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Gegen Haftungsrisiken richtig absichern (© Fotolia, Norbert Zeller)
Haftungsrisiken für KMU-Führungskräfte

Was leisten D&O-Policen?

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
03.07.2015
Viele KMU sichern ihre Führungskräfte gegen Haftungsrisiken ab. Beim Versicherungsschutz werden aber oft wichtige Punkte übersehen. Schon kleine Fehler können Führungskräfte finanziell ruinieren.
Verstößt das Management gegen die kaufmännischen Sorgfaltspflichten und entsteht dem Unternehmen ein Schaden, können die Führungskräfte persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, warnt die Kölner Versicherungsmaklerin Mirja Link-Lundehn. Das gilt nicht nur für Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Beiräte. Auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte haften unter Umständen persönlich. Dabei haften sie nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für Fehler von Kollegen und Mitarbeitern.

Viele Unternehmen sichern daher ihre Führungskräfte mit Managerhaftpflicht-Versicherungen, so genannte D&O-Policen (Directors-and-Officers-Versicherungen) ab. Die Policen sollen Führungskräfte auch von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gegen Schadensersatzforderungen absichern.

BGH-Urteil weitet Haftungsrisiko aus

Link-Lundehn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein aktuelles BGH-Urteil (Az.: 4 StR 323/14) die Haftungsproblematik auch auf Manager ausweitet, die ohne nominellen Status faktisch geschäftsführend handeln. Dazu zählen alle Kräfte, die zentrale Funktionen mit einem erheblichen persönlichen Verantwortungsspielraum wahrnehmen.

Tatbestände für Führungskräfte-Haftung

Typische Fälle für Haftungs-Tatbestände von Führungskräften gegenüber der Gesellschaft sind laut Link-Lundehn:
  • fehlerhafte Vertragsgestaltungen oder Kalkulationen,
  • eine nachlässige Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten,
  • verspätete Entscheidungen, durch die dem Unternehmen hohe Folgekosten entstehen.
In die Außenhaftung können Entscheidungsträger genommen werden, wenn sie etwa
  • Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen,
  • unrichtige Bescheinigungen ausstellen oder
  • Fördermittel falsch einsetzen.

Kleine Fehler – große Wirkung

Gerät das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, sei die Geschäftsführung, so Link-Lundehn, besonders gefordert. Schon kleine Fehler können demnach eine enorme Tragweite haben. So sind bei Insolvenzgefahr für Zahlungen der Zeitpunkt, die Reihenfolge und die Aufteilung maßgeblich. Oft werde nicht beachtet, dass Überweisungen an die Sozialversicherung und das Finanzamt stets Vorrang haben vor anderen Gläubigerforderungen.

Wie bei allen Policen – Fallstricke beachten

Bei der Wahl der Wahl sollte grundsätzlich eine ganzheitliche Risiko-Analyse vorangestellt werden. Es kommt aber im Detail darauf an, wie die Versicherungsbedingungen aussehen. Mögliche Fallstricke sind:
  1. Versicherungssumme: Die Deckungssumme sollte mindestens ein Zehntel des Jahresumsatzes betragen. Zu klären ist, ob die Höchstleistung für einen Versicherungsfall oder mehrmals pro Jahr zur Verfügung steht. Wichtig ist auch, inwieweit Obergrenzen für Leistungsbereiche existieren und ob sich die Deckungssumme bei Bedarf aufstocken lässt.
  2. Leistungsumfang: Von Vorteil sind flexibel wählbare Deckungserweiterungen. Beispielsweise hilft eine vorbeugende Rechtsberatung, Haftungsfälle von vorneherein zu vermeiden. Sinnvoll ist auch ein Versicherungsschutz bei Deckungsablehnung durch den Versicherer. Dann gewähren Versicherungen etwa Kostenvorschüsse oder finanzieren ein Meditationsverfahren.
  3. Ausschlussgründe: Fehler im operativen Tagesgeschäft und vorsätzliches Fehlverhalten sind per se nicht abgedeckt. Zudem kann die Versicherung eine Regulierung bei Verstößen gegen Vorschriften und Gesetze wie das Antikorruptionsgesetz ablehnen. Firmen sollten die Ausschlussgründe genau prüfen und im Zweifelsfall nachverhandeln. (Quelle: KremerLundehn GmbH)

Literaturempfehlung zum Thema Risikomanagement

Wie KMU ein modernes, integriertes und proaktives Risikomanagement systematisch ausrichten und in entscheidende Führungs- und Unternehmensbereiche einbinden, beschreiben die Autoren rund um die Herausgeber Werner Gleißner und Frank Romeike in dem "Praxishandbuch Risikomanagement: Konzepte - Methoden – Umsetzung". In dem Band gehen die Autoren auch explizit auf das Thema Haftung ein.