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EU-Leitlinien für Risikokapitalinvestitionen

21.08.2013
Die EU-Kommission hat der Öffentlichkeit einen Entwurf ihrer neuen Leitlinien vorgelegt, in denen sie erläutert, wie die Mitgliedstaaten die Risikofinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) fördern können.

Die EU-Kommission hat der Öffentlichkeit einen Entwurf ihrer neuen Leitlinien vorgelegt, in denen sie erläutert, wie die Mitgliedstaaten die Risikofinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) fördern können. Der Entwurf sieht mehr Flexibilität bei der Festlegung der in Betracht kommenden Unternehmen und Finanzierungsformen vor. Ziel ist es, KMU im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 einen besseren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Zu dem Entwurf kann bis zum 17. September 2013 Stellung genommen werden. Die Kommission wird dann Ende 2013 unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen neue Leitlinien erlassen. Die neuen Vorschriften für die Risikofinanzierung sollen mehr Rechtssicherheit und Flexibilität schaffen und den Verwaltungsaufwand mindern.

Damit die neuen Leitlinien als verlässliche Hilfestellung genutzt werden können, sind im Entwurf die Vereinbarkeitskriterien für drei Arten von Maßnahmen erläutert:

  • Maßnahmen zugunsten von Unternehmen, die nicht unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen, weil sie nicht alle einschlägigen Kriterien erfüllen; dies sind u.a.
    • Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, die sog. Mid-cap-Unternehmen, mithin solche, die nach der ersten Investitionsrunde einen bestimmten Schwellenwert überschreiten und nicht mehr i.S. der EU-Definition als KMU zu betrachten sind,
    • innovative Mid-cap-Unternehmen, die in der Forschung, Entwicklung und Innovation tätig sind, sowie o Unternehmen, die Investitionen von über 10 Mio. € benötigen;
  • Maßnahmen, die von den Vorgaben der AGVO für Risikofinanzierung abweichen, z.B.
    • Maßnahmen mit Beteiligung privater Investoren, wobei die private Beteiligung unter den in der AGVO festgelegten Sätzen liegt,
    • Maßnahmen mit einer finanziellen Ausgestaltung, die über den in der AGVO festgelegten Obergrenzen liegt, und
    • Maßnahmen, die finanzielle Anreize für Unternehmen schaffen, als Investor tätig zu werden;
  • Beihilferegelungen, die aufgrund ihrer umfangreichen Mittelausstattung und ihrer potenziell hohen wettbewerbsverzerrenden Wirkung nicht unter die AGVO fallen.

Der Text des Entwurfs der Leitlinien für Risikofinanzierung ist einsehbar unter: www.ec.europa.eu.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern