Neue Taxonomie für E-Bilanzen
Zur in der Praxis nach wie vor als bürokratische Belastung empfundenen sog. E-Bilanz hat das BMF ein aktualisiertes Datenschema der Taxonomien (Version 5.2) veröffentlicht.
Sie gilt als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG und ist grundsätzlich für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2013 beginnen. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird – so das BMF in seinem Schreiben vom 27. Juni 2013 - IV C 6 - S 2133-b/11/10016 :003 – voraussichtlich ab November 2013 gegeben sein.
Die aktualisierten Taxonomien (Kern- und Branchentaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Dass die E-Bilanz in der mittelständischen Unternehmens- und Beratungspraxis nach wie vor hohe Anforderungen und Umstellungsaufwendungen verursacht, wurde zuletzt wieder anlässlich des 28. Münsterischen Tagesgesprächs vom 20. Juni 2013 an der WWU Münster hervorgehoben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Rechnungslegung im Mittelstand nach wie vor stark steuerlich motiviert ist. Nach den Erfahrungen des Referenten Karl Petersen (WP/StB Karl Petersen, Kleeberg & Partner GmbH, München) werden Doppelarbeiten nach Möglichkeit zugunsten einer einheitlichen, steueroptimierten Vorgehensweise vermieden. Das gilt insbesondere unter Inanspruchnahme der Erleichterungen, die das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) mit sich gebracht hat. Genau diese handelsrechtlichen Erleichterungen werden aber – so sein Gesamtfazit – durch die detaillierten E-Bilanz-Anforderungen konterkariert.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern