Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Horn: „Grenze zwischen wohlgemeinten 'Nudging' und Verhaltensmanipulation kann fließend sein” (Foto: privat)
Digitalisierung des Gesundheitswesens

Horn: „Spätestens bei 'Pay-as-you-live-Tarifen' wird das Solidarprinzip gefährdet”

ESV-Redaktion Recht
14.07.2017
Ob digitale Patientenakte, Telemedizin oder Gesundheits-Apps: Das Thema E-Health nimmt stetig an Bedeutung zu. Über die Chancen, aber auch über die Gefahren dieser Entwicklung äußert sich Dr. Nikolai Horn, Referent für Grundsatzfragen der Stiftung Datenschutz, im Interview mit der ESV-Redaktion.
Herr Dr. Horn, was ist E-Health?

Nikolai Horn: E-Health umfasst sehr viele sehr unterschiedliche Aspekte der Medizin. Zum einen handelt es sich um Gesundheitsforschung, in der mit Hilfe von Big-Data-Analysen neue Erkenntnisse generiert werden - zum Beispiel bei der Krebsforschung. Darüber hinaus geht es um ein digital unterstütztes Verhältnis zwischen Arzt und Patient, wie im Bereich der Telemedizin und um digital ausgewertete und individualisierte Behandlungsmethoden. Der dritte Aspekt erfasst die medizinische Infrastruktur, wie die elektronische Gesundheitsakte und  Telematikeinrichtungen. Schließlich meint E-Health auch die individuelle Gesundheitsbeobachtung via Wearables und Apps.

Welche Chancen bietet diese Entwicklung?


Nikolai Horn:
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens verspricht einerseits enorme Qualitätssteigerungen in Gesundheitsforschung und Gesundheitsversorgung. Dazu gehören Praxisverwaltungssysteme mit umfangreichen  Erfassungsmöglichkeiten, elektronische Gesundheitskarten und Patientenakten, die Ausbreitung telemedizinischer Verfahren, der Einsatz von Videokonferenztechnik bei Ferndiagnosen, die Nutzung von Cloud Computing und die Chance eines „Patienten Empowerment” in Big Data-Infrastrukturen.

Und wo liegen die Gefahren?

Nikolai Horn: Dort, wo immer mehr sensible Personendaten produziert und transportiert werden, müssen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger angemessen geschützt werden. So modern ein Gesundheitssystem auch ist – es darf neben der fortschrittlichen und effizienten Heilung die Persönlichkeitsrechte der behandelten Personen nicht aus dem Blick lassen.

Zur Person 
Dr. Nikolai Horn ist Referent für Grundsatzfragen bei der Stiftung Datenschutz. Ihm oblag die Redaktion des Buches Big Data und E-Health, Band 2 der Reihe DatenDebatten

Auf jeden Fall führt E-Health zu einer Wissenskonzentration über den gesundheitlichen Zustand des Patienten. Eröffnen sich damit nicht auch Anreize, dem Patienten ein ganz spezifisches, auf ihn zugeschnittenes gesundheitsbewusstes Verhalten abzuverlangen, sei es durch finanzielle Anreise oder durch Sanktionen, zum Beispiel für Raucher?

Nikolai Horn: Wenn mit Hilfe von digitalen Produkten die Gesundheitsversorgung individualisiert und an die Bedürfnisse des Einzelnen besser angepasst wird, führt dies grundsätzlich zu einer erheblichen Qualitätssteigerung der medizinischen Versorgung.

Die Freiheit des Individuums beinhaltet allerdings auch die Freiheit zur Selbstgefährdung. Die Grenze zwischen wohlgemeinten „Nudging” und Verhaltensmanipulation kann fließend sein. Vor dem Hintergrund des freiheitlichen Menschenbildes ist es aber wichtig, dass dem Individuum immer ein Raum für selbstbestimmte und reflektierte Entscheidungen offen bleibt.

Auch interessant

Was meinen Sie: Inwieweit begrüßen Sie solche Individualangebote oder Sanktionen und wo liegen die Grenzen?

Nikolai Horn: Wo die digitalen Produkte wie Wearables oder Fitness-Tracker das gesundheitsbewusste Verhalten fördern, kann dies nur begrüßt werden. Kritisch wird es, wenn die Daten an die Krankenkassen übermittelt und zur Tarifberechnung herangezogen werden.

Daher ist ein Mittelweg zu begrüßen, bei dem die Krankenkassen Zuschüsse für Gesundheitstracker gewähren und womöglich durch Prämien gesundheitsschonendes Verhalten belohnen, jedoch nicht die Daten zur Erstellung von Gesundheitsprofilen der Versicherten verwenden und in die Tarifberechnung einfließen lassen.

Das heißt konkret, wann gefährdet E-Health das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkassen?

Nikolai Horn: Das Solidarprinzip wird dann gefährdet, wenn Beitragszahlungen an die Übermittlung von Gesundheitsdaten geknüpft werden. Bei „Pay-as-you-live-Tarifen” handelt sich um risikobezogene „personalisierte Versicherungen”. Zum einen würden durch eine solche personengebundene Berechnung der Prämien ältere Menschen oder solche, die aufgrund von Krankheit oder Behinderungen geschwächt sind, erhebliche Nachteile erleiden.

Zum anderen würde auch die vermeintlich „freiwillige” Übermittlung solcher Daten eine diskriminierende Dynamik freisetzen: Wenn die Zahl an fitten und gesunden Menschen, die auf ein solches Angebot zur Tarifberechnung zurückgreifen, eine kritische Masse erreichen würde, so würden all die anderen, die eine solche „freiwillige” Option nicht wahrnehmen, automatisch schlechter gestellt.

Chancen nutzen, Patientenrechte wahren
Ob Telemedizin, datenbasierte Gesundheitsanalysen, Health-Apps oder mobile Geräte zur individuellen Gesundheitskontrolle – Gesundheitsdienste werden zunehmend mit Hilfe digitaler Dienste angeboten. Die rasante Entwicklung verspricht nicht nur enorme Qualitätssteigerungen in der Gesundheitsversorgung und neue Märkte im Gesundheitssektor. Sie wirft auch viele Fragen mit weitreichender Relevanz für den Datenschutz auf. Das Buch Big Data und E-Health erscheint als Band 2 der Reihe DatenDebatten der Stiftung Datenschutz. Das Werk trägt der fachlichen Vielfalt der Thematik Rechnung und gibt viele Impulse, wie E-Health-Innovationen gefördert und zugleich die Rechte und Interessen von Patienten gewahrt werden.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht