gebäude- und medizintechnischen Anforderungen an diese Einrichtungen haben es die Feuerwehr und die anderen Rettungskräfte mit sehr komplexen und damit schwer überschaubaren Gebäudestrukturen zu tun. An diese Strukturen muss auch der Brandschutz angepasst sein, in vielen Fällen durch ein gebäudespezifisches Brandschutzkonzept. Neben diesen technischen Risiken wird die besondere Situation im Krankenhaus durch die sehr unterschiedlichen Nutzergruppen – geh- und fluchtfähiges Personal und Besucher,  zumeist geh- und fluchtunfähige Patienten – und den allgemeinen Gesundheitszustand der Patienten bestimmt. 

Im Brandfall muss für alle Personen im Gebäude eine Rettung aus dem Gefahrenbereich möglich sein – auch Personen, die nicht selbstständig fliehen können, gilt es selbstverständlich zu retten. Die baurechtlichen Vorschriften haben das Ziel, sowohl die Flucht als auch die Fremdrettung zu ermöglichen. In anderen Gebäuden mit hohen Personenansammlungen wie etwa Bürogebäuden, wird die Zeit für eine Räumung durch Übungen und Berechnungen ermittelt. In Krankenhäusern sind derartige Räumungsversuche wegen der Beeinträchtigung des Betriebsablaufs und der damit verbundenen Gefährdung der Patienten sehr selten und beschränken sich zudem nur auf diejenigen Teilbereiche des Gebäudes, in denen nur wenige oder gar keine Patienten liegen.

Veränderungen der Krankenhauslandschaft

Die Veränderung der Krankenhauslandschaft seit Ende der neunziger Jahre trägt sogar noch zur Vergrößerung des Risikopotenzials bei. Denn Voruntersuchungen und Nachsorge werden immer häufiger ambulant durchgeführt. Im Krankenhaus selbst befinden sich die Patienten zumeist nur während weniger Tage vor und nach einer Operation oder während einer ernsthaften Erkrankung. In dieser relativ kurzen Zeitspanne aber sind die Patienten auf eine intensive Betreuung durch das Krankenhauspersonal angewiesen und allgemein fluchtunfähig. Mit anderen Worten: Immer mehr Patienten im Krankenhaus befinden sich in einem Zustand, in dem eine selbstständige Flucht aus dem Gebäude nicht oder nur schwer möglich ist. Neben der Evakuierung von Patienten wird auch die Räumung der Gerätschaften immer aufwendiger, da die immer umfangreichere technische Anlagen und Geräte für Haustechnik und medizinische Versorgung in den Krankenhäusern zum Einsatz kommen, die dem Einsatzpersonal die Räumung bzw. Evakuierung zusätzlich erschweren.

Räumung und Evakuierung keine Synonyme

Fälschlicherweise werden selbst in der Fachliteratur manchmal die Begriffe „Räumung“ und „Evakuierung“ synonym verwendet. Dies ist nicht nur terminologisch falsch. Auch in der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen, beide Begriffe zu trennen und ihnen jeweils andere Maßnahmen zuzuordnen. Dabei wird unterschieden, auf welche Art und Weise die betroffenen Personen versorgt werden.  Räumung bezeichnet die schnelle Rettung von Personen aus einem akut gefährdeten Bereich, Evakuierung dagegen das langfristige Verlegen von Personen sowie Anlagen, Maschinen, Geräte u.s.w. aus einem gefährdeten oder zerstörten Bereich in eine intakte Sicherheitszone  mit mindestens gleichwertigen Versorgungsbedingungen. Da die Bereitstellung möglichst gleichwertiger Versorgungsmöglichkeiten in der Regel nicht sofort möglich ist und erst organisiert werden muss, ist eine vorhergehende Räumung gleichzeitig auch die erste Phase einer Evakuierung.

Unterschieden wird weiterhin zwischen akuter und vorbeugender Evakuierung. Bei einer akuten Evakuierung handelt es sich immer um eine Maßnahme des Krankenhauses selbst, um auf eine überraschende und plötzliche Gefahrensituation reagieren zu können. Die Entscheidung über eine akute Evakuierung wird von einer verantwortlichen Person der Klinikführung, zB. einem diensthabenden Arzt gefällt oder einem Sicherheitsbeauftragten angeraten. Ist dagegen die Gefahrensituation im Vorfeld bekannt, handelt es sich um eine vorbeugende Evakuierung. Eine solche Gefahrensituation kann zum Beispiel eine Hochwasserkatastrophe sein. Sie erfolgt aber niemals als Entscheidung der Krankenhausführung, sondern ausschließlich als Weisung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, wird aber in jedem Fall mit der Krankenhausleitung abgesprochen und koordiniert. Da ein Brandfall aber ein nicht vorherzusagendes Ereignis ist, widmet sich dieser Artikel ausschließlich der akuten Evakuierung.

Regelwerke für Krankenhäuser

In Deutschland ist die „Richtlinie über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern“ (KrBauR) die primäre Rechtsvorschrift über die bauliche Gestaltung von Krankenhäusern, insbesondere von Flucht- und Rettungswegen, die aktuell jedoch in keinem Bundesland mehr als Verordnung gilt. Einzelne Bundesländer haben alternativ eigene „Hinweise“ (z. B. Baden-Württemberg) oder sogar eigene Verordnungen (z. B. Brandenburg) herausgegeben. Dennoch gilt die KrBauR immer noch als maßgeblicher Orientierungsrahmen für die Einhaltung gesetzlich geforderter Standards. Was wird von ihr hinsichtlich der Baumaßnahmen gefordert? Besonders wesentlich: Je Geschoss muss ein zweiter Brand- und Rauchabschnitt vorhanden sein. Dabei müssen beide Abschnitte durch Wände in Brandwandqualität getrennt sein. Die Brandabschnitte müssen mindestens dreißig Prozent der Betten des jeweils anderen Abschnitts aufnehmen können. Die tragenden Konstruktionen des Gebäudes müssen einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweisen. Vom ersten Obergeschoss an erhöhen sich die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer auf 90 Minuten und müssen ab 60 Meter Höhe sogar 120 Minuten erreichen. Weitere wichtige bauliche Anforderungen sind: Die Länge von Stichfluren ist in Deutschland auf 15 Meter beschränkt, die Breite von Gängen mit Bettenverkehr muss drei Meter betragen, so dass ein Bett an einem im Flur stehenden Bett vorbeigeschoben werden kann. Die Türbreiten in Bereichen mit Bettenverkehr müssen mindestens 1,10 Meter betragen. Dreh- und Pendeltüren sind explizit verboten, Schiebetüren sind ausschließlich als Zimmertüren zulässig. Alle Türen in Fluchtwegen dürfen ausschließlich in Fluchtrichtung öffnen. Schwellen im Laufe der Rettungswege sind explizit verboten.

Fluchtweg Treppenraum

Obwohl die Verlegung in einen sicheren Bereich auf derselben Etage die primäre Maßnahme bei Bränden ist, verlangt die KrBauR mindestens zwei Treppenräume. Diese sind für die Flucht gehfähiger Personen und die Rettungskräfte vorgesehen. Einer dieser Treppenräume muss maximal 30 Meter von jedem Raumausgang erreichbar sein. Die Feuerswiderstandsdauer der Treppenräume beträgt mindestens 90 Minuten, in Hochhäusern liegt sie bei 120 Minuten. Zur vertikalen Beförderung müssen zwei Bettenaufzüge vorhanden sein, die mitsamt Vorraum eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten aufweisen müssen, aber nur in Hochhäusern werden Feuerwehraufzüge mit erweitertem Schutz vor Brandeinwirkungen gefordert.

Organisatorische Probleme

Die Vorschriften für den Brandschutz in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen konzentrieren sich fast ausschließlich auf bautechnische Anforderungen. Organisatorischen Belangen wie Räumungen und Evakuierungen widmen diese sich dagegen nur am Rand. Daher lassen sich organisatorische Maßnahmen zumeist nur aus den Erfahrungen der Praxis – den relativ wenigen Räumungsübungen und den tatsächlichen Brandfällen – ableiten.

Kommt es tatsächlich zu einem Brandfall, geht die Gefährdung für die im Gebäude befindlichen Personen, insbesondere die Patienten, weniger vom Brand selbst als vielmehr vom Rauch aus, der durch den Brand entstanden ist. Besonders kritisch ist die Anfangsphase eines Brandes, denn das Krankenhauspersonal muss zunächst einmal bis zum Eintreffen der Rettungshelfer selbständig erste Rettungs- und Räumungsschritte unternehmen. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass Räumungen einzelner Krankenhausstationen durchaus bereits vor dem Eintreffen der Rettungshelfer abgeschlossen sein können, wenn im Vorfeld ein Räumungs- und Evakuierungsplan ausgearbeitet wurde und das Personal erste Maßnahmen bereits eingeübt hat. Doch auch wenn das Personal weiß, was es zu tun hat, geht es bei den Erstmaßnahmen im Ernstfall ein hohes Risiko ein und in vielen Fällen hat es schwere Verletzungen, teilweise sogar mit Todesfolge, gegeben, weil die Räumungsmaßnahmen ohne ausreichendem Eigenschutz durchgeführt wurden.

Nach Eintreffen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes haben sich in der Praxis meist zwei Probleme als besonders herausfordernd erwiesen. Zunächst einmal ist das Einsatzpersonal der Feuerwehr in der Regel zahlenmäßig nicht ausreichend, um zusätzlich zur Brandbekämpfung noch eine Räumung auszuführen. Weiterhin werden selbst bei bester Planung die Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr durch die Räumungs- und Evakuierungsaktivitäten behindert. Der Einsatz der Feuerwehr muss im Idealfall genau mit den Rettungsmaßnahmen koordiniert sein. Denn eine einmal begonnene Evakuierung ist nur mit erheblichem organisatorischem Aufwand zu stoppen oder gar rückgängig zu machen. Anzuraten ist eine eindeutige Aufgabentrennung: Die Feuerwehrleute sollten sich ausschließlich um die Brandbekämpfung kümmern, während das Krankenhauspersonal und die Katastrophenschutzkräfte die Transportfähigkeit der Patienten herstellen, noch nicht akut gefährdete Bereiche evakuieren und die Weiterverlegung durchführen.

Evakuierungskraft

In den meisten Krankenhäusern hat sich als zusätzliche Rettungskraft, die die professionellen Einsatzkräfte unterstützt, die Funktion einer Evakuierungskraft etabliert. Dabei handelt es sich um eine von der Klinikleitung beauftragten Mitarbeiter, der ihr direkt und unmittelbar untersteht, und der in seiner bzw. ihrer Krankenhausstation jegliche internen Räumungs- und Evakuierungsmaßnahmen lenkt, überwacht und kontrolliert. Die Evakuierungskraft hat im Gefahrenfall Weisungsrecht und ist daher befugt, auf alle zu evakuierenden Personen im Interesse ihrer Sicherheit einzuwirken und Maßnahmen anzuweisen.

Vorgehen von Feuerwehr und Katastrophenschutz

In der Praxis wird vom Katastrophenschutz und der Feuerwehr das sogenannte „Aufenthalts- und Verzögerungskonzept“ mit folgenden Reaktionsstufen auf die Brand- und Rauchausbreitung am häufigsten angewendet:
• Aufenthalt in den Zimmern
• Räumung in der Horizontalen
• Räumung in der Vertikalen
• Rettungsmittel der Feuerwehr

Die vollständige Räumung des Gebäudes bildet bei diesem Konzept stets die Ausnahme, um, wenn möglich, zumindest Teile des Gebäudes weiter im Betrieb zu halten. Grundlage für diesen Ansatz ist jedoch, dass das Gebäude einen intakten baulichen Brandschutz aufweist.  Räumungen finden – wenn es die Situation zulässt – grundsätzlich innerhalb derselben Etage statt. Diese Einsatzpriorität reflektiert auch die baulichen Richtlinien der Krankenhausbauverordnungen, die grundsätzlich zwei Brandabschnitte in jeder Etage mit getrennten Treppenräumen mit einer Aufnahmekapazität von jeweils dreißig Prozent der Patientenbetten des jeweils anderen Abschnitts in der Etage einfordern. Steht ein zweiter Brandabschnitt in Altbauten nicht zur Verfügung, sollte die Räumung in eine tiefere Etage, wenn möglich die übernächste Etage, erfolgen. Untergeschosse dürfen jedoch in keinem Fall für Räumungen und Evakuierungen genutzt werden.

Eine Räumung kann durch Staubildung auf den Fluren erschwert werden. Eine mögliche Lösung im Rahmen einer umfangreichen Evakuierung ist die Bildung von Einbahnstraßensystemen. Bei Räumung einzelner Stationen wird gewöhnlich in den Räumen des sicheren Bereichs und auf dem ausreichend breit dimensionierten Flur genügend Platz vorhanden sein, damit Betten nicht die notwendigen Fluchtwege einengen oder gar unpassierbar machen.

Um das Problem versperrter Fluchtwege ganz zu umgehen, kommen gelegentlich ausschließlich Rettungstücher für die Beförderung der Patienten zum Einsatz. In der Tat sind die Fluchtwege mit dieser Methode frei. Die Nachteile dieser Beförderungsart überwiegen aber. Erstens werden hierfür noch mehr Rettungshelfer benötigt als für den Abtransport mit Betten, nämlich vier pro Rettungstuch. Zweitens muss das Personal intensiv geschult werden, um Rettungstücher so anzuwenden, dass keine Patienten zu Schaden kommen. Und drittens werden die Patienten durch die Beförderung in Rettungstüchern körperlich teilweise übermäßig strapaziert. Dagegen hat sich die Anschaffung von Fluchthauben zur besseren Atmung im Brandrauch für das Personal und die Patienten in den vergangenen Jahren zunehmend durchgesetzt, die, genau wie Rettungstücher, dezentral gelagert werden müssen.

Sonderfall Intensivstation

Die Räumung und Evakuierung von Intensivstationen ist aufgrund der gesundheitlichen Verfassung der dort liegenden Patienten natürlich ein besonderes Problem. Daher sollte eine Evakuierung nur in besonders kritischen Einzelfällen unternommen werden. Denn das Abtrennen von den lebenserhaltenden medizinischen Geräte würde einerseits im Ernstfall einfach zu zeitaufwendig sein, andererseits würde eine Evakuierung für den lebensbedrohlich erkrankten oder verletzten Menschen zu großen Stress bedeuten. Im Ernstfall ist es für deren Gesundheit vorteilhafter, sie für eine kurze Zeitspanne in einem mit Rauch gefüllten Zimmer auf der Intensivstation zu belassen, da sie ohnehin künstlich beatmet werden. Für Intensivstationen ist daher eine technische Lösung wichtiger als eine organisatorische. Besonders anzuraten ist insbesondere die Ausstattung der Intensivstation mit besonders leistungsfähigen Rauchfreihaltungen bzw. Rauchableitungen.

Vertikale Verlegungen

Die Evakuierung des gesamten Gebäudes startet gemeinhin in den oberen Etagen. Bei Räumungen mit geh- bzw. fluchtfähigen Personen über die Treppenhäuser ist aller Voraussicht nach eine sicherheitsbedrohende Stauung auf Höhe der unteren Geschosse zu erwarten, weil Personen aus oberen Geschossen den Treppenraum passieren und gleichzeitig Personen aus den unteren Geschossen in diese Bereiche drängen. Um diese Situation zu vermeiden, sollte im Vorfeld ein Evakuierungsplan implementiert worden sein, der die Fluchtbewegungen besser koordiniert. Dazu könnten zum Beispiel die gehfähigen Personen aus den oberen Geschossen über Aufzüge evakuiert werden, aber nur wenn die einwandfreie Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Aufzüge im Brand- und Schadensfall garantiert werden kann. Aufzüge, die diese hohen Sicherheitsstandards nicht erfüllen, dürfen dagegen in keinem Fall benutzt werden. Ideal sind baulich und technisch besonders ausgerüstete Feuerwehraufzüge, die durch speziell mit dieser Aufgabe betrautem Personal bedient werden.

Die Evakuierung von Patienten über Treppenräume und Rettungsgeräte der Feuerwehr darf nur in besonderen Ausnahmefällen geschehen, nämlich nur dann, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Rettung mehr bestehen. Für gehbehinderte und fluchtunfähige Personen gibt es dabei zwei Alternativen. Zum einen kann der Transport über Bettenaufzüge vollzogen werden, die gewöhnlich hohen Sicherheitsstandards genügen und oft auch im Brandfall betrieben werden können. Zum anderen sind Drehleiter mit Korb und Krankentragelagerung ein probates Mittel, um zumindest einen Teil der Patienten zu retten. Aufgrund des zeitlichen Aufwands sind nur besonders immobile Patienten auf diese Weise aus dem Gebäude zu befördern, denn eine Rettung mittels Drehleiter nimmt mitsamt Vorbereitung beim ersten Patienten rund 15 Minuten in Anspruch. Die nachfolgenden Personen sind zwar denn etwas schneller zu retten (ca. 5 Minuten), aber bei einem schnell sich ausbreitendem Brand ist dies ein nicht zu unterschätzender Zeitaufwand.

Literatur:
Torsten Wolf; Modellierung von Räumungen in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen, Wuppertaler Berichte zum Brand- und Explosionsschutz, Band 2, 2001.
Gerd Geburtig; Brandschutz im Bestand. Altenpflegeheime und Krankenhäuser, 2. Aufl., 2014.
Sebastian Müller; Brandschutz im Krankenhaus, 2007.

Die Autoren

Dr. Joerg Hensiek, promovierter Politikwissenschaftler, ist freiberuflicher Journalist, Redakteur und PR-Berater. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, in der beruflichen Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen, der Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Forst- und Holzwirtschaft im Allgemeinen.

Michael Kolbitsch, Ingenieur für Maschinenbau, berät u.a. als Fachkraft für Arbeitssicherheit v.a. Unternehmen im Sozial und Gesundheitswesen, in der Verwaltung, im Maschinenbau sowie in der Papier- und Druckindustrie. Darüber hinaus arbeitet er als Auditor, Dozent und betrieblicher Beauftragter für Umwelt / Energie bzw. Qualität.

Literaturempfehlungen zum Thema aus dem Erich Schmidt Verlag


Handbuch Evakuierung
Maßnahmen im Brand- und Katastrophenfall

Klaus Müller

So evakuieren Sie im Fall der Fälle reibungslos und professionell!
Das Handbuch Evakuierung leistet allen Verantwortlichen in der Praxis getestete Unterstützung bei der kompetenten Planung und Durchführung von Evakuierungen (Personen, Tiere und Sachwerte) im Brand- und Katastrophenfall.

Der Autor informiert sachkundig über zentrale Themen:
    - Gefahren, die von Bränden und Katastrophen ausgehen, sowie geeignete Gegenmaßnahmen
    - Rechtsvorschriften und Schutzstrategien
    - neue Erkenntnisse und Ergebnisse aus Großversuchen mit Probanden
    - Evakuierungsplanung und - maßnahmen in Sonderbauten
    - Arbeitsmaterial und Evakuierungsübungen
    - das Berechnungsverfahren nach PREDTETSCHENSKI/MILINSKI
    - die mathematische Beweisführung zur Evakuierung u. v. m.

Den Ernstfall trainieren.
Das einzigartige Buch erläutert außerdem detailliert die Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz, die optimale Organisation und Rollenverteilung, das richtige Verhalten sowie die Rechte und Pflichten von Führungs- und Evakuierungskräften im Evakuierungsfall und vieles mehr. Mit einem konkreten Fall für die interne Evakuierungsübung.

Ein Buch mit hohem praktischem Nutzen.
Das Handbuch Evakuierung gibt einen umfassenden Überblick über typische Probleme bei Evakuierungen, unterbreitet Lösungsvorschläge und verdeutlicht beides durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis. Besonderer Service für Evakuierungskräfte: Testatfragen als Kopiervorlagen.

Ein zukunftsweisendes Buch für den wichtigen Bereich des vorbeugenden Brand-, Gefahren- und Katastrophenschutzes.



Praxis-Handbuch betrieblicher Brandschutz
Markus E. Ungerer

Brände sind niemals harmlos: Schon 50 Gramm einer brennenden Kunststoffverpackung können in einem 30 m² großen Raum tödliche Rauchgasmengen freisetzen. Brände größeren Ausmaßes können Produktionsanlagen, Lager und Verwaltung beschädigen und den Fortbestand eines Unternehmens auf diese Weise ernsthaft gefährden.

Für Firmeninhaber wie Führungskräfte ist es daher von existentieller Bedeutung, über alle Aspekte des betrieblichen Brandschutzes optimal informiert zu sein und im Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies gelingt allen Verantwortlichen problemlos mit dem umfassenden Know-how im „Praxis-Handbuch betrieblicher Brandschutz“.

Das Buch informiert anschaulich und ausführlich über

   - Risikoermittlung und Gefährdungsbeurteilung
    - Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes
    - den baulichen, technischen sowie organisatorischen Brandschutz
    - die wichtigsten Brandschutzmaßnahmen
    - das optimale Verhalten aller Betriebsangehörigen im Brandfall
    - den neuen Ausbildungsberuf des / der Werkfeuerwehrmann / -frau

Beispiele und Checklisten erleichtern das schnelle Erfassen und Vertiefen des wichtigen Stoffes. Außerdem: Hilfreiche Handlungsempfehlungen und Praxistipps.

Wichtiges Fachwissen aus der Praxis für die Praxis insbesondere für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure in mittelständischen und kleineren Betrieben, Unternehmensleitungen, Architekten, Planungsbüros und fortgeschrittene Studenten des Bauingenieurwesens und der Architektur.
 


Programmbereich: Arbeitsschutz