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Steuerschlupflöcher werden doch noch geschlossen

11.06.2013
Aus für Steuerschlupflöcher: Nach einem endlosen scheinenden Hin und Her haben Anfang Juni nun doch noch wichtige Teilbereiche des ursprünglichen Jahresteuergesetzes 2013 das parlamentarische Verfahren abschließend durchlaufen.

Aus für Steuerschlupflöcher: Nach einem endlosen scheinenden Hin und Her haben Anfang Juni nun doch noch wichtige Teilbereiche des ursprünglichen Jahressteuergesetzes 2013 das parlamentarische Verfahren abschließend durchlaufen. Die Vermittler von Bundesrat und Bundestag einigten sich am 5. Juni 2013 darauf, künftig "unerwünschte Gestaltungen zur Steuervermeidung" einzuschränken, also bislang legale Steuerschlupflöcher zu schließen. Dies geschieht im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das in den Folgetagen inzwischen als Nachfolger des ursprünglich gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013 erfolgreich die letzten parlamentarischen Hürden genommen hat.

Das Gesetz beinhaltet u.a. eine Abwehrnorm gegen das sog. „Goldfingermodell“, mit dem bislang unter Einbindung des Auslands durch Ausnutzung von Steuersatzunterschieden Einkommensteuervorteile aus dem An- und Verkauf etwa von Gold erzielt werden konnten. Ferner wurden die bisherigen schenkung-/erbschaftsteuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Vermögen mit Hilfe sog. Cash-Gesellschaften steuerbegünstigt zu übertragen, mit Abwehrregelungen stark eingeschränkt. Ebenfalls begrenzt werden soll die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über sog. RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden.

Darüber hinaus enthält das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben diverse Änderungen im Umsatzsteuerrecht und dabei insbesondere zur Rechnungsstellung. Der zwischenstaatliche Auskunftsaustausch in Steuersachen wird erweitert.

Hinweis: Das neu gefasste Gesetz soll im Grundsatz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Zahlreiche Elemente aus dem Jahressteuergesetz 2013 finden allerdings - wie ursprünglich geplant - bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern