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Neue gesetzliche Grundlagen für die Investmentbranche

09.09.2013
Moderate gesetzliche Anpassungen sind heute fast jährlich in allen Branchen zu bewältigen – darüber weit hinausgehend hat die deutsche Investmentbranche nicht weniger als neue gesetzliche Fundamente erhalten.

Moderate gesetzliche Anpassungen sind heute fast jährlich in allen Branchen zu bewältigen – darüber weit hinausgehend hat die deutsche Investmentbranche nicht weniger als neue gesetzliche Fundamente erhalten. So ist am 22. Juli 2013 das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten. Es löst das bis dahin geltende Investmentgesetz (InvG) ab und ist das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie). Dieses 355 Paragraphen umfassende Normenwerk regelt offene und geschlossene Fonds sowie deren Verwalter erstmals in einem Gesetz und gestaltet damit die Fondsbranche grundlegend um. Gesetzgeberisches Ziel ist es, für den Schutz der Anleger einheitliche Standards zu schaffen und den grauen Kapitalmarkt einzudämmen. Die beabsichtigte Regulierung der Aktivitäten von alternativen Investmentfonds (sog. AIF) erfolgt insbesondere im Wege der Stellung spezifischer Anforderungen an die Verwalter solcher Fonds. Ferner wurden die Vorschriften zur investmentrechtlichen Rechnungslegung völlig neu geordnet (hierzu und zum KAGB informiert in kompakter Form ein unter www.pkf.de abrufbares Themenheft).

Während diese gesetzlichen Neuerungen bereits in Kraft getreten sind, handelt es sich bei dem sog. AIFM-Steueranpassungsgesetz noch um eine Hängepartie; eine teils kontrovers geführte steuerliche Diskussion hält die Fondsbranche und ihre Anleger seit mehreren Monaten in Atem. Die Verabschiedung des vom Bundestag am 16. Mai 2013 beschlossenen steuerlichen Begleitgesetzes ist vom Vermittlungsausschuss am 26. Juni 2013 und nun Anfang September abermals vertagt worden. Immerhin hat das BMF mit dem Praxiserfordernis einer gewissen Planungssicherheit ein Einsehen gehabt und in einem Schreiben vom 18. Juli 2013 quasi als pragmatische Notfallmaßnahme eine dreijährige Übergangsregelung geschaffen.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern