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Asset-Management ist die kollektive Verwaltung von Investmentvermögen (Foto: NicoElNino/Fotolia.com)
Asset-Management

FSB verabschiedet Empfehlungen zur Senkung von strukturellen Risiken

ESV-Redaktion Recht
02.03.2017
Der Finanzstabilitätsrat Financial Stability Board (FSB), hat seine Empfehlungen zur Reduzierung von strukturellen Risiken im Asset-Management-Sektor verabschiedet. Diese sollen dazu beitragen, Regulierungslücken zu schließen und bestimmten Finanzstabilitätsrisiken bei Fonds entgegenzuwirken.
Da die Empfehlungen des FSB eher einen richtungsweisenden Charakter haben, wird die Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) die meisten Empfehlungen weiter konkretisieren.

Regulierung von marktbasierten Finanzierungsformen

Die Empfehlungen gehören zu einer Initiative des Finanzstabilitätsrats, die die Regulierung von widerstandsfähigen und marktbasierten Finanzierungsformen stärken will.

Zwar hat der Asset-Management-Sektor, abgesehen von den Geldmarktfonds, während der Finanzkrise kaum erkennbare Finanzstabilitätsrisiken gezeigt. Dennoch wollte der FSB diesen Sektor aus folgenden Gründen genauer beleuchten:
  • Ein Grund hierfür ist, dass das global verwaltete Fondsvermögen von 53,6 Billionen US-Dollar im Jahr 2005 auf 76,7 Billionen US-Dollar im Jahr 2015 angestiegen ist. Damit macht dieses Vermögen etwa 40 Prozent aller Aktiva des globalen Finanzsystems aus.
  • Zudem sind in den vergangenen Jahren wegen der anhaltend niedrigen Zinsen auch häufige Anlagen in weniger liquide Asset-Klassen geflossen. Dies kann Investmentfonds, die in solche Asset-Klassen investiert haben und gleichzeitig die kurzfristige Rücknahme von Anteilscheinen ermöglichen, bei unerwarteten größeren Mittelabflüssen dazu zwingen, Vermögensgegenstände mit erheblichen Preisabschlägen zu veräußern. Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen kann dies auch dazu führen, dass die Marktvolatilität steigt und andere Asset-Klassen ansteckt. Im schlimmsten Fall drohen negative Auswirkungen auf die gesamte Finanz- und Realwirtschaft.
Was ist Asset-Management?
  • Asset-Management ist die kollektive Verwaltung von Investmentvermögen. Diese obliegt dem sogenannten Asset-Manager. Dieser wird im deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als Verwaltungsgesellschaft bezeichnet.
  • Unter kollektiver Vermögensverwaltung sind vor allem die Verwaltung des Portfolios, das Risikomanagement und weitere administrative Tätigkeiten zu verstehen. 
  • Der Asset-Manager agiert nach einer Anlagestrategie. Diese wird in den Anlagebedingungen festgelegt. Da der Manager für Rechnung des Investmentvermögens handelt, kommen den Anlegern zwar die Gewinne zugute. Allerdings tragen die Anleger auch das Verlustrisiko.
  • Wichtig: Das Investmentvermögen ist als sogenanntes Sondervermögen rechtlich getrennt vom Vermögen der Verwaltungsgesellschaft. 
  • Verbriefte Anteile an solchen Sondervermögen werden als Anteilscheine bezeichnet. 
  

Liquiditätsinkongruenz: Wie die Risiken begrenzt werden sollen

Risiken aus der Liquiditätsinkongruenz können vor allem dadurch entstehen, dass offene Investmentfonds in illiquide Vermögensgegenstände investieren, aber zugleich eine kurzfristige Rücknahme der Anteilscheine ermöglichen. Hierzu empfiehlt der FSB folgendes:
  • Damit diese Risiken besser eingeschätzt werden können, sollte die Transparenz zu erhöht und die Offenlegung gegenüber den Aufsichtsbehörden und Investoren verbessert werden.
  • Die Fondsanlagestrategie sollte grundsätzlich in Einklang mit den Bedingungen für die Anteilscheinrückgabe stehen. Hierzu müssten die Aufsichtsbehörden entsprechende Vorschriften erlassen oder Leitfäden für die Fonds entwickeln. 
  • Zudem sollen  die zuständigen Behörden die entsprechenden Voraussetzungen dafür schaffen, dass Fondsmanager die Instrumente zur Begrenzung der Liquiditätstransformation auch in einem angespannten Marktumfeld anwenden können.

Leverage: Einheitliches Verfahren

Hierzu empfiehlt das FSB, dass die IOSCO einheitliche Verfahren zur Bestimmung von Fonds-Leverage entwickelt. Dies soll zu einer aussagekräftigeren Überwachung des Leverages führen.

Zu diesem Zweck sollen die zuständigen Aufsichtsbehörden zunächst die erforderlichen Daten sammeln, bewerten und aggregiert an die IOSCO übermitteln. Diese Datensammlung soll bis spätestens Ende 2019 weltweit angelaufen sein.

Grund hierfür ist, dass der Einsatz von Leverages Risiken verstärken und Ansteckungsgefahren für andere Marktteilnehmer und Märkte begründen kann.

Zwar überwachen und regulieren die meisten Mitgliedstaaten des FSB den Aufbau von Leverages bei Fonds, allerdings nicht alle. Darüber hinaus sind die Methoden und Ansätze zur Berechnung des Leverages zum Teil sehr unterschiedlich. Dies gilt vor allem für die Anerkennung von Netting- und Hedging-Effekten.

Operationelle Risiken und Wertpapierleihgeschäfte

Operationelle Risiken können zum Beispiel bei der Übertragung von Kundengeldern auf andere Asset-Manager entstehen. Auch hier fordert das FSB deshalb, dass die nationalen Aufsichtsbehörden entsprechende Vorschriften oder Leitfäden für das Risikomanagement der Asset-Manager verfassen.

Die Konsultation des FSB

Im Sommer 2016 hatte das FSB einen Entwurf seiner Empfehlungen zur Konsultation veröffentlicht. Hierzu sind über 50 Stellungnahmen eingegangen. Als Ergebnis der Auswertung und einer Industrieanhörung hat es die Empfehlungen vor allem in folgenden Punkten geändert:

So heben die Empfehlungen jetzt deutlicher hervor, dass sich die Offenlegungsanforderungen gegenüber Aufsichtsbehörden und Investoren auch voneinander unterscheiden können.

Ebenso soll für die Bewertung der Risiken aus dem Fonds-Leverage ein abgestuftes Verfahren eingeführt werden. Dabei werden zunächst die konsistenten Leverage-Messverfahren als Indikatoren genutzt, um die Fonds zu ermitteln, die in einem zweiten Schritt zusätzlich auf Basis risikobasierter Leverage-Messverfahren überprüft werden.

Im Gegensatz zu seiner ursprünglichen Entwurfsfassung hat das FSB zudem klargestellt, dass die Anforderungen an das Management von operationellen Risiken für alle Asset-Manager gelten.
Literaturtipp
Der Reischauer/Kleinhans zum Kreditwesengesetz (KWG) ist ein seit vielen Jahren angesehenes und bewährtes Standardwerk. Das Loseblattwerk kommentiert neben den KWG-Normen u.a. die LiqV oder die AnzV und erläutert den MaRisk-Regelungstext. Sukzessive behandelt das Werk auch die wesentlichen Vorschriften der neuen EU-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Dabei berücksichtigt es auch die technischen Standards der europäischen Aufsichtsbehörde EBA und weitere relevante Bestimmungen, wie z.B. die EBA-Guidelines.

(ESV/bp)

Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht