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Höheres Datenschutzniveu innerhalb der EU (Foto: Andreas John/Sashkin/Fotolia.com)
Datenschutznovelle der EU

Europäisches Parlament verabschiedet neues Datenschutz-Paket

ESV-Redaktion Recht
21.04.2016
Wie das Europäische Parlament in einer Presseerklärung mitteilte, hat es am 14.4.2016 die EU-Datenschutz-Grundverordnung angenommen. Damit will die EU ein einheitliches und hohes Datenschutzniveau einführen und sich für das digitale Zeitalter fit machen.
Eines der Hauptanliegen des Gesetzgebers ist es, den Nutzern die Entscheidung über ihre persönlichen Daten zu geben. Im Zentrum steht dabei die Kontrolle über die privaten Informationen im Zeitalter der sozialen Medien, Smartphones, des Internet-Bankings oder der globalen Datenübertragungen. Darüber hinaus beinhaltet das Regelungspaket eine Richtlinie über die Datenübertragungen für gerichtliche und polizeiliche Zwecke.

Die wichtigsten Änderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung:

  • Umfassende Informationsrechte des Betroffenen 
  • Auskunfts- und Widerspruchsrechte 
  • Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Daten 
  • Recht auf Übertragbarkeit der Daten an andere Dienstleister 
  • Recht auf Vergessenwerden
  • Klare und verständliche Sprache für Datenschutzbestimmungen 
  • Anhebung des Mindestalters auf 16 Jahre für die Abgabe einer wirksamen Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten 
  • Härtere Sanktionen: Gegen Unternehmen können Strafzahlungen von bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Umsatzes aus dem vorherigen Geschäftsjahr verhängt werden.
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Datenübertragungen für gerichtliche und polizeiliche Zwecke

Zudem beinhaltet das Regelungspaket eine Richtlinie über die Datenübertragungen für gerichtliche und polizeiliche Zwecke. Diese regelt Datenübertragungen innerhalb der EU und legt Mindeststandards für die Datenverarbeitung fest. Die Neuregelung fordert allerdings klare Rechte und Einschränkungen in Bezug auf Datenübertragungen zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung (Pressemitteilung vom 14.04.2016).

Wie geht es weiter?

Die Reform ersetzt die bestehende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995. Es ist davon auszugehen, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung innerhalb von 20 Tagen nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten wird. Diese würde dann zwei Jahre nach der Veröffentlichung wirksam. Die Richtlinie der Datenübertragung für gerichtliche und polizeiliche Zwecke müssen die nationalen Gesetzgeber innerhalb von zwei Jahren umsetzen.

Ausnahmen gibt es für Dänemark und Großbritannien im Bereich Justiz und Inneres.

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(ESV/bp)

Zur Pressemeldung des EU-Parlaments vom 14.4.2016   -  Zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)


Weiterführende Literatur
Das Buch Zukunft der informationellen Selbstbestimmung behandelt den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter digitaler Vernetzung. Was können Staat und Recht leisten? Wo müssen die Bürger als Datensubjekte selbst agieren? Wie lassen sich Innovationen fördern und Daten zum Allgemeinwohl nutzen, ohne dass dabei die Grundrechte der Datensubjekte leiden? Diesen Fragen stellt sich die unabhängige Stiftung Datenschutz als Herausgeberin mit Band 1 der neuen Schriftenreihe DatenDebatten, in dem es um die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung geht. 

Das Werk Schaffland/Wiltfang, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bietet Ihnen als verlässliche und aktuelle Informationsquelle  die  Grundlage für den optimalen Datenschutz. Es beinhaltet eine vollständige Kommentierung zum BDSG, alle Landesdatenschutzgesetze und Auszüge aus wichtigen, vom BDSG tangierten Gesetzen. Darüber hinaus bietet es umfassende Regelungen zu Werbung, Scoring, Arbeitnehmerdaten und Meldepflichten bei Datenschutzpannen sowie erste Hinweise und Wertungen zum Umgang mit der DS-GVO.

Programmbereich: Wirtschaftsrecht