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Wichtige Entscheidungen im Überblick (Foto: vege/Fotolia.com)
Übersicht der Woche

Rechtsprechung: Neues aus Berlin, Karlsruhe und Luxemburg

ESV-Redaktion Recht
13.04.2016
Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gab es vor allem zum Recht der Arzthaftung, zum Mietrecht und zum Unterhaltsrecht. Im Arbeitsrecht hat sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zur Frage der privaten Internetnutzung eines dienstlichen Arbeitsplatzes geäußert. Und der EuGH musste sich mit der Frage beschäftigen, ob die Löschung der Wortmarke "WINNETOU" rechtmäßig war.


BGH: Substantiierungspflichten im Arzthaftungsprozess

Viele Patienten führen Haftungsprozesse gegen ihren Arzt. Gerade die medizinische Fachsprache ist für den Laien aber kaum verständlich. Umstritten ist dabei, in welchem Maße sich der Patient medizinisch fachgerecht ausdrücken muss. 

Rechtlich geht es dabei um die Anforderungen an die prozessuale Darlegungs-und Substantiierungspflicht der Parteien. Dabei kamen die Richter aus Karlsruhe zu dem Ergebnis, dass der Patient oder dessen Prozessbevollmächtigter nicht auf der Basis von medizinischem Fachwissen vortragen müssen.

BGH Beschluss vom 01.03.2016 - AZ: VI ZR 49/15   


Weiterführende Literatur
In dem Loseblattwerk Arzthaftpflicht-Rechtsprechung III, herausgegeben von Dr. Hans Josef Kullmann, Richter am BGH a. D., finden Sie eine Sammlung zur Arzthaftpflicht-Rechtsprechung. Diese bietet Ihnen einen umfassenden und zuverlässigen Überblick. Nicht ohne Grund erntet die Sammlung daher auch hervorragende Kritiken.


BGH: Bestimmtheit von Formularklauseln in Mietverträgen zur Übernahme der Grundsteuern

Nicht selten sehen Formularklauseln in Mietverträgen über Gewerberäume vor, dass der Vermieter die Grundsteuern tragen soll. Erhöhen sich diese Steuern aber nach Übergabe des Mietobjekts, soll der Mieter diese Erhöhung übernehmen.

Eine solche Klausel ist nach Auffassung des BGH nicht eindeutig und verstößt gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. 

Dies hat der siebente Senat des BGH in seinem Urteil vom 17.02.2016 entschieden. Der Senat ist der Ansicht, dass das Ausmaß einer Erhöhung der Grundsteuern bei Vertragsschluss nicht bekannt ist. Das Gericht hat die betreffende Formulierung daher nach § 305 c BGB zu Lasten der Verwenderin gewertet.

BGH Urteil vom 17.2.2016 - AZ: XII ZR 183/13  


Weiterführende Literatur
Das Buchpaket Mietrecht und Pachtrecht  von Dr. Christoph Kern, bzw. von Thomas Spielbauer und Joachim Schneider (Hrsg.), bietet topaktuelle Informationen. Durch ihre umfangreiche Auswertung der Rechtsprechung und Literatur unterstützen beide Werke alle Praktiker in Ihren Entscheidungen und Gestaltungsmöglichkeiten.

LArbG Berlin-Brandenburg: Exzessive Privatnutzung eines dienstlichen Internetanschlusses

Wer seinen dienstlichen Internetanschluss privat nutzt, kann einen Grund für eine außerordentliche Kündigung liefern. 

In dem vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer seinen Dienstanschluss während der Arbeitszeit innerhalb von 30 Tagen im Umfang von 40 Stunden privat genutzt. Das LArbG sah hierin einen Grund, der den Arbeitgegber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Nach Auffassung der Richter gilt dies auch dann, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung im Arbeitsvertrag innerhalb der Pausen erlaubt hat.

Außerdem darf der Arbeitgeber zu Beweiszwecken die Einträge der aufgerufenen Internetseiten in den Protokollen des betreffenden Dienstrechners auswerten. Das Gericht hat die Revision zugelassen.

Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg vom 14.1.2016 - AZ: 5 Sa 657/15


Weiterführende Literatur
Das eBook Kündigung im Arbeitsrecht gibt einen Leitfaden und einen raschen Überblick über die Probleme bei Kündigungen. Es ist ein fundiertes Hilfsmittel für die tägliche Praxis und behandelt die entscheidenden Probleme aus dem gesamten Kündigungsstadium. Muster, Praxistipps und Auszüge aus der aktuellen Rechtsprechung runden das Werk ab.

