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Angemessenheit von Vorstandsbezügen: Vergütungsrelationen in der DAX-Praxis
22.05.2014
Die faire Relation zwischen den Bezügen von Vorständen
und deren Belegschaften gibt es nicht. Eine Studie zeigt, dass eine nach
Branche und Unternehmensgröße differenzierte Betrachtung der Vergütungsrelation
unumgänglich ist.
Die faire Relation zwischen den Bezügen von Vorständen und deren Belegschaften
gibt es nicht. Eine Studie zeigt, dass eine nach Branche und Unternehmensgröße
differenzierte Betrachtung der Vergütungsrelation für eine sachliche Diskussion
unumgänglich ist. Anlass zu der Studie gaben Fragen danach, ob Vorstände mehr
als das Zwölffache verdienen dürfen als der am schlechtesten bezahlte
Angestellte ihrer Unternehmen? Nach Meinung der Schweizer, die sich in einer
Volksabstimmung im November 2013 mehrheitlich gegen eine starre Begrenzung der
Vorstandsbezüge ausgesprochen haben, ist diese bzw. sind ähnliche Fragen zu
bejahen.
Zuvor richtete sich der Fokus des öffentlichen Interesses primär auf die absolute Höhe von Vorstandsbezügen und überzogene Managerboni wurden scharf kritisiert. Nun rückt zunehmend die Relation zwischen den Bezügen von Vorständen und deren Belegschaft – also die vertikale Angemessenheit von Vorstandsbezügen – in die öffentliche Wahrnehmung,
auch in Deutschland. Dies verdeutlicht beispielsweise die recht große mediale
Resonanz auf eine Anfang November 2013 erschienenen Studie der Hans-Böckler-Stiftung, in der die sog. „Manager to Worker Pay Ratio“ (also die Relation von Vorstandsvergütung zum Lohn- und Gehaltsgefüge der übrigen Beschäftigten) für die DAX-30-Unternehmen berechnet wurde. Im Median, so das Ergebnis der Studie (siehe Böckler und compliance-digital.de), bekamen die Vorstände der DAX-30-Konzerne im Jahr 2011 ca. 53 mal so viel wie der durchschnittliche Beschäftigte in ihrem Unternehmen
In einem Mitte Juni in der Zeitschrift für Corporate Governance erscheinenden Beitrag (ZCG 2014 S. 101-105) kommen die Autoren Dr. Alexander v. Preen, Dr. Karl-Friedrich Raible, Dr. Sebastian Pacher und Dr. Robert Wagner auf der Basis einer noch nicht veröffentlichten
Kienbaum-Studie zu dem Ergebnis, dass die Frage nach der vertikalen Angemessenheit von Vorstandsbezügen nicht pauschal beantwortet werden kann. Die Relation zwischen den Bezügen von Vorständen und deren Belegschaft werde beispielsweise stark durch die jeweiligen Branchen und innerhalb der Branchen durch die Größe der Unternehmen bestimmt. Zusätzlich gebe es eine Vielzahl an Möglichkeiten, das Verhältnis zwischen Vorstands- und Belegschaftsbezügen zu berechnen. Nicht zuletzt kann die Verknüpfung der Vorstandsbezüge mit dem Durchschnittsgehalt im Unternehmen zu aktienrechtlichen Konflikten führen, denn
es könnten sich für den Vorstand Anreize ergeben, das durchschnittliche Gehalt
im Unternehmen entgegen dem Unternehmensinteresse und damit entgegen seinen
Sorgfaltspflichten zu erhöhen.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk
Betriebswirtschaft und Steuer