
Lohnungleichheit beim ZDF? Arbeitsgericht Berlin entscheidet über Klage von Reporterin
Klägerin verlangt zunächst Auskunft
Mit diesem rechtlichen Schritt wollte die Reporterin das ZDF zunächst dazu zwingen, Auskunft über die Bezahlung seiner Mitarbeiter zu geben. Hierzu hatte sie Gruppen männlicher Kollegen benannt, die als Beispiel für eine ungerechte Bezahlung dienen sollten. Ihren Entschädigungsanspruch bezifferte sie vorläufig auf 70.000 Euro.ZDF: Männliche Kollegen haben mehr Berufserfahrung
Nach Meinung des ZDF hatten die männlichen Kollegen mehr Berufserfahrung als die Klägerin. Bei der Frage, wie viel Gehalt die Mitarbeiter des ZDF verdienen, scheide das Geschlecht als Differenzierungsmerkmal aus, so das ZDF weiter.Newsletter |
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Arbeitsgericht Berlin: Keine Anzeichen für Diskriminierung
Hinreichende Indizien für eine Diskriminierung sah auch das Berliner Gericht nicht. Die von der Reporterin beispielhaft benannten Gruppen wären anders beschäftigt und nicht mit der Situation der Klägerin vergleichbar.Ein Auskunftsanspruch setzt nach Auffassung des Gerichts zumindest hinreichende Anhaltspunkte für eine Ungleichheit voraus. Zudem sieht das Gericht bisher keine gesetzliche Grundlage für einen Auskunftsanspruch.
Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe weiter berichtet, soll die Klägerin in der Verhandlung auch gefragt haben, warum Männer in der Redaktion mit weniger Berufserfahrung trotzdem mehr verdienten als sie. Hier habe der Vorsitzende Richter geantwortet, dass die Kollegen besser verhandelt haben. Dies würde man Kapitalismus nennen.
Arbeitsverhältnis zweifelhaft
Fraglich ist auch, ob die Klägerin überhaupt in einem Arbeitsverhältnis mit dem Sender steht oder freie Mitarbeiterin ist. Hierzu meinte das Berliner Gericht, dass es die Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis nicht erkennen könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Gesetzliche Grundlage für Auskunftsanspruch in Vorbereitung
Eine gesetzliche Grundlage für einen Auskunftsanspruch, auf die sich die ZDF-Journalistin beruft, bereitet der Gesetzgeber jedoch vor. Am 11.01.2017 Januar hatte sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf verständigt, der Frauen zu einer gerechteren Bezahlung im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen verhelfen soll. Hierzu gehören auch Auskunftsansprüche gegen den Arbeitgeber. Mehr dazu lesen Sie hier.Quellen: Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin Nr. 03/17 zum Urteil vom 01.02.2017 - AZ: 56 Ca 5356/15 sowie „Spiegel-Online” vom 01.02.2017
Weiterführende Literatur |
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(ESV/bp)
Programmbereich: Arbeitsrecht