BGH: Betreuungsunterhalt versus Elternunterhalt

Oft ist ein Unterhaltsschuldner gegenüber mehreren Personen zum Unterhalt verpflichtet. Dann können Unterhaltskonkurrenzen entstehen.

Wichtig für die jeweilige Höhe der Unterhaltsleistungen sind die betreffenden Bemessungsgrundlagen für das unterhaltsrelevante Einkommen. Diese können gegenüber den einzelnen Berechtigten unterschiedlich hoch sein. Ebenso kann es Rangfolgen unter den Anspruchsberechtigten geben. In dem BGH-Fall ging es um das Verhältnis zwischen dem Elternunterhalt und dem Betreuungsunterhalt gegenüber der Mutter eines gemeinsamen unehelichen Kindes nach § 1615 l BGB.

Die Karlsruher Richter sind der Ansicht, dass bei der Bemessungsgrundlage für den Elternunterhalt der zu leistende Betreuungsunterhalt abzuziehen ist. Das Gericht sah diese Aufwendungen als vorrangige sonstige Verpflichtung nach § 1603 BGB an.

Die Antragstellerin begehrte als Sozialhilfeträgerin Elternunterhalt für den Vater des Unterhaltsschuldners. Der Vater wurde von einem Pflegedienst betreut und bezog laufende Sozialhilfe. 

Beschluss des 12. Zivilsenats des BGH vom 09.03.2016 - AZ: XII ZB 693/14


Weiterführende Literatur
Das juris PartnerModul Familienrecht Premium bietet profunde Informationen zum Unterhalts-, Ehe- und Scheidungsrecht. Zudem behandelt es das neue Verfahrensrecht in Familiensachen, zum Betreuungs- und Vormundschaftsrecht sowie zum Kindschaftsrecht. Das Modul beinhaltet auch das Werk aus dem Erich Schmidt Verlag von RA Dr. Wolfgang Conradis mit dem Titel: Sozialrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung

EuGH: Lebt WINNETOU weiter?

Mit Urteil vom 18.03.2016 hat der EuGH die Nichtigkeitserklärung der Marke WINNETOU durch das EU-Markenamt aufgehoben. Damit gaben die Brüsseler Richter einer Klage des Karl-May-Verlags statt.

Die Constantin Film Produktion GmbH hatte im Beschwerdeverfahren vor dem EU-Markenamt einen Antrag auf die Erklärung der Nichtigkeit der Marke durchgesetzt. Nach Meinung der Richter aus Brüssel hat die Behörde aber nicht eigenständig geprüft, ob das Zeichen "WINNETOU" für die betreffenden Waren und Dienstleistungen rein beschreibend ist. Vielmehr habe das Markenamt die Entscheidungen deutscher Gerichte als zwingend betrachtet. Diese Gerichte sahen den Begriff als rein beschreibend an. Zudem hätte das Markenamt aus seiner Annahme eines rein beschreibenden Charakters der Marke nicht den Schluss ziehen dürfen, dass keine Unterscheidungskraft vorliegt.

Damit hat das EU-Markenamt gegen die Grundsätze der Autonomie und Unabhängigkeit verstoßen. Diese gelten nach EuGH-Auffassung auch für Gemeinschaftsmarken. Die Marke "WINNETOU" besteht daher weiter.  

Urteil des EuGH vom 18.03.2016 - Az.: T 501/13 

(ESV/bp)

Weiterführende Literatur
Das Handbuch Marken- und Designrecht, herausgegeben von Maximiliane Stöckel, Rechtsanwältin und Mediatorin, liefert Ihnen eine Gesamtschau des nationalen und supranationalen Marken- und Designrechts. Hierzu gehört ebenso das Recht der Internationalen Registrierungen. Sämtliche Autoren sind durch ihre jahrelange Tätigkeit für viele Großunternehmen bestens mit der Markenrechtspraxis vertraut. Dem Praktiker erleichtert vor allem die umfangreiche Mustersammlung die Arbeit. Die Sammlung steht auch online zur Verfügung.

Programmbereich: Wirtschaftsrecht