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Karenzentschädigung bei nur teilweise zulässigem Wettbewerbsverbot
02.06.2010
Arbeitgeber, die für den Kündigungsfall ein Wettbewerbsverbot vorgesehen haben, sollten eine neue BAG-Entscheidung vom 21.4.2010 beachten. Denn es droht die Gefahr der Nichtigkeit.