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EU-Beihilfen

Neufassung der EU-Leitlinien für Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten

25.08.2014
Im Zuge der Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts (SAM-Initiative) hat die Kommission auch die Vorschriften für die Prüfung nationaler Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten überarbeitet. Die Leitlinien gelten nur für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten. Für Banken und andere Finanzinstitute gelten separate Vorschriften.
Im Zuge der Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts (SAM-Initiative) hat die Kommission auch die Vorschriften für die Prüfung nationaler Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten überarbeitet. Die Leitlinien gelten nur für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten. Für Banken und andere Finanzinstitute gelten separate Vorschriften.

Die neuen Leitlinien ersetzen die Leitlinien aus dem Jahr 2004 (die sog. "Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien") und sind am 01. August 2014 in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick (zum Abruf der neuen Leitlinien siehe hier):
  • Neue Bestimmungen wurden aufgenommen, um vorübergehende Umstrukturierungshilfen für KMU zu erlauben. Statt struktureller Zuwendungen (wie Direktzuschüsse und Kapitalzuführungen) sollen vermehrt weniger wettbewerbsverzerrende Maßnahmen wie Darlehen und Garantien eingesetzt werden. Diese Unterstützung kann fortan auf der Grundlage eines vereinfachten Umstrukturierungsplans für max. 18 Monate gewährt werden.
  • Damit staatliche Beihilfen dort eingesetzt werden, wo sie wirklich benötigt werden, und keine Steuergelder verschwendet werden, sollen bessere Filter zur Anwendung kommen. Hierfür müssen die Mitgliedstaaten aufzeigen, dass die Beihilfe erforderlich ist, um Härtefälle (z.B. in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit) zu vermeiden, und dass sich die Lage durch die Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe verbessern wird, weil z.B. mehr Arbeitsplätze erhalten werden können.
  • Zudem soll mit neuen Vorschriften sichergestellt werden, dass Privatinvestoren ihren Teil der Umstrukturierungskosten übernehmen ("Lastenverteilung"). Die Investoren werden vorrangig für die Übernahme von Verlusten herangezogen, die vor der Gewährung der staatlichen Beihilfen entstanden sind. Der Staat soll bei erfolgreicher Umstrukturierung eine angemessene Rendite erhalten.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern