Compliance: Zukunftsthema für den Mittelstand
- Welcher Standard ist für Unternehmen besser geeignet: Der neue ISO 19600 oder der IDW PS 980?
- Wie kann Compliance mit weiteren Kontrollfunktionen wie der Internen Revision und dem Risikomanagement besser verzahnt werden?
- Welche Best-Practice-Beispiele gibt es für Compliance im Mittelstand?
- Was bedeutet das "Neubürger-Urteil" aus dem Jahr 2013 für die Haftung von Vorständen und Geschäftsführungen?
- Wie sind Datenschutz und Compliance verknüpft?
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Begonnen hatte der Tag mit einer 45-minütigen Keynote des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD). Er stellte die notwendigen Entwicklungen beim Unternehmensstrafrecht und der Compliance in den Mittelpunkt seiner Betrachtung. Dabei befasste er sich sowohl mit aktuellen nationalen, als auch mit den internationalen gesetzgeberischen Entwicklungen auf den Feldern Korruption und Unternehmensstrafrecht.
Warum Deutschland ein Unternehmensstrafrecht braucht
Kritisch setzte sich Kutschaty mit der bislang nicht erfolgten Umsetzung eines Unternehmensstrafrechts auseinander, das er für dringend geboten hält. Derartige Gesetze gäbe es inzwischen in allen europäischen Ländern – außer in Deutschland. Nordrhein-Westfalen (NRW) habe daher bereits Ende 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der inzwischen beim Bundesjustizministerium geprüft wird. Lesen Sie mehr über Kutschatys Keynote.Das könnte Sie noch interessieren: „Compliance ist im Fluss“
Programmbereich: Management und Wirtschaft