
Was leisten D&O-Policen?
Viele Unternehmen sichern daher ihre Führungskräfte mit Managerhaftpflicht-Versicherungen, so genannte D&O-Policen (Directors-and-Officers-Versicherungen) ab. Die Policen sollen Führungskräfte auch von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gegen Schadensersatzforderungen absichern.
BGH-Urteil weitet Haftungsrisiko aus
Link-Lundehn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein aktuelles BGH-Urteil (Az.: 4 StR 323/14) die Haftungsproblematik auch auf Manager ausweitet, die ohne nominellen Status faktisch geschäftsführend handeln. Dazu zählen alle Kräfte, die zentrale Funktionen mit einem erheblichen persönlichen Verantwortungsspielraum wahrnehmen.Tatbestände für Führungskräfte-Haftung
Typische Fälle für Haftungs-Tatbestände von Führungskräften gegenüber der Gesellschaft sind laut Link-Lundehn:- fehlerhafte Vertragsgestaltungen oder Kalkulationen,
- eine nachlässige Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten,
- verspätete Entscheidungen, durch die dem Unternehmen hohe Folgekosten entstehen.
- Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen,
- unrichtige Bescheinigungen ausstellen oder
- Fördermittel falsch einsetzen.
Kleine Fehler – große Wirkung
Gerät das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, sei die Geschäftsführung, so Link-Lundehn, besonders gefordert. Schon kleine Fehler können demnach eine enorme Tragweite haben. So sind bei Insolvenzgefahr für Zahlungen der Zeitpunkt, die Reihenfolge und die Aufteilung maßgeblich. Oft werde nicht beachtet, dass Überweisungen an die Sozialversicherung und das Finanzamt stets Vorrang haben vor anderen Gläubigerforderungen.Wie bei allen Policen – Fallstricke beachten
Bei der Wahl der Wahl sollte grundsätzlich eine ganzheitliche Risiko-Analyse vorangestellt werden. Es kommt aber im Detail darauf an, wie die Versicherungsbedingungen aussehen. Mögliche Fallstricke sind:- Versicherungssumme: Die Deckungssumme sollte mindestens ein Zehntel des Jahresumsatzes betragen. Zu klären ist, ob die Höchstleistung für einen Versicherungsfall oder mehrmals pro Jahr zur Verfügung steht. Wichtig ist auch, inwieweit Obergrenzen für Leistungsbereiche existieren und ob sich die Deckungssumme bei Bedarf aufstocken lässt.
- Leistungsumfang: Von Vorteil sind flexibel wählbare Deckungserweiterungen. Beispielsweise hilft eine vorbeugende Rechtsberatung, Haftungsfälle von vorneherein zu vermeiden. Sinnvoll ist auch ein Versicherungsschutz bei Deckungsablehnung durch den Versicherer. Dann gewähren Versicherungen etwa Kostenvorschüsse oder finanzieren ein Meditationsverfahren.
- Ausschlussgründe: Fehler im operativen Tagesgeschäft und vorsätzliches Fehlverhalten sind per se nicht abgedeckt. Zudem kann die Versicherung eine Regulierung bei Verstößen gegen Vorschriften und Gesetze wie das Antikorruptionsgesetz ablehnen. Firmen sollten die Ausschlussgründe genau prüfen und im Zweifelsfall nachverhandeln. (Quelle: KremerLundehn GmbH)