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Die Qualität des Sanierungsgutachtens ist entscheidend für eine weitere externe Finanzierung. (Foto: BluePlanetStudio/stock.adobe.com)
Unternehmen in der Krise

Anforderungen an ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
24.07.2020
Unternehmen, von deren Geschäftsführern oder Vorständen ein IDW S 6 Gutachten gefordert wird, haben im Regelfall Finanzierungsprobleme, stellt das Beratungsunternehmen Rödl & Partner fest.

Die Verantwortlichen seien dann gehalten, sich von einem externen Experten ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 ausstellen zu lassen – als Testat, wie schwerwiegend die Krise ist. Zielsetzung sei dabei, die Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit des Unternehmens einschätzen zu können.

Beurteilung in zwei Stufen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat einen Standard etabliert, der allen Beteiligten vermitteln soll, welche Anforderungen und Inhalte ein Sanierungsgutachten nach der Rechtsprechung des BGH behandeln muss.

Die Beurteilung teilt sich in zwei Stufen. Zum einen muss eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose bejaht werden. Es dürfen also keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten der Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen. So darf das Unternehmen nicht insolvenzantragspflichtig sein. Zum anderen müssen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Renditefähigkeit wiedererlangt werden können.

Kernanforderungen für das Sanierungsgutachten

Um die weitreichende Fragestellung nach der Sanierungsfähigkeit beantworten zu können, sind im S 6 die wesentlichen Kernanforderungen definiert, die typischerweise in einem Sanierungsgutachten enthalten sein müssen. Im Einzelnen sind das

  • die Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang,
  • Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
  • die Analyse von Krisenstadium und -ursachen, dazu die Analyse, ob eine Insolvenzgefährdung vorliegt,
  • die Darstellung des Leitbilds mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens,
  • die Darstellung der Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenzgefahr und Bewältigung der Unternehmenskrise sowie zur Herstellung des Leitbilds des sanierten Unternehmens,
  • ein integrierter Unternehmensplan und
  • die zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit.

Insolvenzgefahr prüfen

Sinn und Zweck der Begutachtung von Unternehmen in einer Krise ist zunächst die Feststellung, welche Ursachen zu der Krise geführt haben und in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen nach dem S 6 befindet. Insbesondere ist rasch zu klären, ob bereits ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt oder eine Insolvenzgefahr besteht. Dazu sind vor allem die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu analysieren und zu bewerten. Außerdem muss die branchenübliche Rendite bestimmt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit beurteilen zu können.

So läuft die Restrukturierungsarbeit

Sobald die Informationen vorliegen und der Gutachter zu dem Urteil kommt, dass eine begründete Aussicht auf eine erfolgreiche Fortführung der Geschäftstätigkeit besteht, beginnt die eigentliche Restrukturierungsarbeit:

  • Zunächst muss ein Leitbild des sanierten Unternehmens erarbeitet und dargestellt werden.
  • Anschließend werden aus dem Leitbild Sanierungsmaßnahmen abgeleitet, um eine mögliche Insolvenzgefahr abzuwenden und den Soll-Status des Leitbilds zu erreichen.
  • Abschließend ist eine Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung aufzustellen. Besonders Fremd­kapitalgeber leiten aus der Planung ab, ob sie das Krisenunternehmen weiter begleiten wollen.

Weitere Informationen zum Sanierungsgutachten nach IDW S 6 hat Rödl & Partner hier veröffentlicht.

Restrukturierungs- und Turnaround-Management

Herausgegeben von: Prof. (FH) DDr. Mario Situm, Prof. Dr. Markus W. Exler

Um Krisensituationen in Unternehmen frühzeitig zu erkennen und geeignete Reorganisationsmaßnahmen zur Erhaltung von Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit einzuleiten, sind heute äußerst vielseitige strategische, operative und kommunikative Qualitäten erforderlich.

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    • Initiation von Turnaround-Prozessen: Anforderungen an Leadership und Stakeholder-Kommunikation
    • Planung und Umsetzung: z.B. Generierung von „Quick-Wins“; analytische, kommunikative und organisatorische Funktionen
    • Strategische Restrukturierung: Change Management, M&A, Wertorientierte Managementkonzepte
    • Sanierungskonzepte nach IDW S 6 sowie insolvenzrechtliche Besonderheiten

(ESV/fab)

Programmbereich: Management und Wirtschaft