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Frauenquote löst Widerspruch aus

18.12.2013
Die im Koalitionsvertrag beschlossene Frauenquote für die Besetzung von Aufsichtsräten stößt auf vehemente Kritik.
Die im Koalitionsvertrag beschlossene Frauenquote für die Besetzung von Aufsichtsräten stößt auf vehemente Kritik. Parallel zu den Entwicklungen zur Frauenquote auf europäischer Ebene soll auch in Deutschland eine Frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen geschaffen werden (Koalitionsvertrag, S. 102). Nach dem jetzt verhandelten Kompromiss soll eine Quote i.H. von 30% ab 2016 bei Entscheidungen zur Neubesetzung zur Anwendung kommen. Wenn die Quote nicht erreicht wird, soll dies durch das Verbot einer alternativen Besetzung durch Vertreter des anderen Geschlechts sanktioniert werden. Dies kann dann unmittelbar Mehrheitsverhältnisse verändern.

Die Financial Experts Association (FEA, Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland) hat dazu eine klar ablehnende Haltung eingenommen: „Eine 30-prozentige Quote ab 2016 mit dem vorgesehenen Sanktionsmechanismus würde zu der absurden Situation führen, dass erfahrene Aufsichtsräte aktiv zum Rücktritt gedrängt werden müssen, obwohl sie von der Hauptversammlung für einen längeren Zeitraum gewählt worden sind“. Nach Überzeugung der FEA sollte nicht die Frauenquote, sondern der Besetzungsprozess für Aufsichtsräte im Mittelpunkt der Diskussion stehen. So plädiert die FEA für eine langfristige Besetzungsplanung mit klaren Anforderungsprofilen für die jeweiligen Aufsichtsratspositionen.

Eine von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC vorgelegte Analyse hat speziell für die Hauptstadtunternehmen ebenfalls ergeben, dass die in den Koalitionsverhandlungen vereinbarte Frauenquote im Aufsichtsrat viele der größten Berliner Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen stellen würde. Im September 2013 waren demnach in den nach Mitarbeiterzahl 40 größten Berliner Betrieben rund 22,4 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt. Ohne Berücksichtigung der Unternehmen der öffentlichen Hand mit einem Frauenanteil von 29,5 Prozent lag der Wert nur noch bei 15,2 Prozent.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern