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BGH: IP-Adresssen sind personenbezogene Daten (Foto: Blackosaka und AllebaziB/Fotolia.com)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus Karlsruhe, Weimar, Landshut und Hamburg

ESV-Redaktion Recht
19.05.2017
BGH überträgt Beweislastregeln der Arzthaftung auf Hausnotruf. IP-Adressen sind personenbezogene Daten, so der BGH in weiterer Entscheidung. OVG Thüringen hält Führerscheinentzug bei „Reichsbürger” für rechtmäßig. ALG2-Empfänger muss Bewerbung beweisen, meint das SG Landshut und NDR-Satire-Magazin darf AfD-Spitzenkandidatin „Nazi-Schlampe” nennen, so das LG Hamburg.


BGH: Beweislastregeln der Arzthaftung gelten auch für Hausnotruf

So hat der III. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) kürzlich entschieden. Laut Sachverhalt hatte ein Mann einen Notruf abgesetzt. Zwar schickte der Dienst einen Mitarbeiter vorbei, allerdings rief dieser keinen Rettungsdienst, obwohl der Anrufer vermutlich einen Schlaganfall erlitten hatte. Zwischenzeitlich ist dieser verstorben.

Grundsätzlich, so der Senat, trage zwar der Geschädigte die Beweislast für Pflichtverletzung, Schadensentstehung und Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden. Bei der Arzthaftung führe allerdings ein grober Behandlungsfehler regelmäßig zur Umkehr der Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden. Diese Interessenlage hielt der BGH beim Hausnotruf für vergleichbar. Der Hausrufnotdienst muss nun beweisen, dass der Gesundheitsschaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Dienstes eingetreten wäre. [Quelle: PM des BGH vom 11.05.2017 zum Urteil vom gleichen Tag – AZ: Urteil III ZR 92/16].

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BGH: IP-Adressen unterliegen dem Datenschutz

Im Streit zwischen dem Piraten-Politiker Patrick Breyer gegen die Bundesrepublik Deutschland hatte sich der Politiker daran gestoßen, dass einige Webseiten des Bundes ungefragt IP-Adressen der Seitenbesucher speichern. Nachdem der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Vorlageverfahrens zunächst klären ließ, dass IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, hat er das Verfahren an das Landgericht (LG) Berlin zurückverwiesen. Das LG muss nun ermitteln, ob die Speicherung der IP-Adressen überhaupt erforderlich ist, um Cyberangriffe abzuwehren. Anschließend hat es ggf. die Interessen des Bundes mit den datenschutzrechtlichen Belangen der Webseitenbesucher gegeneinander abzuwägen. [Quelle: PM des BGH vom 16.05.2017 zum Urteil vom gleichen Tag - AZ: VI ZR 135/13].

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OVG Thüringen: Führerscheinentzug bei Reichsbürger rechtmäßig

Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Thüringen kann die Fahrerlaubnisbehörde von einem Reichsbürger die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens (MPU) verlangen. Die Behörde hatte dem betroffenen Reichsbürger eine MPU auferlegt. Dieser hatte an seinem Kennzeichen das blaue Euro-Feld mit einem Muster der „Reichsflagge” überklebt und weigerte sich, die Flagge zu entfernen. Aus dem weiteren Schriftverkehr schloss die Behörde, dass der Betroffene ungeeignet ist ein Fahrzeug zu führen und verlangte eine MPU. Das OVG bestätigte die Auffassung der Behörde und äußerte wegen des „abstrusen Staats- und Rechtsverständnisses”, verbunden mit zahlreichen sprachlichen Unstimmigkeiten und Gedankensprüngen „kognitive Defizite” mit Verdacht auf eine geistig-schizophrene Psychose. [Beschluss des OVG Thüringen vom 02.02. 2017 - AZ: 2 EO 887/16].

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SG Landshut: Arbeitsloser Leistungsempfänger muss Bewerbung beweisen

Nach Auffassung des Sozialgerichts (SG) Landshut muss ein arbeitsloser Leistungsempfänger beweisen, dass er sich auf einen Stellenvorschlag des Jobcenters beworben hat. Das Jobcenter hatte dem Leistungsempfänger das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt, weil dieser sich nicht auf eine vom Jobcenter vorgeschlagene Stelle beworben habe. Zwar behauptete der Kläger, ein Bewerbungsschreiben an den betreffenden Arbeitgeber geschickt zu haben. Das SG meinte hierzu aber, dass der Leistungsempfänger den Zugang der Bewerbung nachweisen müsse. Dies sei unter anderem möglich durch telefonische Nachfrage beim potenziellen Arbeitgeber. Den bloßen Versand eines einfachen Briefs sah das SG nicht als ausreichend an. [Quelle: PM des SG Landshut vom 15.05.2017]

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LG Hamburg: Satire­sendung „extra 3” darf AfD-Spitzen­kandidatin „Nazi-Schlampe” nennen

Das Landgericht (LG) Hamburg  hat im Rechtsstreit um die Formulierung „Nazi-Schlampe” in der NDR-Satire­sendung „extra 3” einen Antrag auf Unter­lassung der AfD-Spitzen­kandidatin Alice Weidel zurück­gewiesen. Den Hamburger Richtern zufolge geht es klar erkennbar um Satire. Dies sei von der Meinungs­freiheit gedeckt. Als AfD-Spitzen­kandidatin stehe Alice Weidel im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Überspitzte Kritik habe sie daher hinzunehmen, so das Gericht. Weiteren Medienberichten zufolge will die Politikerin Beschwerde gegen den Beschluss des LG einlegen. [Quelle: FAZ.NET mit Verweis auf dpa].

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Der Berliner Kommentar zum Grundgesetz, herausgegeben von Prof. Dr. Karl Heinrich Friauf, LL.M., und Prof. Dr. Wolfram Höfling, M.A., zeigt auf, wie sich die verfassungsrechtlichen Bestimmungen auf das einfache Recht und die praktische Rechtsarbeit auswirken. Das Werk folgt bietet dem Leser die Entwicklungslinien der Verfassungsbestimmungen einschließlich der dogmatischen und entstehungsgeschichtlichen Aspekte.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht