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Vorstandsvergütungen auf dem Prüfstand

03.07.2013
Die Höhe der Managergehälter wird in Deutschland derzeit heftig diskutiert. Ende Juni wurde nicht nur eine neue gesetzliche Regelung beschlossen, sondern es wurde auch eine neue Studie präsentiert.
Die Höhe der Managergehälter wird in Deutschland derzeit heftig diskutiert. Ende Juni wurde nicht nur eine neue gesetzliche Regelung beschlossen, sondern es wurde auch eine neue Studie präsentiert.

Die Höhe der Managergehälter wird in Deutschland derzeit heftig diskutiert. Ende Juni wurde nicht nur eine neue gesetzliche Regelung beschlossen, sondern es wurde auch eine neue Studie präsentiert. Bei der neuen Studie handelt es sich um die seit 2003 regelmäßig jährlich aufgelegte Studie zur Vorstandsvergütung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), die wie zuvor in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Controlling der TU München erstellt wurde. Hauptgegenstand dieser Untersuchung, die sich mittlerweile als Standardwerk etabliert hat, ist neben der Analyse der Vergütung der DAX- und MDAX-Vorstände auf deutscher Ebene eine Einordnung in den internationalen Kontext. Außer einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, enthält die Studie zudem eine eingehende Analyse der einzelnen Vergütungsbestandteile, einen Vergleich mit verschiedenen Performancekennzahlen sowie eine Untersuchung der Transparenz der Darstellung der Vergütungssysteme.
 
Außerdem sind der Studie eine Darstellung der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Einführung von Mehrjahresbezügen sowie eine genaue Untersuchung der Pensionszusagen und ihrer verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zu entnehmen. Des Weiteren wurde erstmalig eine detaillierte Analyse der Vergütung der Finanzvorstände der DAX-Unternehmen vorgenommen.

Hinweis: Die komplette Vergütungsstudie 2013 können Sie mit Hilfe eines Formulars direkt bei der DSW bestellen.

Ob hingegen das Ende Juni im Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung (VorstKoG) Realität wird, ist noch offen. Denn nach einem FAZ-Bericht vom 29.6.2013 (S. 20) könnte der Bundesrat es so lange verzögern, dass es wegen der bevorstehenden Neuwahlen nicht mehr in Kraft tritt.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern