
"Grundverordnung muss nicht jedes technische Detail regeln"
Ziel müsse es daher sein, Regelungen anzustreben, die breit genug seien, um auf Fragen Antworten zu geben, „die durch technische Neuerungen aufgebracht werden, und gleichzeitig leistungsfähig genug sind, um Schutzlücken zu vermeiden“, so Voßhoff.
Dabei genüge es, sich auf die zentralen datenschutzrechtlichen Prinzipien zurückzubesinnen, also auf Zweckbindung, Erforderlichkeit und Transparenz, um „technischen Entwicklungen in datenschutzrechtlicher Sicht angemessen zu begegnen“.
Datenschutz-Grundverordnung: „Grundprinzipien harmonisieren“
Der Anspruch an die neue Datenschutz-Grundverordnung müsse daher lauten, so die Bundesdatenschutzbeauftragte, Grundprinzipien zu harmonisieren und zu modernisieren. Dabei müssten nicht spezielle Anwendungsfälle von Datenverarbeitungen bis ins letzte technische Detail geregelt werden. Die Nachfolgerin von Peter Schaar, die ihn nach zehn Jahren Amtszeit ablöste, äußerte sich im Ping-Interview im Schwerpunkt zum datenschutzrechtlich sensiblen Thema „Vernetztes Fahren“.Das komplette Interview ist erschienen in der Ausgabe 2/2015 der Fachzeitschrift "PinG - Privacy in Germany"