Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Viel Diskussionsstoff: Unser aktueller Entscheidungsüberblick (Foto: Kzenon und AllebaziB/Fotolia.com)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus Kassel, Karlsruhe, Münster und Hamburg

ESV-Redaktion Recht
29.06.2017
BSG äußert sich zur Bemessung des Elterngeldes. Um ein Vorbenutzungsrecht nach Designrecht ging es vor dem BGH. Das OVG Nordrhein-Westfalen erklärt Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig. Krankenhausreportage aus RTL-Reihe „Team Wallraff” darf nicht erneut ausgestrahlt werden, so das LG Hamburg.

BSG: Einmalzahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bewirkt kein höheres Elterngeld

Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 29.06.2017 entschieden. Nach Auffassung der Richter aus Kassel wird das Elterngeld für Arbeitnehmer nach dem Durchschnitt des laufenden Lohns bemessen, der im Bemessungszeitraum monatlich zufließt. Damit, so das Gericht weiter, werden üblicherweise nur die laufenden Löhne in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat des Kindes erfasst. Einmalige Sonderzahlungen bleiben dabei außen vor. (Anmerkung der Redaktion: Im Gegensatz zum Steuerrecht, dort sind Sonderzahlungen zu berücksichtigen).

Quelle: Pressemitteilung des BSG vom 29.06.2017 zum Beschluss vom selben Tag - AZ: B 10 EG 5/16 R
 
Sozialrecht für Profis
Mit der Datenbank Hauck/Noftz - Gesamtkommentar, stehen Ihnen sämtliche Inhalte unseres SGB-Kommentarwerks einschließlich des EU-Sozialrechts in einer komfortablen Online-Arbeitsumgebung zur Verfügung. Buchen Sie genau die SGB-Teile, die Sie benötigen.

BGH zum Vorbenutzungsrecht des Bettgestells „IKEA MALM”

Ein Vorbenutzungsrecht nach § 41 Absatz 1 DesignG setzt voraus, dass die zugehörigen Vorbereitungshandlungen im Inland stattgefunden haben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil festgestellt. In dem betreffenden Fall wurde zu Gunsten der Klägerin am 25.11.2002 ein Design für ein Bettgestell in das Register beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Die Beklagte, eine IKEA-Tochter, vertreibt seit 2003 ein Bettgestell, das mit dem Modell der Klägerin fast komplett übereinstimmt, unter der Bezeichnung „MALM”. Allerdings hatte die Beklagte bereits im August 2002 ein sehr ähnliches Gestell - mit einem etwas höheren Kopfteil - unter der Bezeichnung „BERGEN” beworben.

Während die Klägerin im Vertrieb des Modells „MALM” eine Verletzung ihres Klagedesigns sieht, beruft sich die Beklagte auf ihr Recht zur Vorbenutzung nach § 41 Absatz 1 DesignG. Dieses leitet sie aus der früheren Werbung mit dem ähnlichen Modell „BERGEN” her. Der BGH hat die Entscheidung der Vorinstanzen aufgehoben und zurückverwiesen, und zwar mit dem Hinweis, dass Vorbereitungshandlungen für ein Vorbenutzungsrecht im Inland stattgefunden haben müssen.

Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 29.06.2017 zum Urteil vom selben Tag – AZ: I ZR 9/16

Die Gesamtschau des Marken- und Designrechts
Das Handbuch Marken- und Designrecht, herausgegeben von Rechtsanwältin Maximiliane Stöckel, bietet Ihnen dazu eine Gesamtschau des nationalen und supranationalen Marken- und Designrechts einschließich des Rechts der internationalen Registrierungen. Vor allem die umfangreiche Mustersammlung erleichtert Ihnen die Umsetzung in der Praxis zusätzlich und steht Ihnen auch online zur Verfügung.

OVG Nordrhein-Westfalen: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht

Dies hat das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster mit Beschluss vom 22.06.2017 entschieden. Nach Auffassung des OVG ist die Speicherpflicht nicht mit Artikel 15 Absatz 1 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG vereinbar. Dabei beziehen sich die Richter aus Münster auf ein Urteil des EuGH vom 21.12. 2016  (AZ: C-203/15 und C-698/15). Die Richter aus Luxemburg hatten darin eine anlasslose, pauschale und flächendeckende Speicherpflicht nach schwedischen und britischen Regeln für europarechtswidrig erklärt. Gleiches gilt dem OVG zufolge auch für die aktuelle deutsche Regelung. Nach Maßgabe des EuGH sei die Speicherung auf Fälle zu beschränken, in denen mindestens ein mittelbarer Zusammenhang zu schweren Straftaten oder zur Abwehr schwerwiegender Gefahren besteht.

Quelle: PM OVG- Nordrhein-Westfalen zum  Beschluss vom 22.06.2017 – AZ: 13 B 238/17

Mehr zum Thema:
DATENSCHUTZdigital.de
Mit der ab 25.05.2018 anzuwendenden Datenschutz-Grundverordnung beginnt ein neues Zeitalter im nationalen und europäischen Umgang mit personenbezogenen Daten. Nehmen sie die Herausforderung an. Auf DATENSCHUTZdigital.de bleiben Sie über aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen informiert.
 

LG Hamburg: RTL darf Krankenhausreportage aus Reihe „Team Wallraff - Reporter undercover” nicht noch einmal ausstrahlen

Damit hat das Landgericht Hamburg einer Klinik des Helios-Konzerns im Streit um eine Krankenhaus-Reportage der RTL-Reihe Recht gegeben. Das Reporter-Team hatte heimlich in einer Wiesbadener Klinik gefilmt. Nach der ersten Ausstrahlung im Jahr 2016 hatte die Klinik Missstände eingeräumt. Dies hatte sie mit Problemen bei dem damaligen Integrationsprozess des Krankenhauses in den Helios-Konzern begründet und sich gegen eine erneute Ausstrahlung gewehrt. Der TV-Sender kündigte bereits Berufung an. Günter Wallraff wurde vor allem durch Undercover-Recherchen bekannt. 

Quelle: Meldung der Berliner Zeitung vom 23.06.2017 zum Urteil des LG Hamburg – AZ: Az: 324 O 352/16
 
Alle wesentlichen Entscheidungen praxistauglich aufbereitet
Die Fachzeitschrift KRS Krankenhaus-Rechtsprechung, Schriftleitung Dr. jur. Behrend Behrends, informiert monatlich über die wichtigsten Entscheidungen zum gesamten Krankenhausrecht. Hierzu zählen nicht nur das Krankenhausfinanzierungs- und Entgeltrecht oder das Vertrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch das Arbeits-oder das Steuerrecht sowie viele weitere Bereiche.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht