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Welche Auswirkungen haben die aktuellen Änderungen des IPPF? Dr. Oliver Bungartz im Interview (Foto: BRL)
Nachgefragt bei: Dr. Oliver Bungartz

Neues IPPF: Ein Anlass, die Rolle der Internen Revision im Unternehmen zu überprüfen

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
03.09.2015
Das IIA hat Mitte des Jahres das International Professional Practice Framework (IPPF) überarbeitet. Über die Änderungen und die Konsequenzen für die Interne Revision sprach die ESV-Redaktion mit Dr. Oliver Bungartz.
Warum war die Überarbeitung bzw. Ergänzung des IPPF notwendig?

Oliver Bungartz: Eine Überarbeitung des International Professional Practice Framework (IPPF) war nach eini­ger Zeit notwendig, um den neuen Entwicklungen und den geänderten Anforderungen im Be­reich Interne Revision Rechnung zu tragen. Gesetzliche und regulatorische Anforderungen sowie Entwicklungen in den Bereichen Corporate Governance, Risikomanagement und Interne Kontrollsysteme (IKS) haben Anpassungen notwendig gemacht, damit die Interne Revision mit dem IPPF auf ein aktuelles Rahmenwerk zurückgreifen kann und um die gestiegenen Erwartungen erfüllen zu können. Unabhängig davon sollte jedes Rahmenwerk vor dem Hintergrund sich ständig verändernder Umfeldbedingungen in regel­mäß­igen Abständen überprüft und überarbeitet werden.

Was sind aus Ihrer Sicht die wesentlichen Änderungen?

Oliver Bungartz: Die wesentlichen Inhalte des IPPF, d.h. insbesondere die Definition der Internen Revision, der Ethikkodex, die „Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards)“ sowie die Praktischen Ratschläge und Positionspapiere sind auch nach der Überarbeitung inhaltlich noch gültig.

Eine wesentliche Änderung ist die Einführung einer Mission und der Kernprinzipien einer Internen Revision als verbindliche Teile des IPPF. Darüber hinaus wurden die Praktischen Ratschläge als „Umsetzungsrichtlinien“ (Implementation Guidance) und die Praxisleitfäden als „Unterstützende Leitlinie“ (Supplemental Guidance) umstrukturiert.

Die Positionspapiere werden vom „The Institute of Internal Auditors (IIA)“ weiterhin veröffent­licht, wurden aber als Komponente des IPPF herausgenommen, da sie eher als Hinweis für Interne Revisoren und Verlautbarungen mit Informationscharakter an Außenstehende ge­sehen werden und daher konsequenterweise nicht als Bestandteil des Rahmenwerks gelten müssen. Die Herausnahme der Positionspapiere als Komponente aus dem IPPF kann somit als folgerichtig beurteilt werden. Die einzelnen Bestandteile des IPPF werden jetzt in „vor­ge­schrieben“ (d.h. Kernprinzipien, Definition, Standards und Ethikkodex) und „empfohlen“ (d.h. Umsetzungsrichtlinien und Unterstützende Leitlinien) eingeteilt, um eine klare Abgrenz­ung vorzunehmen.

Wie bewerten Sie die Änderungen/Aktualisierungen? Reichen diese aus, um den Anforderungen der Revisoren in den nächsten Jahren gerecht zu werden?

Oliver Bungartz: Die Änderungen und Aktualisierungen können grundsätzlich als positiv und zielführend bewertet werden. Insbesondere durch die Einführung einer Mission und Kernprinzipien kann nun klar und prägnant beschrieben werden, was eine Interne Revision in einer Organisation erreichen möchte. Mission und Kernprinzipien können auch für die Kommunikation im Unternehmen sowie an externe Stakeholder genutzt werden, um verständlich zu beschreiben, welche Ziele, Aufgaben und Funktionen eine Interne Revision hat. Mit der Mission und den Kernprinzipien wird das Rahmenwerk sinnvoller Weise um strategische Aspekte einer Internen Revision ergänzt. Letztlich kann dies das Verständnis der Internen Revision von Außenstehenden erhöhen und das Image der Internen Revision verbessern.

Die neue Strukturierung des Rahmenwerks in „vorgeschriebene“ und „empfohlene“ Teile trägt zur Klarheit bei und konkretisiert die Anforderungen. Die Konzeption des Rahmenwerks lässt es zu, dass auch aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen berücksichtigt werden können, um dem sich stetig verändernden Umfeld sowie den daraus resultierenden Anfor­der­un­gen gerecht zu werden. Insgesamt waren die Änderungen notwendig, um ein modernes Rahmen­werk zu schaffen, welches auch zukünftige Entwicklungen und Veränderungen berücksichtigen kann.

Welche Auswirkungen sehen Sie auf die Rolle der Revision sowie auf die Revisionsprozesse? Wo müssen Unternehmen/Revisionsabteilungen nun aus ihrer Sicht am dringendsten nacharbeiten?

Oliver Bungartz: Die internen Revisionsabteilungen aller Organisationen sollten das neue IPPF als Anlass nehmen, ihre eigene Tätigkeit und Ausrichtung zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen. Insbesondere kann die Einführung der Mission und Kernprinzipien – soweit noch nicht vor­han­den – zu einer organisationsinternen Reform und Neuausrichtung der Internen Revision ge­nutzt werden. Soweit die Interne Revision bislang das IPPF beachtet und gelebt hat, wird die Aktu­ali­sierung auf die tägliche Revisionsarbeit und die Revisionsprozesse keine große Auswirkungen haben, da die Definition, der Ethikkodex, die Standards und die Praktischen Ratschläge unverändert Gültigkeit behalten. Aber auch die Einhaltung dieser Vorgaben kann Teil der außerordentlichen Begutachtung der Internen Revision im Rahmen der Einführung des neuen IPPF sein. (ESV/ms)

Hinweis: Die aktuelle deutsche Fassung des IPPF können Sie hier herunterladen.

Kurzinformation:

Dr. Oliver Bungartz ist verantwortlich für den Bereich „Risk Advisory Services (RAS)“ bei BRL – Boege Rohde Luebbehuesen und fachlicher Leiter des RAS-Bereichs bei RSM. Bei RSM ist Herr Dr. Bungartz verantwortlich für RAS in Deutschland und Kontinental-Europa. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Dienstleistungen und Fortbildung in den Bereichen Interne Kontrollsysteme (IKS), Interne Revision, Risikomanagement, Compliance und Corporate Governance.

Im Erich Schmidt Verlag ist von Herrn Dr. Bungartz u.a. das Handbuch Interne Kontrollsysteme (IKS) erschienen. Dr. Bungartz ist ebenfalls Herausgeber des „Lexikon Interne Revision“, welches Sie auf der Datenbank INTERNE REVISIONdigital finden.