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IDW-Positionspapier zur Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

http://www.idw.de/idw/portal/n281334/n383272/index.jsp
16.05.2012
Das IDW hat ein Positionspapier veröffentlicht, das Verbesserungen der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer anregt.

Das IDW hat ein Positionspapier veröffentlicht, das Verbesserungen der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer anregt.

In diesen Empfehlungen sieht das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) Aufsichtsräte, denen die Überwachungsfunktion in Unternehmen zukommt, und Abschlussprüfer, die die Aufsichtsräte maßgeblich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe unterstützen, als entscheidende Träger des Systems der Corporate Governance an. Das Positionspapier zeigt Beispiele auf, wie Mitglieder der Aufsichtsgremien den Abschlussprüfer stärker für die ihnen obliegende Überwachung des Vorstands einbinden können. In einer Mitteilung vom 14. Mai 2012 führt Klaus-Peter Naumann (Vorstandssprecher des IDW) dazu weiter aus: „Für Abschlussprüfer werden diese Empfehlungen Anregung sein, wie wir Aufsichtsräte bei der Überwachung der Geschäftsführung wirkungsvoll unterstützen können. In dem Maße, wie wir das Know-how von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer verzahnen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmensrisiken erkannt und ihnen wirksam entgegengetreten werden kann.“

Zwar knüpft das IDW-Positionspapier an das deutsche aktienrechtliche Corporate Governance-System an. Seine Grundzüge sind aber ebenso auf die Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfern und anderen, nicht gesetzlich gebildeten Überwachungsorganen (wie z.B. Beiräten, Gesellschafterausschüssen oder Verwaltungsräten) in anderen Rechtsformen anwendbar. Zudem sieht das IDW in dem Positionspapier auch für die europaweite Regulierungsdiskussion eine geeignete Grundlage: Auch für Staaten mit einem monistischen Corporate-Governance-Modell seien diese Grundsätze für die Zusammenarbeit des Abschlussprüfers mit den sog. non-executive directors übertragbar.

Das IDW Positionspapier soll einen praxisrelevanten Beitrag zur aktuellen Reformdiskussion leisten und dazu beitragen, sachgerechte Lösungen im Interesse einer nachhaltigen und effizienten Corporate Governance zu finden. Naumann hofft auf „konkretisierende Hinweise zu einer sachgerechten Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer, damit deren Erwartungen angemessen berücksichtigt werden.“

Um den Meinungsbildungsprozess transparent zu gestalten, werden eingehende Vorschläge und Meinungsäußerungen auf der Webseite des IDW veröffentlicht.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern